Rechnungen von Familienangehörigen

Hallo,
folgender Fall: Herr S.ist freier Journalist und läßt einige EDV-Arbeiten (Aufspielen neuer komplexer Software, Problembehebung bei Virenbefall etc.) von seinem Bruder (Informatik-Student) erledigen. Da der Bruder das zwar zum Freundschafts-Preis, aber nicht umsonst macht, bekommt Herr S. auch (detaillierte) Rechnungen von seinem Bruder, die er entsprechend bezahlt. Es handelt sich um kleine Summen, insgesamt im Jahr verteilt vielleicht 500-700 Euro. Muss Herr S. jetzt irgend etwas besonderes beachten? Er weiß, dass das Finanzamt immer kritisch guckt, wenn Familienangehörige mit im Spiel sind. So hat Herr S. z.B. eine Rechnung über 50 Euro bar bezahlt und sich das von seinem Bruder quittieren lassen - könnte das Probleme geben; d.h. wären Überweisungen in diesem Fall besser?

Danke für Tipps
Ayla

hallo,

die rechnungen sollten alle angaben enthalten, die jede rechnung enthalten muss (sh. § 14 UStG). natuerlich sollte der rechnungsteller von der kleinunternehmerregelung gebrauch machen (§ 19 UStG) und demzufolge den satz schreiben „im rechnungsbetrag ist gem. § 19 UStG keine umsatzsteuer enthalten“. die rechnungsbestandteile sind möglichst detailiert aufzulisten, also nicht „pauschal 100 EUR“. dann der zahlungsnachweis (bar, bank, egal) dazu in die unterlagen. der leistende sollte darauf achten, dass er diese einnahmen auch in der eigenen steuererklärung angibt, sofern über 410 EUR p.a. (annahme, derjenige ist im hauptberuf angestellter).

mfg vom

showbee