Kita Spielkreis absetzbar&zuschussfähig vom AG

Hallo,

ein 2 jähriges Kind soll in den Spielkreis der Kita geschickt werden.

Ist der Spielkreis gleich wie der Kindergarten zu behandeln und sind somit die Kosten steuerlich absetzbar? Kann der Arbeitgeber dafür auch einen Zuschuss als Betreuungkosten geben?

Für Kindergartenausgaben ist mir das klar, aber Spielkreis finde ich nichts eindeutiges im Netz. Vielleicht hat ja jmd. Rat.

Vielen Dank vorab!

Gruß
PM

Hallo,

Kinderbetreuungskosten können, unabhängig vom Alter des Kindes,
bis zu dessen Schulpflicht vom Arbeitgeber steuerfrei übernommen werden. Allerdings muss die Betreuung sowie die Unterbringung an einem anderen Ort also nicht zu Hause erfolgen.

Beispiele dafür sind: Kindergärten, Schulkindergärten, Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Tagesmütter etc.

Kosten für Unterricht z.B. Sportvereine, Musikschule finden keine Berücksichtigung.

M.e. nach können die Kosten für die Betreuung nur steuerlich angesetzt bzw. vom Arbeitgeber übernommen werden, wenn das Kind die Einrichtung alleine, ohne Eltern, besucht.

MfG