Minijob (Pauschlsteuer) in der Steuererklärung

Hallo,

folgender Fall:

Ein Person hatte in einem Jahr einen Minijob, wo der Arbeitgeber Pauschalsteuer abgeführt hat. Im selben Jahr, aber in anderen Monaten war die Person normal Beschäftigt, also mit Lohnsteuerabzug.

Frage: Sind die Einnahmen aus dem Minijob in der Steuererklärung anzugeben, oder ist die Steuerschuld durch die Pauschalsteuer abgegolten?

Grüße,
Sebastian

Hi Sebastian,

so viel ich weiss, sind MiniJob-Einnahmen überhaupt nicht in der EkStErkl anzugeben.

Gruß
BT

so viel ich weiss, sind MiniJob-Einnahmen überhaupt nicht in
der EkStErkl anzugeben.

Ich kann das bestätigen, diese Einnahmen gehören nicht in die Steuererklärung, es sei denn, man möchte Sie unbedingt nochmals versteuert haben.

Ich kann das bestätigen, diese Einnahmen gehören nicht in die
Steuererklärung, es sei denn, man möchte Sie unbedingt
nochmals versteuert haben.

Ach nee, das muss nicht sein.

Danke für Eure Antworten.