Hallo,
folgender Fall:
Ein Person hatte in einem Jahr einen Minijob, wo der Arbeitgeber Pauschalsteuer abgeführt hat. Im selben Jahr, aber in anderen Monaten war die Person normal Beschäftigt, also mit Lohnsteuerabzug.
Frage: Sind die Einnahmen aus dem Minijob in der Steuererklärung anzugeben, oder ist die Steuerschuld durch die Pauschalsteuer abgegolten?
Grüße,
Sebastian