Folgende Situation stellt sich dar:
Ein Unternehmer hat die Steuererklärung 2008 abgegeben und einen Steuerbescheid erhalten.
Er ist zusätzlich noch mit 20 % an einer GmbH beteiligt. Dies ergibt 2010 die Steuererklärung für 2009 ab und erhält ebenfalls einen Steuerbescheid.
Der Unternehmer selbst hat circa 3000 € Steuern nachzuzahlen, die GmbH schließt mit einem Verlust von circa 30.000 €.
Wie steuerlich vorzugehen?
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Ist die Steuererklärung noch für 2008 zu korrigieren, das heißt, ist eine neue Steuererklärung abzugeben oder kann dies in 2009 passieren bei der Erstellung der neuen Steuererklärung?
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wird der Verlust von circa 30.000 € nur anteilmäßig dem Jahr 2008 zugerechnet und wer bleibt dann ein Verlustvortrag von circa 27.000 €, der noch aufgebaut werden kann.