Pflichtangaben für eine Rechnung in die Türkei

Folgendes Szenario,

Ein Kleinunternehmer der gemäß § 19 (1) UStG handelt. Hat einen
Kunden in der Türkei. Welche Angaben gehören auf die Rechnung. Das
Finanzamt hat verlauten lassen das eine USt Id Nr. nicht nötig wäre
allerdings solle doch nochmal nachgeprüft werden.

Welche angaben gehören auf eine Rechnung in die Türkei, nur die
Pflichtangaben. Bic und Swift code ist bekannt.

Vielen Dank.

PS.: Ich dachte eigentlich das es mehr zu Zahlungsverkehr gehört wurde dort aber gelöscht. … Es soll nun hier her.

Servus,

was wird denn fakturiert? Eine Lieferung oder eine sonstige Leistung?

Falls eine sonstige Leistung fakturiert wird, um welche Leistung handelt es sich?

Schöne Grüße

MM

Es wird eine künstlerische Dienstleistung erbracht, im sinne einer „Gestaltung“. Endprodukt wird als Mail Versand.

Servus,

es hängt davon ab, was genau da gestaltet wird, ob der Ort der Leistung dort ist, wo der Leistungserbringer sein Unternehmen betreibt (vermutlich D?) oder dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt, falls dieser Unternehmer ist.

Daher kann man die Frage nur beantworten, wenn man weiß, was gestaltet wird: Die Versendung per e-mail reicht nicht dafür aus, dass das als „auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung“ zu werten ist. Es ist ein Unterschied, ob ein fertig programmierter Webshop oder eine Skizze für die Gestaltung einer Hausfassade gemailt wird.

Schöne Grüße

MM

Es wurde Lediglich ein Layout erstellt, ferner eine Werbegrafik.
Sitz der Firma ist in der Türkei.
Das Layout selbst ist jedoch für den Deutschen Markt bestimmt.

Programmierung erfolgt keine.
Reine Künstlerische Dienstleistung, nur Design sonst nichts.
Auf Versand per Post wurde Verzichtet.

Servus,

damit ist der Ort der Leistung dort, wo der Unternehmer, der die Leistung ausführt, sein Unternehmen betreibt. Vermutlich also Deutschland.

Grundsätzlich gelten dann alle Vorschriften aus § 14 Abs. 4 UStG, hier zum Nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Schöne Grüße

MM

Danke,

also bleibt es im Konkreten dabei, dass sich außer der Internationalen Bankangaben nichts ändert? USt Id Nr. Ist ja nicht nötig da keine EU und Steuer wird nicht extra aus gewiesen da das unternehmen ja nach § 19 (1) UStG handelt. Wurde soweit alles Richtig Verstanden?

Im Übrigen, vielen Dank!

Ja, das ist in Ordnung.

Grundsätzlich gehört Steuernummer oder ersatzweise USt-ID-Nummer schon auf die Rechnung, aber wenn kein Vorsteuerabzug geltend gemacht wird, fragt niemand danach.

Schöne Grüße

MM

Super, Besten danke für ihre Kompetente Ausführung,

Frage geklärt.

Danke