Minijob in EKST-Erklärung / Kinderbetreuung ?

Hallo,

habe im Archiv leider nichts gefunden. Müssen Minijobs eigentlich in der EKST-Erklärung angegeben werden und kann man dem gegenüber z.B. Kinderbetreuungskosten absetzen ?

Wurden eigentlich die Fahrtkosten auf 0,30 Euro gesenkt ?

Vielen Dank und Gruß
joyyy

Müssen Minijobs
eigentlich in der EKST-Erklärung angegeben werden und kann man
dem gegenüber z.B. Kinderbetreuungskosten absetzen ?

Nur, wenn Du selbst dafür die Steuer gezahlt hast.
Normalerweise nicht, weil der AG eine pauschale Steuer gezahlt hat.

Wurden eigentlich die Fahrtkosten auf 0,30 Euro gesenkt ?

ja,
ab dem 1.1.2004 0,30 Euro für die einfache Strecke
(als ob man nicht zurückfahren würde *grrr*)

Gruß
JoKu

Danke.
Vielen Dank