Pflichtteilszahlungen steuerlich absetzbar

Hallo, würde mich freuen, wenn  mir jemand meine Frage beantworten würde: "Testamentarisch ist jemand Erbe einer Immobilie geworden. Ist es möglich, geleistete Pflichtteilszahlungen in der Einkommenssteuer-Erklärung abzusetzen?

Servus,

wie ist die Immobilie denn genutzt? Vermietet? Selbstgenutzt?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Hallo, würde mich freuen, wenn  mir jemand meine Frage beantworten würde: "Testamentarisch ist jemand Erbe einer Immobilie geworden. Ist es möglich, geleistete Pflichtteilszahlungen in der Einkommenssteuer-Erklärung abzusetzen?

In der hier formulierten Fallgestaltung ist das nicht möglich, da ja ein Erbe der Erbschaftssteuer unterliegt. Entsprechend würde die Erbschaftssteuer um den pflichtteil niedriger. Der Pflichtteil gehört somit nicht zu den Anschaffungskosten. Auch die Zinsen für ein Darlehen, um den Pflichtteil bezahlen zu können, sind auf dieses Weise nicht ansetzbar. Insofern ist es auch egal, wie die Immobile genutzt wird.

Grüße

Servus,

nicht die ErbSt, sondern die Bemessungsgrundlage zur ErbSt würde um den Pflichtteil niedriger.

Wie ist zu begründen, dass die Auszahlung des Pflichtteils nicht zu einem teilentgeltlichen Erwerb der Immobilie führt, wenn ohne diese Auszahlung das Eigentum an der geerbten Immobilie nicht erworben werden kann? Hängt das damit zusammen, dass die Pflichtteilsberechtigten anders als Miterben keinen anteiligen Anspruch auf die Immobilie haben, sondern bloß auf deren anteiligen Wert in Geld?

Schöne Grüße

MM

Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten.

Die Immobilie ist zur Hälfte vermietet, zur anderen Hälfte selbstgenußt.

Sie unterliegt im Rahmen des gesetzlichen Freibetrages nicht der Erbschaftssteuer. 

Viele Grüße

Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten. 

Die Immobilie ist zur Hälfte vermietet, zur anderen Hälfte selbstgenutzt.

Sie unterliegt im Rahmen des gesetzlichen Freibetrages nicht der Erbschaftssteuer. 

Viele Grüße