Rückwirkende Betriebsausgabe - Umsatzsteuerpflicht

Vorliegende Sachlage:

  • Kauf eines Laptop im Kalenderjahr 2014 (21.05.14) über 407,98€

  • Beginn der Selbständigkeit (nebenberuflich) ebenfalls im Kalenderjahr 2014, Umsatzsteuerpflicht zum 01.11.2014

  • Keine weiteren Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit 2014.

  • Hauptberuflich Student (Erstausbildung)

Welche Möglichkeiten und Optionen bieten sich:

  • Steuerliche Absetzung über Einkommenssteuererklärung als Sonderkosten?

  • ODER

  • Wegen betrieblicher Nutzung als rückwirkende Betriebsausgaben deklarieren (Betriebliche Nutzung von mindestens 20% besteht)?

  • ***Vor allem besteht die Möglichkeit den Laptop als Eingangsrechnung bei Umsatzsteuervoranmeldung rückwirkend anzugeben? 

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mfg, Müller