LSt 2006!

Hallo Steuerexperten,

die fiktive Person xy hat im Jahr 2006 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Ihm wurden ca. 1200 € LSt vom Bruttoeinkommmen in diesem Jahr einbehalten. Er musste in 2006 nur 9 Monate lang LSt abführen. Die restlichen 3 Monate hatte diese Person monatliche Einkünte aus nichtselbständiger Tätigkeit von weniger als 400 €.

Person xy möchte nun eine Einkommensteuererklärung (Antragsveranlagung) abgeben, da er mit einer Steuererstattung rechnet.

Muss er die Einkünfte die wenger als 400 € im Monat betragen auch in der ESt-Erklärung angeben? Es wurde doch keine LSt einbehalten.

Für eure Antworten bedanke ich mich im voraus.

vollmond

Hallo,

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Kommt darauf an (ich liebe diese Antwort):

1.) Die 400 € wurde als Minijob bereits vom Arbeitgeber versteuert -> Diese sind ja schon versteuert und müssen nicht nochmal versteuert werden also keine Angabe

2.) Die 400 € wurde ganz regulär auf Lohnsteuerkarte verdient (dann gibt es auch eine Lohnsteuerbescheinigung auch wenn in der Zeile Lohnsteuer 0,00 € drinsteht) -> Diese sind noch nicht versteuert und müssen also erklärt werden.

Sonnige Grüße von Soni