Hallo,
angenommen eine Sozialarbeiterin am Anerkennungsjahr stellt auf ihrer ersten Lohnabrechnung fest, dass sie bei dem Punkt Kirchensteuer einen Strich hat. Wäre es möglich, dass dass die Kirchensteuer bereits in der Lohnsteuer beinhaltet ist?
Bei weiteren Nachdenken würde die Angestellte dann noch festellen, dass sie eigentlich „nur“ getauft ist aber nicht konfimiert/kommuniert (weiss leider nicht , was von beiden das Richtige ist). Müßte sie dieses sein, um die Steuer zu zahlen? Sie würden die Steuer eines Tages wohl enrichtes wollen, da die Kirchen ja große Träger sozialer Arbeit sind und damit potentielle Arbeitgeber.
Das momentane Gehalt im Anerkennungsjahr wäre zwar noch geringer, als ein vollen Sozialarbeitergehalt, wäre aber mit 95 € Lohnsteuer versteuert und wäre auch nicht gerade gering. Kann irgendwer hier einen Tipp geben? Müßte man sch nachkonfirmieren lassen? Oder soll ich lieber ins Brett Religion? Tausend Dank!!!
Anna