Hallo,
Wenn jemand heiratet, er muss die Steuerklasse wechseln, z.B von der Klasse 1 zu der Klasse 4 für beide Ehegatten oder zu der Klasse 3 und 5.
Gibt es dann einen Unterschied bei der Berechnung der Lohnsteuer?
Grüße
Laure
Hallo,
Wenn jemand heiratet, er muss die Steuerklasse wechseln, z.B von der Klasse 1 zu der Klasse 4 für beide Ehegatten oder zu der Klasse 3 und 5.
Gibt es dann einen Unterschied bei der Berechnung der Lohnsteuer?
Grüße
Laure
Gibt es dann einen Unterschied bei der Berechnung der
Lohnsteuer?
Hi Laure,
natürlich! Wieviel das monatl. ausmacht, kannst du hier selbst berechnen:
http://tc.lexisnexis-web.de/Gehaltsrechner/
Gruß,
Klaus
Hallo,
die günstigere Steuerklassenkombination kann man hier ermitteln:
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Stklwahls…
Gruß
Petz
[ESt] Wahl der Veranlagungsart
Hi !
Wie vielleicht schon bekannt ist, stellen die monatlich einbehaltenen Lohnsteuern nur eine Vorauszahlung auf die am Jahresende (bzw. Folgejahr bis Mai) festzusetzende Einkommensteuer dar.
Im Jahr der Heirat kann man neben der Wahl der Lohnsteuerklassen auch noch die Art der Veranlagung wählen. Hier kommt also neben der getrennten oder Zusammenveranlagung auch die „besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung“ gewählt werden.
Die wirklich guten Steuerprogramme können hier auch Vergleichsrechnungen anstellen, welche Veranlagung die günstigste ist. Vielleicht sollte man auch dies bei einer Wahl der Steuerklassen beachten.
BARUL76
.
Vielen Dank für Eure Antworten!
o)
Für eine Ausländerin wie ich ist es manchmal wie ein Dschungel hier! :o)
Gruß
Laure