Optimierung Hauskauf

Angenommen ein steuerpflichtiger Arbeitnehmer erwirbt von seinen Eltern deren Haus zu einem relativ hohen Preis, der im Notarvertrag in Kaufpreis für Gebäude und Grundstück unterteilt ist, damit der Gebäudewert ordnungsgemäß abgeschrieben werden kann.
Weiterhin sei angenommen, dass er den Kaufpreis vollständig fremdfinanziert, teils über ein Bankdarlehen, teils zu marktüblichen Konditionen bei den Eltern, beides ohne Disagio.
Wenn er nun noch im Kaufvertrag seinen Eltern einen Rentenanspruch bei Renteneintritt, welcher der Höhe nach an sein eigenes Einkommen oder die Mieteinnahmen gekoppelt wäre, einräumt ohne dass dieser im Grundbuch eingetragen wird um Kosten zu sparen.
Könnte das Finanzamt irgendwelche Bedenken bei der Gebäude-AfA oder der Anerkennung der vollständigen Zinsen (Eltern würden mind. 75% der ortsüblichen Miete zahlen) und späteren Rentenzahlungen haben?
Hat jemand einen guten Link was man als Vermieter alles wissen muss?

Hallo Jan

Angenommen ein steuerpflichtiger Arbeitnehmer erwirbt von
seinen Eltern deren Haus zu einem relativ hohen Preis, der im
Notarvertrag in Kaufpreis für Gebäude und Grundstück
unterteilt ist, damit der Gebäudewert ordnungsgemäß
abgeschrieben werden kann.

Hier muß das FA sich nicht an die Werte im Vertrag halten, da diese frei vereinbar sind. Das FA wird anhand der Bodenrichtwertkarte den ortsüblichen Preis für Grundstücke feststellen und diesen dann ansetzen, wenn nicht spezielle Grundstücksgegebenheiten dagegensprechen. Die dann übrigbleibende Differenz zum Gesamtkaufpreis entfällt dann auf das Gebäude und ist Bemessungsgrundlage für die AfA.

Weiterhin sei angenommen, dass er den Kaufpreis vollständig
fremdfinanziert, teils über ein Bankdarlehen, teils zu
marktüblichen Konditionen bei den Eltern, beides ohne Disagio.

Auch hier muß ein wasserdichter Darlehensvertrag wie unter fremden Dritten mit den Eltern geschlossen werden, da sonst die Anerkennung verweigert wird. Selbstverständlich müssen die Zinszahlungen gerade in einem solchen Fall immer nachgewiesen werden.

Wenn er nun noch im Kaufvertrag seinen Eltern einen
Rentenanspruch bei Renteneintritt, welcher der Höhe nach an
sein eigenes Einkommen oder die Mieteinnahmen gekoppelt wäre,
einräumt ohne dass dieser im Grundbuch eingetragen wird um
Kosten zu sparen.

Versteh ich nicht so richtig, willst Du Deinen Eltern eine mtl. Zuwendung zukommen lassen? Dann befinden wir uns aber eher im Bereich der Sonderausgaben. Hat dann nichts mit der Vermietung und den abzugsfähigen Kosten zu tun.

Könnte das Finanzamt irgendwelche Bedenken bei der Gebäude-AfA
oder der Anerkennung der vollständigen Zinsen (Eltern würden
mind. 75% der ortsüblichen Miete zahlen) und späteren
Rentenzahlungen haben?

Wie gesagt, Aufteilung der Werte GruBo und Gebäude erfolgt durch FA und nicht durch den Notarvertrag (der Bearbeiter kann sich das aber auch einfach machen und die Werte übernehmen). Hinsichtlich der Höhe der Mietzahlung an nahe Angehörige gilt folgendes: 50%-75% gilt die Überschußprognose. Diese wird vom FA vorgenommen. Fällt sie negativ aus, gilt WK-Abzug im Verhältnis Miete zur ortsüblichen Miete. Fällt sie positiv aus gilt voller WK-Abzug. Ist die Miete >75% gilt immer voller WK-Abzug. Diese Regelungen gelten ab VZ 2004. Die späteren Rentenzahlungen haben nichts mit der Vermietung zu tun und stellen später ggf. Sonderausgaben dar.

Hat jemand einen guten Link was man als Vermieter alles wissen
muss?

Jo, diese Seite und seine Benutzer.
Gruß
Michael

Angenommen ein steuerpflichtiger Arbeitnehmer erwirbt von
seinen Eltern deren Haus zu einem relativ hohen Preis, der im
Notarvertrag in Kaufpreis für Gebäude und Grundstück
unterteilt ist, damit der Gebäudewert ordnungsgemäß
abgeschrieben werden kann.
Weiterhin sei angenommen, dass er den Kaufpreis vollständig
fremdfinanziert, teils über ein Bankdarlehen, teils zu
marktüblichen Konditionen bei den Eltern, beides ohne Disagio.
Wenn er nun noch im Kaufvertrag seinen Eltern einen
Rentenanspruch bei Renteneintritt, welcher der Höhe nach an
sein eigenes Einkommen oder die Mieteinnahmen gekoppelt wäre,
einräumt ohne dass dieser im Grundbuch eingetragen wird um
Kosten zu sparen.
Könnte das Finanzamt irgendwelche Bedenken bei der Gebäude-AfA
oder der Anerkennung der vollständigen Zinsen (Eltern würden
mind. 75% der ortsüblichen Miete zahlen) und späteren
Rentenzahlungen haben?

Hallo Jan,

ich hab einen Link für Dich dem Du unbedingt folgen solltest http://www.steuerberatersuchservice.de/.

Das Konstrukt erscheint mit - auch wenn es evtl. wie gewünscht funktonieren könnte - als unnötig kompliziert.

Grüße
Chris