Jahressteuererklärung

Folgende Situation stellt sich dar:

Ein Unternehmer hat die Steuererklärung 2008 abgegeben und einen Steuerbescheid erhalten.

Er ist zusätzlich noch mit 20 % an einer GmbH beteiligt. Dies ergibt 2010 die Steuererklärung für 2009 ab und erhält ebenfalls einen Steuerbescheid.

Der Unternehmer selbst hat circa 3000 € Steuern nachzuzahlen, die GmbH schließt mit einem Verlust von circa 30.000 €.

Wie steuerlich vorzugehen?

  1. Ist die Steuererklärung noch für 2008 zu korrigieren, das heißt, ist eine neue Steuererklärung abzugeben oder kann dies in 2009 passieren bei der Erstellung der neuen Steuererklärung?

  2. wird der Verlust von circa 30.000 € nur anteilmäßig dem Jahr 2008 zugerechnet und wer bleibt dann ein Verlustvortrag von circa 27.000 €, der noch aufgebaut werden kann.

Die Steuererklärung, der Steuerbescheid und der Verlust der GmbH hat ÜBERHAUPT keinen Einfluss auf die festzusetzende ESt des Anteilseigners. Da ist also weder was zu korrigieren, noch was zu verrechnen. Und erstattet bekommt der Anteilseigner auch nüscht.

Ich bedanke mich für diese schnelle und präzise Antwort-mir ist jetzt die Systematik wieder klar geworden, ich brauchte genau den Hinweis.

mfG, TMPS