Reisespesen und Steuererklärung

Liebe Forum-Mitglieder,
wie werden die vom Arbeitgeber erstatteten Spesen für Dienstreisen (Spesen nach der bekannten Spesentabelle) bei der Steuererklärung angegeben?
Kann man diese Spesen so angeben, daß diese dem höheren (wegen Spesen) Jahresbruttogehalt entgegenwirken?

Hintergrund: die Spesen erscheinen monatlich in der Gehaltsabrechung und dementsprechend auch am Ende des Jahres in der Lohnsteuerkarte (leider) als Bruttolohn.

…eine der negativen Folgen dieser Reisespesen (als Bruttogehalt)sind die höheren Beiträge wie z.B. Kindergartenbeiträge, die von den gesamten Bruttoeinahmen eines Haushaltes abhängig sind.

Vielen Dank im Voraus

hi,

die frage ist: werden diese „spesen“ bei dir steuerfrei erstattet oder steuerpflichtig (sozuagen als variabler bruttolohn) behandelt?

wenn steuerpfl. :

die spesen musst du konkret benennen und als werbungskosten geltend machen (bsp. fahrtkosten, verpflegungsmehraufwand etc.). dadurch solltest du etwas steuern wieder bekommen.

bsp. brutto 30.000, steuerpfl. spesen 3.000
–> bruttoeinnahmen 33.000 - werbungskosten 3.000 = 30.000 einkünfte.

wenn steuerfrei:

die werbungskosten (geltendmachung w.o.) werden durch steuerfreie erstattungen des arbeitgebers wieder „genullt“.

bsp. brutto 30.000, steuerfreie erstattungen 3.000
–> brutto 30.000 - werbungskosten (3.000 kosten - 3.000 erstatt. = 0,-) - wobei der arbeitnehmerpauschbetrag von 1.044 EUR (bis 03) oder 920 EUR (ab 04) dann in ansatz kommt. einkünfte also 28.956 / 29.080 EUR.

m.E. wird kindergarten etc. nicht vom brutto sondern von den einkünften (also um werbungskosten bereinigt) berechnet…

mfg vom

showbee

Aufwendungen bzgl. Kindergarten vom AG
Hallo,

nur kurz noch folgenden Anmerkung von mir:

§ 3 EStG [Steuerfreie Einnahmen]
Steuerfrei sind:

  1. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen;

d.h. Zahlungen des Arbeitgebers an o.g. Einrichtungen sind Steuer- und auch Sozialversicherungsfrei. Sollte es somit fälschlicherweise dem Bruttolohn zugerechnet worden sein, sollte dies der Arbeitgeber allein schon wegen den Arbeitgeberanteils der Sozialversicherung schnellstens korrigieren.

gruß
jope

hi jope,

das versteh ich nun nicht. der AN hat keinen AG der ihm den kindergarten seiner kinder zahlen will. hier werden spesen NICHT steuerfrei ausgezahlt (warum auch immer!!!) was sich negativ auf die kita-beiträge auswirkt (da i.d.R. einkommens-gestaffelt).

mfg vom

showbee

Hi showbee,

wenn ich mich mal schnell einmischen darf.
Jope hat zwar das it den Kindergartenbeiträgen etwas falsch verstanden aber im Prinzip doch trotzdem recht.
Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzte Aufwandsentschädigungen (hier Reisespesen) sollten doch auf der Lohnsteuerkarte nicht im Bruttogehalt enthalten sein.
Lohnabrechnung ist zwar überhaupt nicht mein Gebiet aber das hab ich noch nie anders gesehen.

Grüße
Chris

Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzte Aufwandsentschädigungen
(hier Reisespesen) sollten doch auf der Lohnsteuerkarte nicht
im Bruttogehalt enthalten sein.

hi chris,

du hast recht, aber was will er nun machen? sicher der arbeitgeber kann es ab sofort korrigieren (vielleicht fürs laufende jahr auch), aber für 2003 wird er bestimmt nix mehr korrigieren wollen. hier sollte dann der weg über die steuererklärung genommen werden.

mfg vom

showbee

Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzte Aufwandsentschädigungen
(hier Reisespesen) sollten doch auf der Lohnsteuerkarte nicht
im Bruttogehalt enthalten sein.

hi chris,

du hast recht, aber was will er nun machen? sicher der
arbeitgeber kann es ab sofort korrigieren (vielleicht fürs
laufende jahr auch), aber für 2003 wird er bestimmt nix mehr
korrigieren wollen.

Hi showbee,

da könntest nun Du wieder recht haben. Aber unter dem Aspekt, dass dann evtl. auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zu hoch sind könnte man ihn vielleicht doch dazu überreden. Technisch und rechtlich stellt das ja wohl kein Problem dar. Die nächste Frage ist, ob der AG die Löhne überhaupt selbst macht und nicht evtl. ein dritter hier nachbessern muss.
Oder sind evtl. doch nur die Einträge auf der LSt-Karte schlichtweg falsch und wurde doch korrekt abgerechnet.
Fragen über Fragen, die man wohl doch besser mit dem AG klären sollte.

Grüße
Chris

showbee

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