Servus,
die Originale der Belege für Betriebsausgaben bleiben bei Selbständigen immer bei den Unterlagen des Unternehmers, bei dem die Ausgaben angefallen sind.
Wenn vereinbart worden ist, daß außer einem Grundhonorar irgendwelche Kosten in Rechnung gestellt werden können (in der Regel Reisekosten, gibt aber auch anderes), braucht der Empfänger der Rechnung maximal eine Kopie zum Nachweis. Der Originalbeleg, den der Rechnungsempfänger braucht, ist ja bereits die Rechnung:
Für DJ-Leistungen erlaube ich mir vereinbarungsgemäß in Rechnung zu stellen:
_Honorar für einen Abend 15.10./16.10.2010…800,00 €
Equipment pauschal…130,00 €
Anfahrt lt. beigefügtem Nachweis…75,00 €
2*0,7 L Ron Barcelo Imperial à 32,90 €…65,80 €
Entgelt total…1.070,80 €
USt 19%…203,45 €
Rechnungsbetrag…1.274,25 €
Ich bitte um Überweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum_
Wenn das so vereinbart ist, können der Rechnung Kopien der Fahrkarte und des Kassenzettels für den Rum angehängt werden.
Durchlaufende Posten gibt es bei dem Vorgang keine.
Schöne Grüße
MM