[KiSt] wie lange kann man Kirchensteuer nachzahlen

Hallo,

angenommen eine Sozialarbeiterin am Anerkennungsjahr stellt auf ihrer ersten Lohnabrechnung fest, dass sie bei dem Punkt Kirchensteuer einen Strich hat. Wäre es möglich, dass dass die Kirchensteuer bereits in der Lohnsteuer beinhaltet ist?

Bei weiteren Nachdenken würde die Angestellte dann noch festellen, dass sie eigentlich „nur“ getauft ist aber nicht konfimiert/kommuniert (weiss leider nicht , was von beiden das Richtige ist). Müßte sie dieses sein, um die Steuer zu zahlen? Sie würden die Steuer eines Tages wohl enrichtes wollen, da die Kirchen ja große Träger sozialer Arbeit sind und damit potentielle Arbeitgeber.

Das momentane Gehalt im Anerkennungsjahr wäre zwar noch geringer, als ein vollen Sozialarbeitergehalt, wäre aber mit 95 € Lohnsteuer versteuert und wäre auch nicht gerade gering. Kann irgendwer hier einen Tipp geben? Müßte man sch nachkonfirmieren lassen? Oder soll ich lieber ins Brett Religion? Tausend Dank!!!
Anna

Kirchensteuer einen Strich hat. Wäre es möglich, dass dass die
Kirchensteuer bereits in der Lohnsteuer beinhaltet ist?

Nein. Die Kirchensteuer wird auf der Basis der Lohnsteuer berechnet.

Richtige ist). Müßte sie dieses sein, um die Steuer zu zahlen?

Nein, mit der Taufe wird man Mitglied einer Religionsgemeinschaft und damit kirchensteuerpflichtig, wenn eine Beschäftigung aufgenommen wird.

Kann irgendwer hier einen Tipp geben?

Mit der Personalstelle sprechen, warum kein KiSt Abzug erfolgt ist. Vielleicht gibt es im Anerkennungsjahr besondere Regeln.

Müßte man sch
nachkonfirmieren lassen?

Das auf keinen Fall.

Hallo,

angenommen eine Sozialarbeiterin am Anerkennungsjahr stellt
auf ihrer ersten Lohnabrechnung fest, dass sie bei dem Punkt
Kirchensteuer einen Strich hat. Wäre es möglich, dass dass die
Kirchensteuer bereits in der Lohnsteuer beinhaltet ist?

nein

Bei weiteren Nachdenken würde die Angestellte dann noch
festellen, dass sie eigentlich „nur“ getauft ist

das reicht, damit ist man Mitglied der jeweiligen Kirche

Falls es über die Taufe Unterlagen gibt, sind diese der Gemeindeverwaltung vorzulegen, damit sie die Lohnsteuerkarte ändern kann.

Ohne Unterlagen würde ich mich an einen Pfarrer der fraglichen Kirche wenden mit meinem Anliegen.

Müßte man sch
nachkonfirmieren lassen?

nwin

Oder soll ich lieber ins Brett
Religion?

nee, die Frage ist schon im richtigen Brett

Schöne grüße
C.