Hallo!
Ich antworte ein wenig im Text: immer in " "!
Hallo zusammen,
ich bin angestellter bei einer Firma und vermittle darüber
hinaus noch Geschäfte aus Fernost nach Frankreich.
„Aber Geschäftssitz ist hoffentlich hier in Deutschland, oder?“
Nun habe ich eine Provision erzielt und würde demnach ca.
15.000 Euro bekommen für das jahr 2010.
„Provision, von wem? Von der Firma bei der Sie angestellt sind, oder von den Franzosen direkt, denen Sie die Fernöstler vermittelt haben?“
Nach selbstständiger Tätigkeit bis 17.500 Euro brauche ich
kein Gewerbe anmelden, richtig?
„FALSCH!!! 17.500 € ist nur die Kleinunternehmergrenze. Bis hierhin muss man keine Umsatzsteuer ausweisen und kann im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen. Gewerbeanmeldung muss jedoch erfolgen. Dann gibt´s im Anschluss noch den und dann kann´s so richtig losgehen.“
Bei der nächsten Steuererklärung muss ich die
Provisionsbescheinigung zwar mit angeben, doch mehr auch
nicht, richtig?
„Würde zwar so auch gehen, wäre aber nicht sinnvoll! Dann würden zu 100 % die Einnahmen als Gewinn in die Einkommensteuererklärung fließen. Das will man ja nicht, oder? Somit sollten wir doch eine kleine Gewinnermittlung (Einnahme-Überschussrechnung) abgeben, die alle betrieblichen Aufwendungen von meinen Betriebseinnahmen abzieht (so z.B. Telefon, Internet, Handy, betrieblich gefahrene km, Schreibkrams, PC oder Notebook, sonstiges, etc…).“
Doch wie muss ich dieses Schreiben nun aufsetzen?
Meine Idee lautet:
Absender (ICH)
Empfänger (Franzose)
betr. etc.
sehr geehrter Herrxxx,
gemäß Absprache bitte ich um Ausgleiche von 15.000 Euro für
Beratung.
Ich bitte um Ausgleich auf Konto…
MFG
Wäre das so ok, oder muss noch etwas hinzugefügt werden?
„Die Idee ist gar nicht so ganz schlecht. Nur sollten in einer ordnungsgemäßen Rechnung die Rechnungsnummer, Zeitpunkt der Leistung, Steuernummer des Leistenden (ist bei Kleinunternehmern glaube nicht wichtig, aber egal) und auch ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nicht fehlen. Dieser könnte z.B. so aussehen: Die Rechnung weist nach § 19(1) UStG keine Umsatzsteuer aus (Kleinunternehmerregelung).“
Für Antwort wäre ich euch dankbar.
„Bitte, gerne geschehen! Wenn Du Deine Rechnung fertig hast, darfst Du sie mir gerne mal schicken; würde dann mal drüber sehen und Dir ggf. noch einen Hinweis zukommen lassen.“
Frohe Feiertage!