Private Rechnung - Vermittlungsprovision

Hallo zusammen,

ich bin angestellter bei einer Firma und vermittle darüber hinaus noch Geschäfte aus Fernost nach Frankreich.
Nun habe ich eine Provision erzielt und würde demnach ca. 15.000 Euro bekommen für das jahr 2010.
Nach selbstständiger Tätigkeit bis 17.500 Euro brauche ich kein Gewerbe anmelden, richtig?
Bei der nächsten Steuererklärung muss ich die Provisionsbescheinigung zwar mit angeben, doch mehr auch nicht, richtig?

Doch wie muss ich dieses Schreiben nun aufsetzen?
Meine Idee lautet:
Absender (ICH)
Empfänger (Franzose)
betr. etc.

sehr geehrter Herrxxx,
gemäß Absprache bitte ich um Ausgleiche von 15.000 Euro für Beratung.

Ich bitte um Ausgleich auf Konto…

MFG

Wäre das so ok, oder muss noch etwas hinzugefügt werden?

Für Antwort wäre ich euch dankbar.

Holla die Waldfee,

da werden die Steuergesetze geschüttelt, dass es nur so rappelt.
OK, jetzt bringen wir es auf die Reihe:
Wenn man Vermittlungsprovisionen erzielt und die zugrunde liegenden Vermittlungen nicht nur einmalig waren, ist man, ob man es will oder nicht, ein Gewerbetreibender und erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese Einkünfte setzen sich zusammen aus den Einnahmen abzüglich der Ausgaben.
Die Gewerbeanmeldung ist ein rein formaler Akt der Gemeinde gegenüber, man zeigt quasi an, dass man ein Gewerbe ausübt. Manche Gewerbe sind z.B. genehmigungspflichtig. Aber Geschäfte vermitteln ist anmeldepflichtig, aber genehmigungsfrei.
Da Sie in 2010 bereits gewerblich tätig waren, sollten Sie, auch wenn Sie vorhaben dies 2011 weiter zu betreiben, ihr Gewerbe anmelden.
Die Grenze von 17500 EUR kommt aus dem Umsatzsteuerrecht und hat mit Gewerbeanmeldung nichts zu tun. Bis 17500 EUR Umsatz/Kalenderjahr darf man, wenn man das Finanzamt vorher (!) informiert, auf die Ausweisung der Umsatzsteuer in den Rechnungen verzichten, dies ist die sog. Kleinunternehmerregelung. Sie dürfen die Umsatzsteuer natürlich auch nicht in der Rechnung ausweisen und müssen in der Rechnung auf § 19 UStG hinweisen.
Bei der Einkommensteuer müssen Sie den Gewinn aus Gewerbebetrieb angeben, also wie schon oben geschrieben, die Einnahmen minus die Ausgaben. Ich gehe mal von 1000 EUR Ausgaben aus. Macht 14.000 EUR Gewinn, davon gehen dann 30 bis 35 % Steuern weg (grobe Schätzung, kommt natürlich auf die restlichen Einkünfte usw. an). Also von den 14000 schon mal ca. 5000 EUR auf die Seite legen fürs Finanzamt. Die restlichen 9000 sind dann zum ausgeben da.
Bei der Rechnungslegung holen Sie sich Rat im Internet (z.B. Goo…). Geben Sie mal die Schlagworte Rechnung und Kleinunternehmer ein, da gibts jede Menge Info und Muster.
Falls Sie noch Fragen haben, bitte stellen.
Ansonsten schöne Weihnachten!
Gruss Barbara

Da bin ich der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend in den Themengebieten Steueroptimierung (Offshore) und Geldanlage

Hallo,

Sie vermitteln also gegen Provision. Somit liegt eine freiberufliche Tätigkeit vor, deren Einkünfte dem Finanzamt gegenüber erklärt werden müssen.

Solange es sich um eine freiberufliche (= selbständige) Tätigkeit handelt, ist kein Gewerbe anzumelden.

Wenn ein Unternehmen gegründet wurde und vom Finanzamt bereits eine Steuernummer dafür vergeben wurde, sind beim Schreiben einer Rechnung dringend die Rechnungsbestandteile nach § 14 Umsatzsteuergesetz zu beachten.

Sollte dem Provisionszahler eine formlose „Bescheinigung“ für Ihre erbrachte Leistung reichen, auch gut.

Wie der Zahlende diesbezüglich angeschrieben werden will und ob er auch eine Rechnung haben möchte (evt. noch mit einer USt-ID) … da fragen Sie am besten mal direkt an.

Sollte eine USt-ID, welche Sie als regelbesteuerten Unternehmer ausweist haben wollen, geht das nur über das Finanzamt.

Hoffe das hilft… !

Hallo,

sorry, aber da bin ich echt überfragt. Bin selbst „Interessierter“ daher hier … keine Ahnung…!

Hallo!

Ich antworte ein wenig im Text: immer in " "!

Hallo zusammen,

ich bin angestellter bei einer Firma und vermittle darüber
hinaus noch Geschäfte aus Fernost nach Frankreich.

„Aber Geschäftssitz ist hoffentlich hier in Deutschland, oder?“

Nun habe ich eine Provision erzielt und würde demnach ca.
15.000 Euro bekommen für das jahr 2010.

„Provision, von wem? Von der Firma bei der Sie angestellt sind, oder von den Franzosen direkt, denen Sie die Fernöstler vermittelt haben?“

Nach selbstständiger Tätigkeit bis 17.500 Euro brauche ich
kein Gewerbe anmelden, richtig?

„FALSCH!!! 17.500 € ist nur die Kleinunternehmergrenze. Bis hierhin muss man keine Umsatzsteuer ausweisen und kann im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen. Gewerbeanmeldung muss jedoch erfolgen. Dann gibt´s im Anschluss noch den und dann kann´s so richtig losgehen.“

Bei der nächsten Steuererklärung muss ich die
Provisionsbescheinigung zwar mit angeben, doch mehr auch
nicht, richtig?

„Würde zwar so auch gehen, wäre aber nicht sinnvoll! Dann würden zu 100 % die Einnahmen als Gewinn in die Einkommensteuererklärung fließen. Das will man ja nicht, oder? Somit sollten wir doch eine kleine Gewinnermittlung (Einnahme-Überschussrechnung) abgeben, die alle betrieblichen Aufwendungen von meinen Betriebseinnahmen abzieht (so z.B. Telefon, Internet, Handy, betrieblich gefahrene km, Schreibkrams, PC oder Notebook, sonstiges, etc…).“

Doch wie muss ich dieses Schreiben nun aufsetzen?
Meine Idee lautet:
Absender (ICH)
Empfänger (Franzose)
betr. etc.

sehr geehrter Herrxxx,
gemäß Absprache bitte ich um Ausgleiche von 15.000 Euro für
Beratung.

Ich bitte um Ausgleich auf Konto…

MFG

Wäre das so ok, oder muss noch etwas hinzugefügt werden?

„Die Idee ist gar nicht so ganz schlecht. Nur sollten in einer ordnungsgemäßen Rechnung die Rechnungsnummer, Zeitpunkt der Leistung, Steuernummer des Leistenden (ist bei Kleinunternehmern glaube nicht wichtig, aber egal) und auch ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nicht fehlen. Dieser könnte z.B. so aussehen: Die Rechnung weist nach § 19(1) UStG keine Umsatzsteuer aus (Kleinunternehmerregelung).“

Für Antwort wäre ich euch dankbar.

„Bitte, gerne geschehen! Wenn Du Deine Rechnung fertig hast, darfst Du sie mir gerne mal schicken; würde dann mal drüber sehen und Dir ggf. noch einen Hinweis zukommen lassen.“

Frohe Feiertage!

Hallo!

Ich antworte ein wenig im Text: immer in " "!

Hallo zusammen,

ich bin angestellter bei einer Firma und vermittle darüber
hinaus noch Geschäfte aus Fernost nach Frankreich.

„Aber Geschäftssitz ist hoffentlich hier in Deutschland,
oder?“ $Also, ich bin angestellter bei einer Fa. in Deutschland und wohne auch hier. Die andere Firma sitzt in Frankreich, und ich habe interessante Kontakte nach Asien$!

Nun habe ich eine Provision erzielt und würde demnach ca.
15.000 Euro bekommen für das jahr 2010.

„Provision, von wem? Von der Firma bei der Sie angestellt
sind, oder von den Franzosen direkt, denen Sie die Fernöstler
vermittelt haben?“ $Provision gibt es vom franzosen direkt, der in Asien direkt kauft…es sind bestimmte Produkte, die ich ihm vermittelt habe$!

Nach selbstständiger Tätigkeit bis 17.500 Euro brauche ich
kein Gewerbe anmelden, richtig?

„FALSCH!!! 17.500 € ist nur die Kleinunternehmergrenze. Bis
hierhin muss man keine Umsatzsteuer ausweisen und kann im
Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen. Gewerbeanmeldung
muss jedoch erfolgen. Dann gibt´s im Anschluss noch den
und dann kann´s so
richtig losgehen.“

Bei der nächsten Steuererklärung muss ich die
Provisionsbescheinigung zwar mit angeben, doch mehr auch
nicht, richtig? $ Ich habe mich vor Monaten mal bei einem Steuerberater informatiert, und der hat es mir so vorgeschlagen. Bis 17.500 Euro könnte ich es so geltend machen. Bei der nächsten Steuererklärung die Provisionsabrechnungen noch mit angeben und das wärs auch schon. Der abzuführende Anteil würde bei ca. 20% liegen. Auch sagte mir der Steuerberater, das eine Gewerbeanmeldung nicht nötig sei, ich dürfte nur die 17.500 Euro nicht übersteigen…$

„Würde zwar so auch gehen, wäre aber nicht sinnvoll! Dann
würden zu 100 % die Einnahmen als Gewinn in die
Einkommensteuererklärung fließen. Das will man ja nicht, oder?
Somit sollten wir doch eine kleine Gewinnermittlung
(Einnahme-Überschussrechnung) abgeben, die alle betrieblichen
Aufwendungen von meinen Betriebseinnahmen abzieht (so z.B.
Telefon, Internet, Handy, betrieblich gefahrene km,
Schreibkrams, PC oder Notebook, sonstiges, etc…).“

Doch wie muss ich dieses Schreiben nun aufsetzen?
Meine Idee lautet:
Absender (ICH)
Empfänger (Franzose)
betr. etc.

sehr geehrter Herrxxx,
gemäß Absprache bitte ich um Ausgleiche von 15.000 Euro für
Beratung.

Ich bitte um Ausgleich auf Konto…

MFG

Wäre das so ok, oder muss noch etwas hinzugefügt werden?

„Die Idee ist gar nicht so ganz schlecht. Nur sollten in einer
ordnungsgemäßen Rechnung die Rechnungsnummer, Zeitpunkt der
Leistung, Steuernummer des Leistenden (ist bei
Kleinunternehmern glaube nicht wichtig, aber egal) und auch
ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nicht fehlen.
Dieser könnte z.B. so aussehen: Die Rechnung weist nach §
19(1) UStG keine Umsatzsteuer aus (Kleinunternehmerregelung).“

Für Antwort wäre ich euch dankbar.

„Bitte, gerne geschehen! Wenn Du Deine Rechnung fertig hast,
darfst Du sie mir gerne mal schicken; würde dann mal drüber
sehen und Dir ggf. noch einen Hinweis zukommen lassen.“

Frohe Feiertage!

Vielen Dank für deinen Support. Wie du an meinen Beiträgen siehst, gibt es kleine Differenzen…Meine Erfahrung beruht auf ein Gespräch mit einem Steuerberater im Juni…

Wäre schön, wenn du nochmal antworten könntest.
Wünsche dir ein frohes Fest!!!

So, nun ich nochmal.

Dass mann bis 17.500 € kein Gew. anmelden muss ist mir neu. Aber wenn´s der Steuerberater sagt, dann ist das irgendwann sein Problem, wenn´s doch nicht stimmt.
Aber ganz nebenbei; eine Gewerbeanmeldung kostet 30 € und tut nicht weh.
Um sicher zu gehen, mach´s einfach.
Ich würde auch dennoch eine Gewinnermittlung aufstellen und nicht nur die Rechnung zur Steuererklärung beifügen. (20 % Steuer auf die Rechnung scheint zwar ganz OK, aber wenn´s 1000 oder 5000 € sind, auf die dann weniger die 20 % erhoben werden, dann ist´s noch schöner).

Gruß und frohes Fest!

Hallo,
vorab: ich bin kein Steuerberater, daher alles ohne Gewähr.

  1. Ich kenen die €17.500-Grenze nicht, habe aber gelesen, dass es nicht problematisch ist, quasi nachträglich ein „heimliches Gewerbe“ anzumelden, insofern wird das schon passen.
  2. Die Erklärung der Einkünfte in der Einkommensteuererklärung genügt; deswegen heisst die ja Einkommensteuererklärung :wink:
  3. Ein spezielles „Schreiben“ braucht man nicht, um Einkünfte zu erklären. Der entsprechende Eintrag im Steuerformulardschungel reicht schon aus. (Belegen sollte man es natürlich schon können.)
  4. Ich würde ein Gewerbe auf jeden Fall anmelden, weil sich damit ganz prima Kosten gegen die Einkünfte aufrechnen lassen (Welche Anschaffungen stehen im Zusammenhang mit der Provision? - Vielleicht eine (Urlaubs-)Reise zur Geschäftsanbahnung? - Arbeitszimmer? …
    Viel Erfolg & frohe Weihnacht!
    Roger Klahold

Zwei Fragen:
1)Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?
2)Vermutlich ist hier EU-Recht anzuwenden, so daß die von Ihnen erwähnte Absprache erst einmal zu qualifizieren wäre. Darüberhinaus können Sie selbstver-
ständlich es einmal mit Ihrem „Partner“ probieren und dann sehen, was er Ihnen antwortet.
Um letztlich sicherzugehen, daß Sie keine Steuerhinterziehung begehen, wäre eine Angabe in Ihrer Steuererklärung zu machen. Sie haben dann Ihre Pflicht erledigt und erhalte im Steuerbescheid darüber eine Feststellung. Oder Sie fragen Ihren Einkommensteuer-Sachbearbeiter, ohne zunächst einmal Ihren Namen zu nennen…

kann ihnen dabei nicht weiterhelfen.
mfg
aft