Pendlerpauschale oder Übernachtungskosten

Hallo! Ich wohne etwa 100km von meiner Arbeitsstätte entfernt und fahre mit dem Pkw in der Regel täglich. Ab und an muss ich jedoch in einer Pension übernachten, weil es zu spät für eine Heimfahrt ist. Was kann ich nun wie absetzen?

Dass ist leider nicht mein fachgebiet, ich berate bei Fragen zu Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hallo! Ich wohne etwa 100km von meiner Arbeitsstätte entfernt
und fahre mit dem Pkw in der Regel täglich. Ab und an muss ich
jedoch in einer Pension übernachten, weil es zu spät für eine
Heimfahrt ist. Was kann ich nun wie absetzen?

Antwort derzeit nicht möglich

Hallo! Ich wohne etwa 100km von meiner Arbeitsstätte entfernt
und fahre mit dem Pkw in der Regel täglich. Ab und an muss ich
jedoch in einer Pension übernachten, weil es zu spät für eine
Heimfahrt ist. Was kann ich nun wie absetzen?

Hallo Onkel Schmidt,

für die Fahrten Wohnung - regelmäßige Arbeitsstätte gilt die Pendlerpauschale. D.h. einfache Entfernung x 0,30 EUR x Anzahl der Arbeitstage i.d.R. 230 Tage.

Übernachtungskosten sind hier leider nicht absetzbar, die ginge nur im Rahmen einer doppelten Haushaltführung, die aber m.E. hier nicht vorliegt.

Aber da es sich um eine Pauschale handelt können Sie für die Tage, wo Sie auswärts übernachten müssen trotzdem die Fahrtkosten s.o. ansetzten.

Viele Grüße

Mirko

Hallo! Ich wohne etwa 100km von meiner Arbeitsstätte entfernt
und fahre mit dem Pkw in der Regel täglich. Ab und an muss ich
jedoch in einer Pension übernachten, weil es zu spät für eine
Heimfahrt ist. Was kann ich nun wie absetzen?

Hallo, aus meiner Sicht kommt einmal die Entfernungspauschale in Betracht. Für die gelegentliche Übernachtung am Arbeitsort würde ich eine Arbeitgeberscheingung dem FA vorlegen, dass die Übernachtung beruflich veranlasst war.

Der Weg über Auswärtstätigkeit geht m.E. nicht, weil keine Auswärtstätigkeit vorliegt.

Hallo! Ich wohne etwa 100km von meiner Arbeitsstätte entfernt
und fahre mit dem Pkw in der Regel täglich. Ab und an muss ich
jedoch in einer Pension übernachten, weil es zu spät für eine
Heimfahrt ist. Was kann ich nun wie absetzen?

Hallo OnkelSchmidt,

die Übernachtungskosten kannst Du unter „doppelte Haushaltsführung“ im Zuge der Werbungskosten absetzen, zuzüglich der km zwischen Arbeitsstätte und Pension.

Unverzichtbar ist dabei der Beleg über die Übernachtung!

Wenn die Übernachtungskosten unter € 30,00 liegen, dann ist es einfacher die 100 km Wohnung - Betrieb abzurechnen.

Es dürfte sich wohl kaum etwas tun.

Beste Grüße

maasterp

Hallo OnkelSchmidt,

bin kein Steuerberater, deshalb alles „unter Vorbehalt“. M.E. kannst du es dir aussuchen: Die Pendlerpauschale steht dir zu (da es sich um eine Pauschale für alle Werktage handelt, an denen du in entsprechender Entfernung tätig bist; d.h. auch dann, wenn du übernachtest und unabhängig von dir tatsächlich entstandenen Kosten) und die Übernachtungskosten sind dir ja eindeutig durch die berufliche Tätigkeit entstanden. Nur beides zusammen dürfte das Finanzamt nicht durchgehen lassen…
Viel Erfolg!
Roger

Hallo! Ich wohne etwa 100km von meiner Arbeitsstätte entfernt
und fahre mit dem Pkw in der Regel täglich. Ab und an muss ich
jedoch in einer Pension übernachten, weil es zu spät für eine
Heimfahrt ist. Was kann ich nun wie absetzen?

Hallo, schau mal hier:

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2011/r9.7…

Du solltest dem Finanzamt aber darlegen können, dass das wirklich beruflich bedingt war und nicht weil du mit Kollegen nach der Arbeit noch in der Kneipe warst! :wink:

Dann kannst du das ZUSÄTZLICH zu der Entfernungspauschale absetzen, Belege natürlich aufheben.

Das ohne Gewähr, ich bin kein Steuerberater.

Gruß
Granini

Hallo! Ich wohne etwa 100km von meiner Arbeitsstätte entfernt
und fahre mit dem Pkw in der Regel täglich. Ab und an muss ich
jedoch in einer Pension übernachten, weil es zu spät für eine
Heimfahrt ist. Was kann ich nun wie absetzen?

Hallo,
ich fürchte, nur die Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte. Ich weiss, dass ich von einem Problem dieser Art schon einmal was gelesen habe, aber ich finde die Stelle nicht mehr.
Daher möchte ich Sie bitten, noch jemand anderen zu fragen, der die Antwort richtig kennt.
Gruss Barbara

Hallo, soweit mir bekannt ist, kannst Du die Übernachtungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.

Hallo! Ich wohne etwa 100km von meiner Arbeitsstätte entfernt
und fahre mit dem Pkw in der Regel täglich. Ab und an muss ich
jedoch in einer Pension übernachten, weil es zu spät für eine
Heimfahrt ist. Was kann ich nun wie absetzen?

Übernachtungspauschale Deutschland – Richtlinien

Ist der geschäftlich Reisende auf seiner Dienstreise, die einen Ort in Deutschland zum Ziel hat, mindestens 24 Stunden abwesend vom Arbeitsplatz, greift der Pauschbetrag für Übernachtungskosten von 20 Euro/Nacht. Diese Übernachtungspauschale kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten, einen rechtlichen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer allerdings nicht.

Die Übernachtungskosten im Inland wie auch die Übernachtungskosten im Ausland sind grundsätzlich für Arbeitnehmer und für Unternehmer in der nachgewiesenen Höhe abzugsfähig. Der Einzelnachweis, z.B. durch Hotelrechnungen ist jeweils erforderlich und muss auf den Namen des Arbeitgebers bzw. auf den Namen des Steuerpflichtigen ausgestellt sein. Unternehmer können Übernachtungskosten nicht über die inländische Übernachtungspauschale steuerlich geltend machen. Achtung: nur Arbeitnehmer bekommen die Übernachtungspauschale steuerfrei zurückerstattet. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Es ist grundsätzlich zu beachten, dass Übernachtungskosten nur dann anfallen dürfen, wenn weder der Arbeitnehmer selbst noch das Unternehmen oder Dritte eine verbilligte und/oder kostenlose Unterkunft zur Verfügung stellen können. Ebenso wenig werden Pauschbeträge für Übernachtungskosten erstattet, wenn die Übernachtung im Flugzeug, Zug , Schiff oder im Auto stattgefunden hat. Weiterführende Informationen zu Übernachtungskosten erhalten Sie auch hier.

Keine Übernachtungspauschale für Unternehmer

Kosten für die Übernachtung muss der Unternehmer immer über Rechnungen, Quittungen und Belege nachweisen. Nur dann kann er die Übernachtungskosten als Betriebskosten von der Steuer absetzen. Der Unternehmer kann seine Reisekosten generell nicht als Werbungskosten sondern nur als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Seit 2008 können Unternehmer zudem keine Pauschbeträge für Übernachtungskosten sondern nur noch tatsächlich angefallene Übernachtungskosten steuerlich geltend machen. Das heißt, dass der Unternehmer, der selbst kein angestellter Geschäftsführer ist, seine Übernachtungskosten immer in Form von Einzelbelegen nachweisen muss.

Wichtig: Der Vorsteuerabzug ist für den Unternehmer nur möglich, wenn eine Rechnung auf seinen Namen mit USt-Ausweis vorliegt!

Vorsteuerabzug Reisekosten – Unternehmer

Der Unternehmer hat nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG einen gesetzlichen Anspruch auf den Vorsteuerabzug, wenn seine Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen übernachten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Hotelrechnung auf den Unternehmer und nicht auf den Arbeitnehmer ausgestellt ist. Wenn die Hotelrechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist, ist der Vorsteuerabzug trotzdem möglich, auch wenn der Arbeitnehmer die Rechnung zunächst im Voraus bezahlt hat. Lediglich bei Kleinbetragrechnungen bis 150 Euro (vgl. § 33 UStDV), in denen überhaupt kein Leistungs- bzw. Rechnungsempfänger angegeben ist, kann der Vorsteuerabzug vom Arbeitgeber in Anspruch genommen werden. Der Vorsteuerabzug der Pauschbeträge für Übernachtungskosten ist nicht möglich.

Arbeitgeber bzw. Unternehmer müssen Hotelrechnungen für den Zweck des Vorsteuerabzuges nicht um den Frühstücksanteil kürzen. Da auch die dem Unternehmer in Rechnung gestellten Verpflegungskosten anlässlich von Auswärtstätigkeiten der Arbeitnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigen ist die Kürzung nicht nötig. Somit kann der Vorsteuerabzug aus einer Hotelrechnung auf den Namen des Unternehmens auch dann in ungekürzter Höhe geltend gemacht werden, wenn das Unternehmen dem Arbeitnehmer die Verpflegungsmehraufwendungen lohnsteuerfrei zahlt.

Übernachtungspauschale: Arbeitnehmer profitieren

Werden Übernachtungskosten über die Übernachtungspauschale des Inlandes abgerechnet, sind für Arbeitnehmer keine dezidierten Nachweise nötig, solange die tatsächlichen Kosten den Pauschbetrag für Übernachtungskosten nicht überschreiten. Sollten die tatsächlichen Kosten für Übernachtung jedoch höher sein als der Pauschbetrag, müssen diese mit Belegen nachgewiesen werden, die Differenz kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Sind die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten geringer als der Pauschbetrag von 20 Euro/Nacht, kann der Differenzbetrag allerdings nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Während Arbeitnehmer bspw. den Verpflegungsmehraufwand pauschal als Werbungkosten steuerlich geltend machen können, ist dies bei dem Pauschbetrag für Übernachtungskosten nicht möglich. Übernachtungskosten können nur entweder über die Übernachtungspauschale direkt vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei erstattet werden oder sie weisen die tatsächlichen Übernachtungkosten mit Belegen nach, dann können Sie diese als Werbungskosten von der Steuer abziehen. Der für den Arbeitgeber äußerst günstige Fall tritt dann ein, wenn er seine tatsächlichen Hotelkosten inkl. Verpflegung zusätzlich zu den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen vom Arbeitgeber erstattet bekommt. (Der Arbeitgeber kann diese Kosten gesamt als Betriebsausgaben von der Vorsteuer abziehen)

Achtung: Pauschbeträge für Übernachtungskosten können Arbeitnehmer NICHT über Werbungskosten steuerlich geltend machen!

Zusammenfassung

Während Arbeitnehmer die Übernachtungspauschale für Deutschland von 20 Euro/Nacht steuerfrei von ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen können, ist die Übernachtungspauschale für Unternehmer seit 2008 nicht mehr absetzbar. Der Unternehmer kann nur noch seine tatsächlichen Übernachtungskosten über Belege als Betriebskosten von der Steuer absetzen. Arbeitnehmer können nur tatsächliche Übernachtungskosten, nicht aber die Übernachtungspauschale als Werbungkosten von der Steuer absetzen. Unternehmer sind zudem dazu berechtigt ihre eigenen wie auch die Übernachtungskosten ihrer Mitarbeitet gesamt von der Vorsteuer abzuziehen. Allerdings nur durch Nachweis einer Hotelrechnung und nicht über die Pauschbeträge der Übernachtungskosten.

Hallo! Ich wohne etwa 100km von meiner Arbeitsstätte entfernt
und fahre mit dem Pkw in der Regel täglich. Ab und an muss ich
jedoch in einer Pension übernachten, weil es zu spät für eine
Heimfahrt ist. Was kann ich nun wie absetzen?

Sorry, da bin ich überfragt. Dein zuständiges Finanzamt kann dir dazu aber kostenfrei Auskunft geben. Viele Grüße

Hallo,
Du gibst in Deiner Steuererklärung ganz normal Deine entstandenen Fahrtkosten an.(Anlg. N , Ziff. 31). Die Übernachtungskosten setzt Du in der Anlg. N (Ziff. 50)ein.
In der Anlg. N Ziff. 52 bis 54 kannst Du dann Mehraufwendungen für Verpflegung absetzen, wenn Du länger als 8, 14, oder 24 Std berufsbedingt(dazu zählen die beruflichen Fahrtzeiten) von zu Hause abwesend bist.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Gruß aus Bremen,
Kaktus

Hallo! Ich wohne etwa 100km von meiner Arbeitsstätte entfernt
und fahre mit dem Pkw in der Regel täglich. Ab und an muss ich
jedoch in einer Pension übernachten, weil es zu spät für eine
Heimfahrt ist. Was kann ich nun wie absetzen?

Übernachtungskosten können m.E. nur bei Dienstreisekosten abgesetzt werden. Als Ersatz oder Ergänzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt es diese Möglichkeit meines Wissens nicht.

Hallo
Du kannst entweder täglich Deine ca. 100 km absetzen, oder aber die PEnsion, dann aber eben ohne Fahrtkosten (bzw. nur die von der Pesnion zur Arbeit). Dazu kommt die Verpflegungspauschale.

Als Doppelte Haushaltsführung lohnt sich das wohl noch nicht.

Hallo! Ich wohne etwa 100km von meiner Arbeitsstätte entfernt
und fahre mit dem Pkw in der Regel täglich. Ab und an muss ich
jedoch in einer Pension übernachten, weil es zu spät für eine
Heimfahrt ist. Was kann ich nun wie absetzen?