Hallo,
wer kann mir genau sagen wie das in folgenden Fall ist?
Mein Mann und ich haben uns getrennt Ende 2010, nach einem Streit lehnte mein Mann für das Jahr 2010 die gemeinsame Veranlagung ab. Nachdem ich die Steuerklasse 5 damals hatte und die getrennte Veranlagerung bei Finanzamt gemacht habe, habe ich sogar noch Geld zurück bekommen. Mein Mann hätte jedoch Geld zurück zahlen müssen, und das nicht gerade wenig.
Nun hat mein Mann per Anwalt mich dazu gezwungen, dass ich die getrennte Veranlagung für das Jahr 2010 zurücknehme, und wir die gemeinsame Veranlagung doch machen. #
Das Finanzamt bzw. auch der Anwalt meines Mannes haben mich so durcheinander gebracht, sodass ich übersehen habe, dass das Finanzamt das Geld von mir wieder zurückgefordert hat.
Nun muss mein Mann gar kein Geld ans Finanzamt bezahlen, und ich muss das was ich zurückerstattet bekommen habe an das Finanzamt wieder zurück bezahlen. Da die Fristen bereits gegen einen Wiederspruch bei Finanzamt abgelaufen sind, bin ich durch das Amt gezwungen das Geld zurück zu erstatten.
FRAGE: Müsste das eingetlich nicht mein Mann bezahlen?