Master-Kosten der Ehefrau absetzbar

Die Steuererklärung 2010 wird meine erste komplexere Steuererklärung (das erste Mal mit meiner Ehefrau gemeinsam veranlagt), wahrscheinlich werde ich mir auch einen Profi zu Hilfe nehmen müssen.

Ich bin seit August verheiratet, meine Frau macht derzeit ein Masterstudium und lebte Januar - Juli am Studienort, sowie August-Dezember in unserer gemeinsamen Wohnung wg. eines Pflichtpraktikums.

Vor allem für die erste Jahreshälfte (also noch vor unserer Hochzeit) würde mich interessieren:

  1. Kann sie ihre Miete am Studienort absetzen?

  2. Kann sie ihre Fahrten von der Wohnung am Studiumsort zur Uni absetzen?

  3. Kann sie ihre Fahrten vom Studiemort zur gemeinsamen Wohnung absetzen? (wahrscheinlich nicht, dort war sie nicht mehr gemeldet)

  4. Kann sie einen neuen Laptop, der ohne Frage hauptsächlich zum Studium verwendet wird, zumindest teilweise absetzen?

  5. Sind ihre Beiträge zur Krankenversicherung als Studentin (Januar bis zur Hochzeit) absetzbar?

Ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen! Wenn es bei diesen Punkten sowieso einen Spielraum gibt, dann kann ich die Steuerklärung vielleicht doch selbst machen.

Vielen Dank!

  1. Kann sie ihre Miete am Studienort absetzen?

Bei einem Zweitwohnsitz ja, die Kosten für die erste Wohnung gehören grundsätzlich zur privaten Lebensführung.

  1. Kann sie ihre Fahrten von der Wohnung am Studiumsort zur
    Uni absetzen?

Ja.

  1. Kann sie ihre Fahrten vom Studiemort zur gemeinsamen
    Wohnung absetzen? (wahrscheinlich nicht, dort war sie nicht
    mehr gemeldet)

Doch, grundsätzlich ja.

  1. Kann sie einen neuen Laptop, der ohne Frage hauptsächlich
    zum Studium verwendet wird, zumindest teilweise absetzen?

Ja, die Abschreibung dafür. Laptop = 5 Jahre Nutzungsdauer = 20% pro Jahr.

  1. Sind ihre Beiträge zur Krankenversicherung als Studentin
    (Januar bis zur Hochzeit) absetzbar?

Ja, das sind Sonderausgaben, Mantelbogen Seite 3

Alles andere sollte zusammengefasst in Mantelbogen Zeile 46, Aufwendungen für die Berufsausbildung Ehefrau, eingetragen werden.

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort! Das hilft mir in jedem Fall weiter.

Noch ein Detail: 20% des Laptoppreises p.a. gilt auch, wenn der Laptop erst im Dezember gekauft wurde? Oder rechne ich dann auf Monate genau um?

Noch ein Detail: 20% des Laptoppreises p.a. gilt auch, wenn
der Laptop erst im Dezember gekauft wurde? Oder rechne ich
dann auf Monate genau um?

Dann muss auf Monate umgerechnet werden.

Noch eine Anmerkung: Die Krankenversicherungsbeiträge gehören seit 2009 in die „Anlage Vorsorgeaufwand“ und nicht mehr in den Mantelbogen.

Hallo Urmel :wink:
zunächst: Ich bin KEIN Steuerberater, daher alles ohne Gewähr: Es gibt erhebliche Spielräume, im Zweifelfall würde ich es einfach probieren und schauen, was das Finanzamt sagt (die müssen ja begründen…).
Da die Fragen doch etwas komplexer sind und von anderen Faktoren abhängen, empfehle ich, den „großen Konz“ (ca. 10 EUR) zu kaufen. Ein sehr informatives & nettes Buch für steuerlich Interessierte.
Im Wesentlichen wird es wohl darauf hinauslaufen, die Studienkosten als "vorweggenommene Werbungsksoten (der Ehefrau) anzuerkennen und dann - sofort oder in Folgejahren abzusetzen. Konkret vermute ich damit:

  1. Ja (bis Kappungsgrenze).
  2. Ja (bis Kappungsgrenze).
  3. Ja, als doppelte Haushalsführung (die „Meldung“ spielt m.E. keine Rolle)
  4. Ja (bis Kappungsgrenze).
  5. Ich fürchte nicht.
    M.E. lohne es sich für Jungakademiker, sich mit Steuerfragen grundlegend selbst zu beschäftigen, daher auch der Hinweis auf die „Basisliteratur“.
    Ich hoffe, es hilft.
    Viele Grüße & viel Erfolg!
    Roger

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend in den gebieten Steueroptimierung (Offshore) und Geldanlage

Soweit ich es sehe, sprechen Sie die Werbungskosten an. Dies sind Unkosten, die zur Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte aufgewendet werden. Es ist nicht ersichtlich, daß Ihre Frau 2010 schon steuerpfichtige Einkünfte erzielt hat. Viele Leute studieren und wenden anderweitig Kosten auf, ohne jemals für die Gemeinschaft aller Steuerzahler „steuerpflichtige Einkünfte“ zu erzielen;dann gehen sie leer aus. Vergleichsweise kann man auch die Aufwendungen für Mehrfamilienhäuser nicht absetzen, wenn keine „Einnahmen“ erzielt werden. Oder vereinfacht:Wurden keinerlei Steuern bezahlt, gibt es logischerweise auch keine Absetzungsmöglichkeiten. Jede Steuererklärung muß auf die Verhältnisse des betreffenden
Jahres bezogen werden.
Weiter kann man zu den versch. Ordnungszahlen der Vordrucke selbstverständlich eigene Erörterungen auf einem besonders Beiblatt machen. Dies muß das Finanzamt
sorgfältig prüfen und im Bescheid darüber Feststellungen treffen, gegen die man als Rechtsbehelf den Einspruch hat. Der Bescheid wird insoweit nicht „bestandskräftig“,
solange keine Rechtsgrundlage gg. geltend gemachte Angaben angeführt werden kann.

Hi!
Tatsächlich etwas komplexer; mal eben auf die Schnelle ein paar Antworten; jeweils im Text eingefügt!

Die Steuererklärung 2010 wird meine erste komplexere
Steuererklärung (das erste Mal mit meiner Ehefrau gemeinsam
veranlagt), wahrscheinlich werde ich mir auch einen Profi zu
Hilfe nehmen müssen.

Muss nicht; aber ist sicher beim ersten mal nicht ganz unsinng. Die weiteren Male kann man dann fast von der alten Erklärung abschreiben.

Ich bin seit August verheiratet,

nachträglich herzlichen Glückwunsch :wink:

meine Frau macht derzeit ein

Masterstudium und lebte Januar - Juli am Studienort, sowie
August-Dezember in unserer gemeinsamen Wohnung wg. eines
Pflichtpraktikums.

Vor allem für die erste Jahreshälfte

ist uninteressant! Geheiratet heißt „Zusammenveranlagung“ für das komplette Jahr; da wird nix aufgeteilt.

(also noch vor unserer

Hochzeit) würde mich interessieren:

  1. Kann sie ihre Miete am Studienort absetzen?

  2. Kann sie ihre Fahrten von der Wohnung am Studiumsort zur
    Uni absetzen?

  3. Kann sie ihre Fahrten vom Studiemort zur gemeinsamen
    Wohnung absetzen? (wahrscheinlich nicht, dort war sie nicht
    mehr gemeldet)

Alle Aufwendungen die im Zusammenhang mit der Ausbildung/Studium entstehen sind anzusetzen. Hier gibt es zwar einen Höchstbetrag (weiß aber gerade nicht, wo der liegt), aber es kann alles an Kosten rein. Auch die Fahrten von der gem. Wohnung zum Studienort. Wer wo gemeldet war ist in diesem Fall m.E. egal. Es ist nur plausibel; wenn Ihr zusammen wohnt (vor, während und nach der Heirat).

  1. Kann sie einen neuen Laptop, der ohne Frage hauptsächlich
    zum Studium verwendet wird, zumindest teilweise absetzen?

Ja; auf eine Laufzeit von 3 Jahren aufgeteilt und aber leider nur mit 50 % Studium und 50 % private Nutzung. Beispiel: Notebook hat 1200 € gekostet; dann jährlich 400 € mit 50 % (=200 €) ansetzbar (ACHTUNG: Monate berücksichtigen; im August 2010 gekauft = in 2010 nur 5/12tel anzusetzen.

  1. Sind ihre Beiträge zur Krankenversicherung als Studentin
    (Januar bis zur Hochzeit) absetzbar?

JA, als Sonderausgaben!!

Ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen! Wenn es
bei diesen Punkten sowieso einen Spielraum gibt, dann kann ich
die Steuerklärung vielleicht doch selbst machen.

Oder vielleicht nen günstigen „Macher“ finden. Oft geht sowas auch schon für all inclusive 50 € pauschal.

Vielen Dank!

Gern geschehen

Hallo,
Ihre Frage ist ein typischer Fall für die Antwort „das kommt darauf an, ob…“.
Leider sagen Sie nichts dazu, ob es sich um die erste Berufsausbildung Ihrer Frau handelt oder um eine weitere Ausbildung/Höherqualifizierung.
Sollte es die erste Berufsausbildung sein, landen wir schnell beim Abzugsverbot als Werbungskosten oder Betriebsausgaben und können nur noch den Sonderausgabenabzug prüfen.
Geben Sie in Goo… die Schlagworte „berufsausbildung kosten steuer“ ein und klicken Sie z.B. gleich auf den ersten Hit „http://www.steuer-gonze.de/mandinfo/Privatpersonen/a…“ hier wird Ihnen gut erklärt, was und wieviel Sie bei der Steuer ansetzen können. Besser könnte ich es auch nicht.
Ein frohes neues Jahr wünscht
Barbara

Hallo,

sorry, aber da bin ich echt überfragt. Habe selbst Interessierter eingestellt, meine bisherigen Erfahrungen reichen hier leider nicht aus.

Frohes neues Jahr.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Meine Frau hat bereits ein Bachelor-Studium im Ausland abgeschlossen. Von daher gehe ich davon aus, dass es als „weitere Ausbildung“ gesehen werden kann.