Also, bei mir ist es so, dass der Kindsvater Unterhalt bezahlt und da ich die 100% Kindergeld ausbezahlt bekomme, obwohl auch berufstätig, werden 50% vom Kindergeld vom Unterhalt abgezogen. Meines Wissens hat das Kindergeld nichts mit dem Einkommen zu tun. Es bekommt der, wer zu 100% erzieht. Wenn jedoch noch der Unterhaltsleistender auch Unterhalt bezahlt steht ihm/ihr auch 50% Anrechnung des Kindergeldes zu. In Deinem Fall denke ich wird es so sein, dass das Kindergeld zu 100% dem Kindsvater zugerechnet wird, da Du keinen Unterhalt bezahlst und die Kinder beim Kindsvater wohnen. Aber wenn er jetzt die Hälfte abgezogen bekommt würde ich dort anrufen und nachfragen, warum. Das ist sicherlich die Beste Lösung, da mein Wissen einem Irrtum unterliegen kann. Ich hoffe, dass ich Dir wenigstens ein bißchen weiter helfen konnte.
Das Ehepaar lebt getrennt und hat zwei minderjährige Kinder.
Beide Kinder leben beim Vater der Vollzeit berufstätig ist und
das volle Kindergeld bezieht.
Die Mutter ist arbeitslos bzw. nur sporadisch am arbeiten und
zahlt deshalb keinen Unterhalt.
Was passiert nun mit dem gezahlten Kindergeld (je Kind
2208,-).
Soweit ich das gesehen habe, wird dem Vater jetzt die Hälfte
des Kindergeld abgezogen. Ist das richtig? Oder muss er nur
die Hälfte des Kindergeld angeben?