Kann der Ehemann als einziger Verdiener die Fahrtkosten (trotz Semesterticket) seiner Ehefrau zu ihrem Studiumsort per Pendlerpauschale absetzen wie die eigenen zum eigenen Arbeitsort bei gemeinsamer Veranlagung?
Vermutlich, es da Studium und Arbeit da soweit ich weiß gleichgestellt sind, Mann und Frau bei der Arbeit ja auch, also müßte das für die Kombi Frau&Studium auch zutreffen, oder?
Merci&Besten Gruß
Jo