Rückerstattung für Arbeitszimmer 2007?

Bei der Steuererklärung 2007 hat ein nebenberuflich (hauptberuflich 40h-Woche als Angestellter) Gewerbetreibender ein Arbeitszimmer als Hauptmittelpunkt seines Gewerbebetriebes von den Einnahmen abgesetzt. Leider wurde dies vom Finanzamt im Jahr 2007 gestrichen.
Sein Steuerberater meinte, man müsse keinen Einspruch einlegen, da dies automatisch berücksichtigt würde, falls jemand mit einer der anhängigen Klagen durchkäme. Dies ist ja nun geschehen, die Regelung wurde meines Wissens inzwischen gekippt und seit 2008 war das Arbeitszimmer auch wieder problemlos absetzbar:
http://www.suite101.de/content/karlsruhe-haeusliches…
Auf dem EKSt.-Bescheid 2007 stand auch "Die Festsetzung der EKSt. ist gem. §165 Abs.1 Satz2 Nr.3 und 4 AO vorläufig hinsichtlich…der Anwendung der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§4 Abs. 5 Satz 1 Nr.6b EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007, §9 Abs. 5 Satz 1 EStG.).
Leider gab es vom FA bisher keine Rückmeldung oder Erstattung für 2007, der Steuerberater meinte, das könne noch dauern…
Ist hier was schiefgelaufen oder ist das normal bzw. wie lange könnte so was dauern?

Ist hier was schiefgelaufen oder ist das normal bzw. wie lange
könnte so was dauern?

könnte sein, dass beim amt diesbezüglich kein signal hochploppt und der fall weiter schlummert. einfach mal nachfragen oder nen zweizeiler schicken…

gruß inder