Kapitalertragsteuer

Hallo,
gibt es eine Einkommensgrenze, unter der man keine Kapitalertragsteuer zahlen muß, auch wenn die Zinseinkünfte eine Kalenderjahres über der Freigrenze von 3000,- DM liegen?
Meine Frage bezieht sich auf einen Rentner, der eine geringe Rente bezieht und in diesem Jahr einen einmaligen Zinsertrag erhält, welcher über die (jetzt halbierte) Freigrenze hinausgeht.
Ich habe da mal etwas von einem „Nichtveranlagungsbescheid“ gehört. Wie funktioniert das?
Vielen Dank für jeden Hinweis.
Carsten Monka

Hi Carsten,
wenn ein Lediger ein zu versteuerndes Einkommen von unter DM 13.500 hat (Verheiratete unter DM 27.000), braucht keine Einkommensteuer gezahlt zu werden. Wenn man als Rentner keine anderen Einkünfte hat, bleibt man normalerweise unter diesen Grenzen.
In diesem Fall zum Finanzamt gehen und einen Antrag auf Nichtveranlagung ausfüllen. Man bekommt dann einen Nichtveranlagungsbescheid (heißt so), den man dann bei der Sparkasse/Bank vorlegt. Die Bank behält dann keine Kapitalertragsteuer ein.

Gruß
Peter

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