Mehrwertsteuer und Kleinunternehmer

Meines Wissens gilt für sog. Kleinunternehmer, daß sie weder MwSt in Rechnung stellen noch Vorsteuer abziehen müssen/dürfen. Wo liegt die Umsatzgrenze? Was macht ein anderer Unternehmer, der Vorsteuerabugsfähig ist, aber von mir keine MwSr auf der Rechnung ausgewiesen bekommt? Wie gehe ich da vor?
Kann mir jemand weiterhelfen?

Meines Wissens gilt für sog. Kleinunternehmer, daß sie weder MwSt in
Rechnung stellen noch Vorsteuer abziehen müssen/dürfen. Wo liegt die Umsatzgrenze?

Bei einem Gesamtumsatz v. 32.500 DM (also „brutto“ d.h. incl. MwSt) im vorangegangenen bzw. ersten Kalenderjahr, im laufenden/nächsten max. 100.000 DM

Was macht ein anderer Unternehmer, der Vorsteuerabzugsfähig ist, aber von mir keine MwSt auf der Rechnung ausgewiesen bekommt?

Falls er Vorsteuerabzugsberechtigt (also weder Kleinunternehmer noch Arzt-/Versicherungs-/Bankmensch ist) auf die in deiner Leistung enthaltene „MwSt“ verzichten.

Wie gehe ich da vor?

Im Idealfall herausfinden ob das „Vorsteuer ziehen“ für deinen Geschäftspartner in Betracht kommt. Falls ja: Mit deiner Rechnung im Vergleichsbereich der Nettoforderung deiner Konkurenz bleiben.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Sure, denke da bist du hier genau richtig - sind ein paar liebe Menschen mit der richtigen Dosis Hilfsbereitschaft/Fachwissen unterwegs.
Solltest du weitergehende Fragen haben …

Gruß
NoahDilar

Danke - …
so muß ein Fragen-Forum funktionieren:
Schnelle und präzise Antworten!
Danke.

Meines Wissens gilt für sog.
Kleinunternehmer, daß sie weder MwSt in
Rechnung stellen noch Vorsteuer abziehen
müssen/dürfen.

dürfen schon, müssen nicht, für Dich ist es aber natürlich interessant, Rechnungen ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer stellen zu dürfen.

Wo liegt die Umsatzgrenze?

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im vorangegangenen Jahr weniger als 32.500,- Umsatz hatten, bzw. im laufenden Jahr die 100.000,- nicht erreichen.

Nur dann kannst Du auch von diesem Recht Gebrauch machen.

Was macht ein anderer Unternehmer, der
Vorsteuerabugsfähig ist, aber von mir
keine MwSr auf der Rechnung ausgewiesen
bekommt?

Der hat sozusagen Pech gehabt und kann in diesem Fall für sich gar nichts abziehen. Es handelt sich um eine Brutto-Rechnung.

Die Rechung in einer Summe zu stellen, ist Dein gutes Recht als Kleinunternehmer.

Wie gehe ich da vor?

Gar nicht, das Problem sollte der Steuerberater Deines Kunden lösen können.

Gruß, Saban Klimenta, Medienentwickler

http://www.one-man.de

Quelle: Finanzamt Münster (letzte Woche genau diese Problemstellung telefonisch erfragt!)