Pendlerpauschale 2012

Halli Hallo liebe Community,

ich habe einen einfachen Arbeitsweg von 70 km am Tag und lege diese mit meinen eigenen PKW zurück, darüber hinaus arbeite ich im Außendienst.

Mein Chef kam die Woche zu mir und sagte mir, dass sein Steuerberater ihm folgendes für mich mitgeteilt hatte.

Man bekommt für jeden vollen Kilometer 0,30 € und ich solle meine Tankqittungen sammeln.

Einfaches Rechenbeispiel:
200 Tage gefahren, 3800 € Fahrtkosten (Tankquittungen), 70km Entfernung ->ergibt das Werbungskosten von 8000€ im Jahr + Verpflegungsmehraufwand, da ich ja die Fahrt auf die Arbeit habe und im Außendienst tätig bin.

Überall finde ich die Beschreibung „als Werbungskosten“ absetzen.
Nach meiner persönlichen Interpretation heißt das doch, dass ich Steuern absetzen kann, die ich das Jahr über einbezahlt habe, oder nicht?

Also kann es doch gar nicht sein, dass ich 8000€ +Mehraufwand im Jahresausgleich bekomme, obwohl ich viel weniger einbezahlt habe?

Da mir niemand zuverlässige Aussagen über die Pendlerpauschale geben kann, außer den Steuerberater den ich mir in den nächsten Wochen zulegen werde, wende ich mich an euch.

Denn das klingt einfach zu schön um wahr zu sein um mal ehrlich zu sein :wink:

Vielen Dank im voraus =)
SlapVanilla

Da bin ich der falsche Ansprechpartner, ich berate bei fragen zu Steueroptimierung offshore und Geldanlagen

Ich bedanke mich trotzdem bei dir :smile:

Hallo,

ich bin kein Steuerberater und aus diesem Grund ist es mir nicht gestattet, hierzu genaue Angaben zu machen!

Dein Steuerberater wird Dich sicherlich behilflich sein.

Um Kosten zu sparen empfehle ich Dir, Deinen Finanzbeamten aufzusuchen oder anzurufen - er ist dazu verpflichtet, Dir kostenlos die genaue Auskunft zu geben!

Desweiteren kann ich Dir einen weiteren Rat zum Thema Kosteneinsparung bei den Fahrtkosten geben -
wende Dich hierzu mit Name und Telefonnummer an
[email protected], dann melde ich mich gerne telefonsich!

Gruß

Peter

Halli Hallo liebe Community,

ich habe einen einfachen Arbeitsweg von 70 km am Tag und lege
diese mit meinen eigenen PKW zurück, darüber hinaus arbeite
ich im Außendienst…

Hallo,

ich bin kein Steuerberater, und tue ier nur meine persönliche Meinung kund: Also die Kosten für den Arbeitsweg (200Tage*70Km*0,30€= 4200€) sindso absetzbar (Absetzbar heißt hier nicht, dass dieses Geld erstattet wird, sondern nur, dass man dieses Geld nicht versteuern muss!). Inwieweit die Aussendienstfahrten ebenfalls in gleicher Höhe abgesetzt werden können (d.h. nicht zu versteuen sind), muss man den Steuerberater fragen. I.d.R. braucht man dafür ein Fahrtenbuch. Fazit: Sie bekommen dieses Geld (8000€) nicht erstattet, sondern es wird lediglich zur Steuerberechnung nicht herangezogen, und das mindert Ihre letztendliche Steuerlast.

Hi

leg Dir einen Steuerberater zu um Deinen Fall zu klären.

Denn man darf keine Beratung zu konkreten Fällen geben, außer man ist Steuerberater. Bitte formuliere Deine Frage um auf „theoretische“ Beispiele, dann kann ich antworten

„Stellen Wir uns vor es gäbe folgende Situation…
Wir haben einen Arbeitnehmer…“

ok?

Danke
unbekannt

Ja diesen Fehler habe ich bereits nach meiner Anfrage verbessert. Verallgemeinert ist die Frage im Forum unter Steuern zu finden. Leider kann ich keinen Link
Posten, da ich mit dem IPhone im Netz unterwegs bin. Aber danke, dass du mich nochmals darauf aufmerksam gemacht hast.

Hallo,
grundsätzlich muss man im Hinblick auf den steuerlichen Abzug unterscheiden zwischen
a) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und
b) Fahrten, die aufgrund der Aussendiensttätigkeit anfallen.

Die beiden Fahrtkosten werden steuerlich unterschiedlich „abgerechnet“ und dann als Werbungskosten vom Bruttoarbeitslohn abgezogen. Die Kosten mindern also letztendlich das zu versteuernde Einkommen und somit die darauf entfallende Einkommensteuer, sowie auch den Soli und ggfs. die Kirchensteuer.

Über den Daumen gepeilt würde ich bei Kosten von EUR 8000 eine steuerliche Entlastung von 20 bis 25% schätzen, so dass die Erstattung so zwischen 1500 und 2000 EUR liegen könnte.

Die Leute sprechen also bei „von der Steuer absetzen“ davon, dass Kosten das zu versteuernde Einkommen mindern und man somit einen Teil der Kosten wieder zurück bekommt.

Die Fahrtkosten unter a) fallen unter die sog. Pendlerpauschale (einfache Entfernung, also hier 70 km x 30 Cent pro Entfernungskilometer und das für jeden Tag an dem Sie zur Arbeitsstelle gefahren sind), die Kosten unter b) werden als Reisekosten abgerechnet. Hierfür kann man entweder eine Pauschale von ebenfalls 30 Cent je Kilometer (allerdings gilt hier der tatsächlich gefahrene Kilometer) ansetzen oder man ermittelt die Kosten für das Auto anhand der tatsächlichen Aufwendungen wie Benzin, Steuer, Versicherung, Reparaturen, neue Reifen usw. Diese Kosten geteilt durch die Jahresfahrleistung ergeben die tatsächlichen Kosten des benutzten PKW je Kilometer. Sind diese höher als 30 Cent kann man diese bei den Fahrtkosten auf dienstlichen Reisen ansetzen.

Näheres hierzu gibt es unter dem Stichwort „Reisekostenabrechnung“ in epischer Breite im Internet. Auch zu so Sachen wie Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand etc. pp.

Ach ja: es empfiehlt sich ein Fahrtenbuch zu führen. Gibt es mittlerweile sicher auch schon als App oder man greift auf Stift und Papier zurück.

Gutes Gelingen wünscht
Barbara

Die Fahrtkosten zur Arbeit können als Werbungskosten abgesetzt werden. In Ihrem Fall 70 km x 200 Tage = 14.000 km x 0,30 € = 4.200 €. Bei einem Steuersatz von 30% liegt die Steuerersparnis bei ca. 1.300 €.
Die Reisekosten können höher abgesetzt werden. aber nur pauschal.
Die Kosten für Ihren Steuerberater sind übrigens nicht mehr als Sonderausgabe abzugsfähig, sondern nur anteilig als Werbungskosten.

So, ich hoffe, Ihnen zuverlässige Aussagen zur Pendlerpauschale gegeben zu haben.

Hallo,
man kann die Fahrtkosten einkommensteuermindernd angeben, was bedeutet, dass die Fahrtkosten vom Bruttoeinkommen abgezogen werden und damit weniger Einkommensteuer anfällt, weil man weniger zu versteuerndes Einkommen hat. Also gibt es eine Erstattung auf die schon gezahlte Lohnsteuer - aber leider nicht ganze EUR 8.000,–.
Gruß, Sabine

Hallo,

du hast da viele verschiedene Aspekte angerissen; ich versuche einmal, etwas Klarheit zu schaffen:

  1. Etwas „von der Steuer abzusetzen“ bedeutet, dass das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag reduziert wird (nicht die Steuerlast selbst!).
  2. Aufwendungen, die zur Erzielung der betreffenden Einkünfte anfallen, können grundsätzlich (so) abgesetzt werden. Damit also auch deine Fahrt(wege)kosten zur Arbeit.
  3. Für diesen Bereich hat der Gesetzgeber entschieden, dass die vielen Einzeldiskussionen zu aufwendig sind und eine Pauschale von €0,30 je km eingeführt. Dies gilt anstatt indiv. Kosten. Damit sind indiv. Kosten (Tankquittungen) NICHT mehr absetzbar.
  4. Es handelt sich um eine Entfernungspauschale (d.h. Hin- und Rückweg zählen leider zusammen nur einmal, nicht zwei-mal).
  5. Als „Außendienstler“ musst du damit rechnen, dass (kürzere) Strecken zu den jeweiligen Arbeitsorten behauptet werden. (Das würde ich aber ausprobieren.) Sollst du deshalb vielleicht Tankquittungen aufbewahren?
  6. Wenn du nichts anderes angibst, werden dir pauschal €920,- als Arbeitnehmerpauschbetrag sowieso angerechnet.

Wahrscheinlich hast du also unter dem Strich nur einen viel geringeren Vorteil…

Aber versuchen kostet nichts!

Viel Erfolg!
Roger

Hallo,

ganz so einfach ist die Rechnung m.E. nicht, zumal Fahrtkosten zur Arbeit gedeckelt sind (so ungefähr bei 5000 Euro p.a.)

  1. Wenn Du mit Deinem eigenen Wagen nur zur Arbeit fährst gibt es 0,3*70*200 = 4100 Euro bei 200 Fahrttagen. Damit ist alles abgegolten (Tanken,Versicherung, Reparatur etc). Daher der Name „Entfernungspauschale“

  2. Alternativ besteht die Möglichkeit die tatsächlichen Kosten geltend zu machen, insbesondere wenn das eigene Fahrzeug im Außendienst genutzt wird.
    Dann heißt es zwingend Fahrtenbuch führen und hübsch privatveranlasste und beruflich veranlasste Fahrten zu trennen. Und natürlich Belege sammeln. Mit einer Excel-Tabelle gibt sich das FA nicht zu frieden…

Hallo,

es ist tatsächlich so, dass je gefahrenen Entfernungskilometer 0,30 Euro angesetzt werden. Es gibt allerdings das Problem, dass man die Kilometer, wenn es so viele sind, tatsächlich nachweisen muss, dass man soviel gefahren ist. Geht aber normalerweise problemlos mit Werkstattrechnungen mit Kilometerangabe.

Der Betrag ist deshalb höher, als die Spritkosten, weil ja das Auto dadurch auch abgenutzt wird, also Bremsen, Reifen, Auto allgemein.

Hoffe, das war soweit hilfreich.

Hallo,

Du bekommst für jeden Tag, an dem Du zur Arbeit gefahren bist, 30ct. pro Kilometer, also 70 x 30ct, das macht 21,-€. Bei 200 Tagen wären das 4.200,-€. Diese mindern Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, also wenn Du z.B. 50.000,-€ Jahresgehalt bekommst, musst Du nur noch 45.800,-€ versteuern.

Jeder Arbeitnehmer hat einen Werbungskostenfreibetrag in Höhe von 1.000,-€. Wenn man also geringere Werbungskosten hat, bekommt man diesen Abzugsbetrag stattdessen, in unserem Beispiel müsste man 49.000,-€ versteuern.

Verpflegungspauschbeträge bekommt man, wenn man an einer neuen Außendienststelle tätig wird für die ersten drei Monate, dann nicht mehr. Wer jeden Tag woanders ist, bekommt die Pauschbeträge unbegrenzt. Je nach Abwesenheitszeit beträgt die Pauschale 6,-€, 12,-€ oder 24,-€ pro Tag. Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand mindern ebenfalls die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Das Sammeln von Tankquittungen ist nötig bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen. Für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils gelten dann aber wiederum andere Regeln.

Die Steuererstattung kann nicht höher sein, als die gezahlte Steuer.
Viele Grüße

Hallo SlapVanilla,

tatsächlich ist das auch zu schön, um wahr zu sein. :wink:
Generell kannst du nur das wiederbekommen, was du schon ans Finanzamt gezahlt hast. (Oder was dein Chef für dich ans FA gezahlt hat, also die Lohnsteuer.)

Dir werden monatlich z.B. 25% Lohnsteuer vom Brutto abgezogen und von deinem Arbeitgeber direkt ans Finanzamt überwiesen.
Auf diese Weise baut sich eine jährliche Steuerzahlung auf.
Mit deiner Steuererklärung kannst du dann sagen, dass du eigentlich viel weniger verdient hast und deshalb weniger Steuern zahlen müsstest. Also bekommst du einen Teil dessen, was schon eingezahlt wurde, zurück.

Die Werbungskosten dienen dazu, dein frei verfügbares Einkommen festzustellen, weil du Werbungskosten aufwenden musst, um deinen Job ausüben zu können, z.B. der Sprit für die Außendienstfahrten. (Sofern du sie nicht vom Chef erstattet bekommst.)
Deshalb kannst du Werbungskosten „absetzen“ und so dein zu versteuerndes Einkommen mindern.

Da kommen noch ein paar andere Sachen dazu, z.B. Haftpflichtversicherung und so, aber das lässt du dir wirklich besser im Gespräch erklären.

Hallo
tut mir leid, da kann ich nciht helfen.