Pkw absetzen als Freiberufler

Hallo, Kollegen!

Ich habe mir als freiberuflicher Musiker letztes Jahr einen zweiten Pkw angeschafft, mit dem ich vorwiegend beruflich unterwegs bin. Jetzt sitze ich über meiner Steuererklärung und überlege, wie ich die Anschaffungskosten per AfA absetzen kann. Wer kann mir folgende Fragen beantworten:

Wie muss ich dem FA die dienstliche Nutzung des Pkw nachweisen?

Wie hoch darf maximal der Anteil privater Fahrten sein?

Welche Fahrten zählt man zu den nicht-privaten Fahrten (Wartung, Tanken, ect.) ?

Wie lang ist die gestzliche Abschreibungsdauer für einen beruflich genutzten Pkw?

Wird das Fahrzeug in der AfA-Liste linear oder degressiv abgeschrieben?

Welche Details muss das Fahrtenbuch enthalten und müssen auch private Fahrten eingetragen werden?

Kann ich auch Tankquittungen absetzen?

Fragen über Fragen…

Vielen Dank für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten!

Euer Chris

Hallo, Chris!

Zu Deinen Fragen zunächst die m.E. wichtigste Frage: Hast Du ein Gewerbe angemeldet? Dann könntest Du per Definition Deinen Zweiten Wagen als Geschäftsfahrzeug nutzen. Ob das bei Freiberuflern auch funktioniert, weiß ich nicht.

Wer kann mir folgende Fragen beantworten:

Ich versuch´s mal. Aber wie gesagt, alle meine Antworten beziehen sich nur auf den Fall eines Gewerbetreibenden.

Wie muss ich dem FA die dienstliche Nutzung des Pkw
nachweisen?

Per Definition als GEschäftsfahrzeug fallen mit allen Kosten ins Gewerbe und müssen in der Einnahme-Überschuss-Rechnung (oder Bilanz o.ä.) entsprechend eingestellt werden. Von allen anfallenden Kosten muß ein Eigenanteil abgezogen werden, entweder pauschal 1% vom Listenneupreis des Fahrzeugs oder aber per Einzelaufstellung mit Nachweis. Meist ist die 1%-Regelung günstiger, auf jeden Fall ist sie einfacher zu handhaben. Die auf den Privaten Nutzungsanteil entfallende Umsatzsteuer muß zu 80% privat gebucht werden.

Grundsätzlich gibt es jedoch meist Probleme, wenn Du nur ein Fahrzeug besitzt. Dann fällt es schwer, glaubhaft zu versichern, das das Fahrzeug überwiegend gewerblich genutzt wird.

Wie hoch darf maximal der Anteil privater Fahrten sein?

Siehe oben.

Welche Fahrten zählt man zu den nicht-privaten Fahrten
(Wartung, Tanken, ect.) ?

Wenn das Fahrzeug nach Deinen Angaben ausschließlich Gewerblich genutzt wird, reicht die 1%-Regelung aus. Alles andere ist dann nicht Privat.

Wie lang ist die gestzliche Abschreibungsdauer für einen
beruflich genutzten Pkw?

In der Regel akzeptiert das Finanzamt einen Zeitraum von 5 Jahren. Das würde bedeuten, den Anschaffungswert durch 5, dann hast Du den jährlichen Absetzungswert. Ich habe jetzt irgendwo gelesen, das es wohl ein Urteil gibt, in dem definiert wurde, das die Gesamtabschreibung für ein Fahrzeug auf 5 Jahre beschränkt ist. Das würde bedeuten, das ein Dreijähriges Fahrzeug nur noch über zwei Jahre abgeschrieben werden muß. Autos, die älter als 5 Jahre wären, könnten demnach sofort voll abgesetzt werden. Aber ich weiß nicht, ob das korrekt ist, ich weiß leider auch nicht mehr, wo ich´s gelesen hab.Ich habe meine Autos immer über 5 Jahre verteilt, egal wie alt sie waren. Damit gab es nie Probleme.

Wird das Fahrzeug in der AfA-Liste linear oder degressiv
abgeschrieben?

Da bringe ich jetzt vielleicht was durcheinander, aber ich glaube das heißt linear. Jedenfall über 5 Jahre mit jeweils dem gleichen Anteil.

Welche Details muss das Fahrtenbuch enthalten und müssen auch
private Fahrten eingetragen werden?

Wenn Du Dich für´n Fahrtenbuch entscheidest, muß jeder Kilometer eingetragen sein mit klarer Aussage, wer wann aus welchem Grund wohin gefahren ist. Also auch Privatfahrten. War mir zu kompliziert und zu aufwendig, daher hab ich immer die 1%-Regel genutzt.

Kann ich auch Tankquittungen absetzen?

Fallen unter die normalen Betriebskosten. Also entweder wieder die 1%-Regelung insgesamt oder per Einzelnachweis. Insofern kannst Du die schon absetzen.

Fragen über Fragen…

Dafür gibt es ja w-w-w.

Vielen Dank für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten!

Gern geschehen. Wenn´s was bringt. Und noch zwei Tip´s: Erstens, so noch nicht geschehen, würde ich an Deiner Stelle ein Gewerbe dafür anmelden. Hat einige Vorteile. Und zweitens, ich würde mich an Deiner Stelle mal mit ´nem Steuerberater unterhalten. Der kann Dich da auf die sichere Seite bringen. Übrigens muß Dir auch das Finanzamt auf detaillierte Fragen genaue Antworten geben.

So long.
Mathias

und wie ist das bei geschäftsleasing
Hallo Mathias!

welche Kosten können bei geschäftsleasing abgestzt werden??

Gruss
Doris

Hallo Doris,

absetzen kannst Du die komplete Leasingrate als Betriebsausgabe. Alles andere wird im Prinzip gleich behandelt (1%-Regel etc.)

Gruß

Friedrich

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi mathias, hi chris,

also: chris ist freiberufl. musiker —> NICHT gewerbe!!!
—> er hat einkünfte aus § 18 und nicht aus § 15 EStG!
das dazu, aber soweit ist mit dem PKW alles äquivalent zu beachten!

Zu Deinen Fragen zunächst die m.E. wichtigste Frage: Hast Du
ein Gewerbe angemeldet? Dann könntest Du per Definition Deinen
Zweiten Wagen als Geschäftsfahrzeug nutzen. Ob das bei
Freiberuflern auch funktioniert, weiß ich nicht.

ja, das geht auch bei freiberuflern.

Wie muss ich dem FA die dienstliche Nutzung des Pkw
nachweisen?

Per Definition als GEschäftsfahrzeug fallen mit allen Kosten
ins Gewerbe und müssen in der Einnahme-Überschuss-Rechnung
(oder Bilanz o.ä.) entsprechend eingestellt werden. Von allen
anfallenden Kosten muß ein Eigenanteil abgezogen werden,
entweder pauschal 1% vom Listenneupreis des Fahrzeugs oder
aber per Einzelaufstellung mit Nachweis. Meist ist die
1%-Regelung günstiger, auf jeden Fall ist sie einfacher zu
handhaben. Die auf den Privaten Nutzungsanteil entfallende
Umsatzsteuer muß zu 80% privat gebucht werden.

häää? die 1% regel ist günstiger??? das soll mir neu sein! also ich habe einen von zwanzig faellen in dem die günstiger ist, das muss man aber explizit nachprüfen!

Grundsätzlich gibt es jedoch meist Probleme, wenn Du nur ein
Fahrzeug besitzt. Dann fällt es schwer, glaubhaft zu
versichern, das das Fahrzeug überwiegend gewerblich genutzt
wird.

Wie hoch darf maximal der Anteil privater Fahrten sein?

Siehe oben.

Welche Fahrten zählt man zu den nicht-privaten Fahrten
(Wartung, Tanken, ect.) ?

Wenn das Fahrzeug nach Deinen Angaben ausschließlich
Gewerblich genutzt wird, reicht die 1%-Regelung aus. Alles
andere ist dann nicht Privat.

und um mal von der lästigen pauschalierung abzukommen:

alle kosten (lfde, steuer, vers., reparat., AfA)

* eigenanteil in %

= unentgeltliche sonstige leistung

davon 80% ust-pflichtug
und 20% ust-frei

das mit der USt gilt aber nur insoweit, das es kein fahrzeug ist, welches NACH dem 1.4.99 angeschafft wurde, wenn das erst danach gekauft wurde --> nur 50%iger vorsteuerabzug --> kein ust-pflichtige sonst. leistung, dann ist sie komplett ust-frei.
ebenso, wenn du kein umsatzsteuerunternehmer bist, weil du kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG bist!

Wie lang ist die gestzliche Abschreibungsdauer für einen
beruflich genutzten Pkw?

In der Regel akzeptiert das Finanzamt einen Zeitraum von 5
Jahren. Das würde bedeuten, den Anschaffungswert durch 5, dann
hast Du den jährlichen Absetzungswert. Ich habe jetzt irgendwo
gelesen, das es wohl ein Urteil gibt, in dem definiert wurde,
das die Gesamtabschreibung für ein Fahrzeug auf 5 Jahre
beschränkt ist. Das würde bedeuten, das ein Dreijähriges
Fahrzeug nur noch über zwei Jahre abgeschrieben werden muß.
Autos, die älter als 5 Jahre wären, könnten demnach sofort
voll abgesetzt werden. Aber ich weiß nicht, ob das korrekt
ist, ich weiß leider auch nicht mehr, wo ich´s gelesen hab.Ich
habe meine Autos immer über 5 Jahre verteilt, egal wie alt sie
waren. Damit gab es nie Probleme.

nein, abschreibung über restnutzungsdauer! —> wie gesagt, wenn es 2 jahre alt ist, nur noch über 3 jahre etc.

gilt für lineare und degressive afa!

Wird das Fahrzeug in der AfA-Liste linear oder degressiv
abgeschrieben?

Da bringe ich jetzt vielleicht was durcheinander, aber ich
glaube das heißt linear. Jedenfall über 5 Jahre mit jeweils
dem gleichen Anteil.

nein, das kann man handhaben wie ein dachdecker, wie es dir passt! degressiv lohnt sich allerdings nur, wenn du in den folgejahren mit weniger gewinn rechnest als momentan!

Welche Details muss das Fahrtenbuch enthalten und müssen auch
private Fahrten eingetragen werden?

Wenn Du Dich für´n Fahrtenbuch entscheidest, muß jeder
Kilometer eingetragen sein mit klarer Aussage, wer wann aus
welchem Grund wohin gefahren ist. Also auch Privatfahrten. War
mir zu kompliziert und zu aufwendig, daher hab ich immer die
1%-Regel genutzt.

kann dich ne menge geld gekostet haben!

Kann ich auch Tankquittungen absetzen?

Fallen unter die normalen Betriebskosten. Also entweder wieder
die 1%-Regelung insgesamt oder per Einzelnachweis. Insofern
kannst Du die schon absetzen.

Fragen über Fragen…

Dafür gibt es ja w-w-w.

Vielen Dank für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten!

Gern geschehen. Wenn´s was bringt. Und noch zwei Tip´s:
Erstens, so noch nicht geschehen, würde ich an Deiner Stelle
ein Gewerbe dafür anmelden. Hat einige Vorteile.

N E I N !!!

WO SOLL DAS BITTE VORTEILE BRINGEN??? ausserdem geht das auch gar nicht, weil er als künstler definitiv unter § 18 EStG fällt!

Und zweitens,
ich würde mich an Deiner Stelle mal mit ´nem Steuerberater
unterhalten. Der kann Dich da auf die sichere Seite bringen.

das wäre DIE entscheidung schlechthin!

sorry mathias,

gruss trotzdem

vom showbee