Hallo,
wenn man z.B. im November 2013 ein Kleingewerbe bzw. freiberufl. Tätigkeit gegründet hat und die Bezahlung für diese Dienstltungen erst am 7. oder 8. Januar 2014 erfolgt muss das ja wohl erst in der Steuererklärung per EÜ Rechnung in 2015 angegeben werden? Da aber in 2013 bereits Ausgaben vorhanden waren (z.B. Fahrten mit Privat PKW) sind das doch Ausgaben in 2013. Bedeutet das, dass für 24 eine Steuererklärung mit EÜ Rechnung als Verlust abzugeben ist? Kann dieser Verlust mit den Einnahmen in 2014 dann für die Steuererklärung, die 2015 zu machen ist verrechnet werden?
Danke!