Pauschahlen für Arbeitsmittel

Hallo zusammen!
Welchen Betrag könnte jemand in den Zeilen 43/44 der Anlage N für 2004 für Fachliteratur und Kontoführungsgebühren eintragen ?
Danke
MFG
Sparmeier

Hi!

Als Kontoführungsgebühr könnte man pauschal 16 EUR eintragen (wird in der Regel von der Finanzverwaltung anerkannt).

Bei Fachliteratur gibt es keine Pauschbeträge.

Ansonsten sind natürlich die tatsächlichen Aufwendungen anzusetzen, sofern welche entstanden sind.

Grüße

Daniel

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Hallo zusammen!
Welchen Betrag könnte jemand in den Zeilen 43/44 der Anlage N
für 2004 für Fachliteratur und Kontoführungsgebühren eintragen
?
Danke
MFG
Sparmeier

Hi!

Als Kontoführungsgebühr könnte man pauschal 16 EUR eintragen
(wird in der Regel von der Finanzverwaltung anerkannt).

Bei Fachliteratur gibt es keine Pauschbeträge.

wurde das geändert ? 2003 konnte man dort 105€ eintragen. aber wenn die kontoführung nicht geändert wurde…

Danke aber
MFG
Sparmeier

Hallo!

Die „Pauschale“ von 110 EUR für Arbeitsmittel wird in jüngster Zeit durch die Finanzverwaltung in Frage gestellt. Danach begründet die Tatsache, dass die Finanzbehörden in den Vorjahren Aufwendungen für Arbeitsmittel bis zu umgerechnet 110 EUR ohne Einzelnachweis anerkannt haben, keinen Vertrauensschutz für Folgejahre.

Es gibt auch einige Nichtanwendungserlasse, da seit 1998 sie Nichtbeanstandungsgrenze von damals 200 DEM bundeseinheitlich aufgehoben wurde.

Eintragen kannst du natürlich die 110 EUR. Falls nach genauer Prüfung deines Steuerbescheides die 110 EUR nicht anerkannt wurden, hast du ohne Einzelnachweis keinen Anspruch hierauf.

Grüße

Daniel

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hallo,

die beiträge unten stimmen, aber ich würde mal folgendes ansetzen:

konto 16
arbeitsmittel 110
bewerbungskosten 50

…wenns nicht so „durchflutscht“, hast du wie unten jemand schrob, keinen rechtsanspruch…

gruß vom inder

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