Mehrwertsteuer

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage:
Wie verhält sich die Mehrwertsteuerberechnung, wenn eine Rechnung in die Niederlande geht aus einem deutschem Unternehmen?
Es handelt sich hierbei um

  1. einen sowieso Steuerfreien Betrag.
  2. Projektbetreuungs, normal mit MwSt.
  3. Parkgebühr, ebebnfalls mit MwSt.
  4. Bewirtungen, mit MwSt.
    Darf die vom deutschen Unternehmen an das Niederländische berechnet werden? Oder nur nicht aufgeführt werde`n?
    Kenne nur folgenden Vorgang, hierbei handelt es sich um Provison, welche nach
    (Leistungsempfänger ist der Umsatzsteuerschuldner gem.
    § 13b UStG
    Die Bewirtung etc hat in Deutschland stattgefunden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Liebe Vanessa,

m. E. müssen Sie in diesen Fällen keine dt. MwSt. berechnen. Generell sollten Sie hierzu jedoch einen Steuerberater konsultieren und sich nicht auf Aussagen aus dem Internet verlassen. Dafür ist eine korrekte (Umsatz-) Steuererklärung einfach viel zu wichtig. Sparen Sie hier nicht am falschen Ende.

Herzliche Grüße