Kindergeld teilen bei Steuererklärung?

Also…
Das Ehepaar lebt getrennt und hat zwei minderjährige Kinder.

Beide Kinder leben beim Vater der Vollzeit berufstätig ist und das volle Kindergeld bezieht.

Die Mutter ist arbeitslos bzw. nur sporadisch am arbeiten und zahlt deshalb keinen Unterhalt.

Was passiert nun mit dem gezahlten Kindergeld (je Kind 2208,-).
Soweit ich das gesehen habe, wird dem Vater jetzt die Hälfte des Kindergeld abgezogen. Ist das richtig? Oder muss er nur die Hälfte des Kindergeld angeben?

Wenn die Kinder nur beim Vater wohnen und auch nur dort gemeldet sind und die Mutter keinen Unterhalt zahlt, werden die Kinderfreibeträge auf den Vater übertragen. Dieser erhält dann auch das gesamte Kindergeld.

Sorry, kenne ich mich nicht mit aus.

schau mal hier:

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14…

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Also, bei mir ist es so, dass der Kindsvater Unterhalt bezahlt und da ich die 100% Kindergeld ausbezahlt bekomme, obwohl auch berufstätig, werden 50% vom Kindergeld vom Unterhalt abgezogen. Meines Wissens hat das Kindergeld nichts mit dem Einkommen zu tun. Es bekommt der, wer zu 100% erzieht. Wenn jedoch noch der Unterhaltsleistender auch Unterhalt bezahlt steht ihm/ihr auch 50% Anrechnung des Kindergeldes zu. In Deinem Fall denke ich wird es so sein, dass das Kindergeld zu 100% dem Kindsvater zugerechnet wird, da Du keinen Unterhalt bezahlst und die Kinder beim Kindsvater wohnen. Aber wenn er jetzt die Hälfte abgezogen bekommt würde ich dort anrufen und nachfragen, warum. Das ist sicherlich die Beste Lösung, da mein Wissen einem Irrtum unterliegen kann. Ich hoffe, dass ich Dir wenigstens ein bißchen weiter helfen konnte.

Das Ehepaar lebt getrennt und hat zwei minderjährige Kinder.

Beide Kinder leben beim Vater der Vollzeit berufstätig ist und
das volle Kindergeld bezieht.

Die Mutter ist arbeitslos bzw. nur sporadisch am arbeiten und
zahlt deshalb keinen Unterhalt.

Was passiert nun mit dem gezahlten Kindergeld (je Kind
2208,-).
Soweit ich das gesehen habe, wird dem Vater jetzt die Hälfte
des Kindergeld abgezogen. Ist das richtig? Oder muss er nur
die Hälfte des Kindergeld angeben?

Hallo,
Es hat also eine Übertragung nach § 32 VI 6 ESTG auf Antrag bereits stattgefunden.
Die Voraussetzungen einer Übertragung lagen also vor,.
Wo ist den jetzt das Problem?
Der Vater bekommt das ganze Kindergeld. Beim der Einkommensteuererklärung wird das Formular Kind entsprechend ausgefüllt.
Es braucht nichts zurückgezahlt werden, warum auch?
Der Unterhalt wird ja voll vom Vater geleistet.
Das Finanzamt macht automatisch einen Vergleich, was günstiger ist, Kindergeld oder Kindfreibeträge.
Bei hohen Einkommen sind die Kinderfreibeträge günstiger und werden dann gewährt. Das Kindergeld wird dann verrechnet.
Sollte diese Auskunft nicht ausreichen, bitte ich um Nachricht mit den noch offenen Fragen.
mfG.

Tut mir leid, aber da habe ich keine Ahnung.

Nur ein Elternteil hat Anspruch auf Kindergeld, entschied der Bundesfinanzhof (BFH), nämlich derjenige, der das Kind überwiegend betreut (Aktenzeichen: III R 91/03). Problematisch wird die Kindergeldverteilung oft dann, wenn beide Eltern das Kind in etwa gleich lang betreuen. In diesem Fall müssen sich die Eltern auf einen Kindergeldberechtigten einigen. Wer später mit der Regelung nicht mehr einverstanden ist, kann jederzeit bei der Familienkasse seine Zustimmung widerrufen. Können sich die Eltern nicht auf einen Kindergeld-Empfänger einigen, entscheidet das Vormundschaftsgericht.

Hallo,

kann in diesem Fall leider nicht weiterhelfen!
r.