Vorliegende Sachlage:
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Kauf eines Laptop im Kalenderjahr 2014 (21.05.14) über 407,98€
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Beginn der Selbständigkeit (nebenberuflich) ebenfalls im Kalenderjahr 2014, Umsatzsteuerpflicht zum 01.11.2014
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Keine weiteren Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit 2014.
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Hauptberuflich Student (Erstausbildung)
Welche Möglichkeiten und Optionen bieten sich:
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Steuerliche Absetzung über Einkommenssteuererklärung als Sonderkosten?
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ODER
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Wegen betrieblicher Nutzung als rückwirkende Betriebsausgaben deklarieren (Betriebliche Nutzung von mindestens 20% besteht)?
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***Vor allem besteht die Möglichkeit den Laptop als Eingangsrechnung bei Umsatzsteuervoranmeldung rückwirkend anzugeben?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mfg, Müller