Kleinunternehmer nimmt USt ein ... Was nun?

Gesetzt den Fall, ein Kleinunternehmer nimmt Umsatzsteuer ein

z. B.
a) weil er in Unkenntnis „MwSt“ mit auf seine Rechnung an einen Kunden geschrieben hat
oder
b) weil er für Werbung in seiner Homepage eine Gutschrift mit USt erhält

Wie (= wo in der USt-Erklärung) muss er die USt ans Finanzamt abführen?

Was muss er ggf. sonst noch tun?

Er will Kleinunternehmer bleiben.

Gruß JK

in der Jahres-Umsatzsteuererklärung muss der Kleinunternehmer diese Steuer als „unberechtigt ausgewiesene Steuer“ abführen - und den Gutschriftschreiber darüber informieren, dass dieser die USt nicht geltend machen kann und in Zukunft keine Gutschriften mehr mit USt ausstellen soll.

Wenn der KU Rechnungen mit USt selber erstellt hat, fragt man sich, warum? Sollte das öfter passieren, wird das FA hellhörig: denn der Rechnungsempfänger darf diese USt nicht abziehen!

E.

in der Jahres-Umsatzsteuererklärung muss

danke schon mal!

Sollte das öfter passieren, wird das FA hellhörig:

m. E. zu Recht.

Wenn der KU Rechnungen mit USt selber erstellt hat, fragt man sich, warum?

Nehmen wir mal alternativ folgende Gründe an:
a) Unwissenheit/Versehen bei einem noch unerfahrenen KU ,
oder
b) weil der KU für Werbung in seiner Homepage eine Gutschrift mit USt erhält und dem (im Umgang mit KUn unerfahrenen) Zahler nur mühsam beizubringen war, dass es sich hier um einen KU handelt und dass der eben keine USt bekommen darf.

Gruß JK