Kleingewerbe in 2013 begonnen

Hallo,

wenn man z.B. im November 2013 ein Kleingewerbe bzw. freiberufl. Tätigkeit gegründet hat und die Bezahlung für diese Dienstltungen erst am 7. oder 8. Januar 2014 erfolgt muss das ja wohl erst in der Steuererklärung per EÜ Rechnung in 2015 angegeben werden? Da aber in 2013 bereits Ausgaben vorhanden waren (z.B. Fahrten mit Privat PKW) sind das doch Ausgaben in 2013. Bedeutet das, dass für 24 eine Steuererklärung mit EÜ Rechnung als Verlust abzugeben ist? Kann dieser Verlust mit den Einnahmen in 2014 dann für die Steuererklärung, die 2015 zu machen ist verrechnet werden?

Danke!

Hallo,

soweit ich informiert bin, enthält die EÜR nur Einnahmen und Ausgaben, die tatsächlichen in dem betreffenden Jahr erfolgt sind.
Folglich wird die Zahlung für 2013, eingegangen 2014 auch im Jahr 2014 verbucht.

Allerdings taucht die Bezahlung ja nicht in der EÜR auf!

Die Dienstleistung (Einnahme) taucht ja 2013 auf.
Wann die Rechnung dann tatsächlich bezahlt wird, spielt erst mal keine Rolle.

Daher werde ich nicht schlau aus deinen Ausführungen.

Falls in 2013 ein Verlust in der EÜR ausgewiesen wird, geht dieser als Verlustvortrag in 2014 ein.

Gruß Heinz

Heinz, erst mal danke! Ich bin da Neuling! Ich habe gelesen, dass gilt: Bei der Erstellung einer EÜR gilt steuerlich das Zufluss- und Abflussprinzip, das heißt, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben werden im Jahr der Zahlung erfasst § 11 EStG.
Verstehe ich da was miss?

Servus,

Du verstehst das nicht miss, das ist völlig in Ordnung, wie Du das verstehst: 2013 keine Einnahmen, sondern erst 2014. Folge: 2013 Verlust aus Gewerbebetrieb.

Der Verlust aus Gewerbebetrieb wird (in dieser Reihenfolge) zuerst mit positiven Einkünften im gleichen Jahr - so man hat - ausgeglichen, dann - falls noch was übrig ist - ein Jahr zurückgetragen (das wäre 2012) und dann - falls noch was übrig ist - in die Folgejahre vorgetragen, bis nichts mehr davon da ist.

Wenn der Rücktrag in das Vorjahr aus irgendeinem kühlen Grunde ungünstig ist, kann man ihn per Antrag (zu stellen im Rahmen der Einkommensteuereklärung) beschränken - auf Null oder irgendeinen Teil -, dann wird der Rest vorgetragen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

In 2013 gab es bis Oktober Altersrente und MiniJob Einkünfte. Ab November 2013 dann Altersrente plus Verlust aus Kleingewerbe. Wann muss die erste Steuererklärung abgegeben werden?

Servus,

spätestens am 31.05.2014. Einen Rücktrag oder Vortrag des Verlustes aus Gewerbebetrieb gibt es nur, wenn dieser höher ist als der steuerpflichtige Anteil der Rente. Falls das so ist, ist es nützlich, eine Beschränkung des Verlustrücktrages auf Null zu beantragen, weil der verbleibende Verlust (falls es ihn gibt) im Jahr 2014 mehr bewirkt als im Jahr 2012.

In der Folge der für 2013 vorgelegten Steuererklärung werden vermutlich (wegen der Altersrente) auch Steuererklärungen für die Jahre vor 2013 angefordert werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke Blumenpeder!

die Rente ist zu gering, um steuerpflichtig zu sein. Ehefrau bekommt auch Rente (nicht steuerpflichtig) und übt einen MiniJob aus. Also wird demnächst eine Steuererklärung gemacht mit EÜR mit Eintrag der Ausgaben (Verlust) mit Begleitschreiben (?) und Bitte um Beschränkung des Verlustrücktrages auf Null. Auch im Jahr 2014 gibt es Verluste, allerdings dann mehr Gewinn als Verlust. Die jeweiligen Fahr-Dienstleistungen werden mit einer Excel Tabelle dokumentiert (Fahrdatum, Kundenadresse, Entfernung Gewerbe-Anschrift = Wohnort des Selbstständigen Dienstleisters zum Kunden und zurück, Bezahlung für den Auftrag). Von der Summe der Bezahlten Kundentermine wird die Kilometerpauschale von 0,30 €/km abgezogen = Gewinn. Richtig so?

Gruß jetme

Servus,

die Rente ist zu gering, um steuerpflichtig zu sein.

Vorsicht! Das stimmt so nicht. Jede Altersrente hat einen steuerpflichtigen Anteil, aus jeder Altersrente gibt es positive Einkünfte. Das hat sich bloß bisher nicht ausgewirkt, weil der Grundfreibetrag der Einkommensteuer nicht erreicht war.

Begleitschreiben (?) und Bitte um Beschränkung des
Verlustrücktrages auf Null.

Im ESt-Formular 2012 steht dieser Antrag in Zeile 93 des Hauptvordruckes, ein separates Anschreiben ist nicht notwendig.

Richtig so?

Wenn es sonst keine Betriebsausgaben gibt (Telefon etc.) - ja. Auch, wenn der Grundfreibetrag „mit allem“ nicht erreicht wird, braucht man nicht im Detail Betriebsausgaben zu suchen. Lässt sich bei Erstellen der ESt-Erklärung z.B. mit „Elster Formular“ vor Abgabe überprüfen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke Blumepeder!

Das ist sehr nett von Ihnen!!! Darf man hier noch einmal eine Frage stellen, falls man sich zu dumm anstellt??

Danke!
Viele Grüße jetme

Servus,

ja, selbstverständlich darf man.

Um das schöne alte Thema „Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten“ mal zu variieren: Auf gut Schwäbisch sagen wir „Dia Domme moinet, die Gscheide wiessdat nix…“

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo

nur 'ne kleine Ergänzung - sonst sind ja schon alle Klarheiten beseitigt :wink:

Die jeweiligen Fahr-Dienstleistungen werden mit einer Excel Tabelle dokumentiert (Fahrdatum, Kundenadresse, Entfernung Gewerbe-Anschrift = Wohnort des Selbstständigen Dienstleisters zum Kunden und zurück, Bezahlung für den Auftrag). Von der Summe der Bezahlten Kundentermine wird die Kilometerpauschale von 0,30 €/km abgezogen = Gewinn. Richtig so?

Handhabung richtig, aber die Liste nicht dem Finanzamt vorlegen - nur um keine Missverständnise auszulösen - denn das eigentliche Fahrtenbuch ist ja handschriftlich und jeweils zeitnah bei der Fahrt zu führen.
siehe z.B. hier
http://www.fibufuchs.de/das-fahrtenbuch-kostenlose-v…

Das Finanzamt verlangt als Anlage zur Anlage G nur eine formlose Zusammenstellung der Ein-/Ausgaben und gibt sich alternativ auch mit der EÜR nach amtlichem Muster zufrieden (obwohl der Kleinunternehmer eigentlich nicht zur Abgabe einer EÜR verpflichtet ist)
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…
http://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufle…

Wenn im 1. Jahr Verluste entstehen, wird es sicher Rückfragen geben.
Von daher empfiehlt es sich schon zu erläutern, dass in 2013 zwar schon Leistungen erbracht und abgerechnet, aber erst in 2014 bezahlt wurden.

Grüsse Rudi

Hallo Rudi,

auch Ihnen Dank für die Erklärungen! Allerdings war mal zu lesen, dass Freiberufler bzw. Kleingewerbler bei ständig wechselnden Kundenbesuchen die gefahrenen Kilometer des Privat-PKW auch als Dienstreise unter Angabe der gefahrenen Strecken über die km-Pauschale abrechnen können?! Da nun bereits einiges an Fahrkosten entstanden ist und im Nachhinein ja kein Fahrtenbuch mehr erstellt werden kann, würde das in diesem Falle wohl bedeuten, dass diese Kosten „unter den Tisch fallen“ und somit auch gegenüber der Krankenversicherung ein unnötig hohes Einkommen in der Steuererklärung herauskäme, wofür dann ein entspr. höherer KV Beitrag zu zahlen wäre! Ist denn wirklich zwingend ein Fahrtenbuch zu führen?

Danke! Gruß jetme

Hier noch was dazu: gefunden bei fibufuchs.de "Das Finanzamt gewährt bei folgenden Situationen eine Erleichterung beim Führen eines Fahrtenbuchs:

Bei Kundendienstmonteuren und Handelsvertretern mit täglich wechselnden Auswärtstätigkeiten die angeben, welche Kunden sie an welchem Ort aufsuchen. Angaben über die Reiseroute und zu den Entfernungen zwischen den Stationen einer Auswärtstätigkeit sind nur bei größerer Differenz zwischen direkter Entfernung und tatsächlicher Fahrtstrecke erforderlich (z. B. bei Umleitungen)"
Fakt ist doch, dass die Aufträge beim Kunden nicht kostenlos durchgeführt werden können! Es müsste doch auch mit einer Reisekostenabrechnung funktionieren, was ja dann den Angaben im Eingangsthreet entspräche?!

Hallo

Ist denn wirklich zwingend ein Fahrtenbuch zu führen?

ja

Befolge den Rat, Deine nachträglich erstellte Excel-Tabelle dem Finanzamt nicht als „Fahrtenbuch“ zu präsentieren oder stell Dich eben auf Diskussionen und schlimmstenfalls Streichungen ein … man kann hier doch nicht alles bis ins Kleinste vorbeten.

Gruss Rudi

Hallo jetme, wenn du nur eine EÜR machen mußt, ist die Sache sehr einfach: es wird für 2013 alles das hineingepackt, was auch in diesem Jahr an Einnahmen und Ausgaben angefallen ist. Das Gleiche gilt für 2014 usw. Hast du nur Ausgaben und keine Einnahmen sind das vorweggenommene Ausgaben, die du dem Finanzamt erläutern solltest.
Müßtest Du eine doppelte Buchführung machen, sähe die Sache natürlich komplizierter aus. Aber das mußt du ja zum Glück nicht. Aber denke an den Grundsatz: „Keine Buchung ohne Beleg-kein Beleg ohne Buchung.“ Viel Glück.

Hallo,

es wurde extra ein Steuerprogramm angeschafft: TAXMAN 2014. Der Umgang damit scheint aber eher twas für kaufmännisch/finanztechnisch/ steuertechnisch vorbelastete Leute zu sein! Für einen Neuling im Kleingewerbe/ Freiberufler ist das wohl etwas zu kompliziert! Gibt es da gute Alternativen?

Danke!

Servus,

Gibt es da gute Alternativen?

nachvollziehbare Aufzeichnungen zu einer Überschussrechnung, ggf. einschließlich Berechnung der USt- und Vorsteuerwerte, lassen sich mit jeder Anwendung zur Tabellenkalkulation führen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder