KM pauschal 0,30€ oder tats. Kosten?

Hallo,

angenommen der Angestellte Aussendienstmitarber XY ist 35.000km geschäftlich mit seinem priv. kfz gefahren (nachweisbar durch Fahrtenbuch).

In der Steuererklärung wird auch 35`x 0,30€ (10.500€ Gesamt) angegeben.

Kann dann möglich sein, daß das Finanzamt hier eine GegenBerechnung zusammen stellt, die die tatsächliche Kosten anzeigt bzw. abrechnet, z.b.:
durchsch. Dieselpreis 2011 = 1,40€ pro Liter
durchsch. Kfz Verbrauch auf 100km = 7,2 Liter
7,2 x 1,4 x 350 = 3.528,-- € tats. SpritKosten
darüberhinaus denke ich mal Steuer + Versicherung dazu --> also ca. 5.300€ tats. Aufwand.

Würden hier dann anstatt der 10.500, die 5.300 erstattet werden?
Wenn ja, bis wieviel Kilometer rechnet das Finanzamt die 0,30 € Pauschale an ohne diese Günstigerberechnung vorzunehmen?
Oder was sollte XY anderst machen?

XY könnte nur das Fahrtenbuch vorlegen aber keine Tankbelege etc…

Dank im Vorraus…