Rechnung 2007, Zahlung 2008

Hallo an alle Wissenden und Unwissenden :smile: ,

Rätselfrage:
Ein Kleinunternehmer hat in den letzten Jahren nach Paragraph 19 seine Rechnungen immer in netto gestellt hat. Das möchte er in diesem Jahr ändern, um vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. Nun hat er Ende Dezember 2007 noch eine Rechnung (netto) gestellt (Liefertermin der Leistung war auch im Dez.), aber die Rechnung wird erst im März 2008 bezahlt.

  1. Zählt die Einnahme für das letzte Jahr, in der Einnahme-Überschussrechnung oder mit dem Zahlungseingang in diesem Jahr?
  2. Wenn die Zahlung im März eintritt und die Einnahme für 2008 gilt, muss der Kleinunternehmer dann die Einnahme im März umsatzsteueranmelden?
    2a. Auch wenn die Rechnung netto ist?
    2b. Oder muss die Mwst. vom Auftraggeber nachträglich geholt und ans Finanzamt weitergeleitet werden?

Kennt jemand die Lösung?

Schon einmal vielen Dank fürs Miträtseln… :smile:
Liebe Grüße,
Andrea

Rätselfrage:

Die Lösung des Rätsels wird wie folgt beantwortet:

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…