Hallo Steuerexperten,
die fiktive Person xy hat im Jahr 2006 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Ihm wurden ca. 1200 € LSt vom Bruttoeinkommmen in diesem Jahr einbehalten. Er musste in 2006 nur 9 Monate lang LSt abführen. Die restlichen 3 Monate hatte diese Person monatliche Einkünte aus nichtselbständiger Tätigkeit von weniger als 400 €.
Person xy möchte nun eine Einkommensteuererklärung (Antragsveranlagung) abgeben, da er mit einer Steuererstattung rechnet.
Muss er die Einkünfte die wenger als 400 € im Monat betragen auch in der ESt-Erklärung angeben? Es wurde doch keine LSt einbehalten.
Für eure Antworten bedanke ich mich im voraus.
vollmond