Schweizer Steuerrecht (Abzug von Salären)

Liebe/-r Experte/-in,

ich recherchiere zur Zeit für meine Diplomarbeit „Das Steuerrecht als Möglichkeit zur Beschränkung von Managergehältern“.

Können in der Schweiz Saläre von Managern in jeder Höhe als Betriebsausgabe von der Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer abgezogen werden?
Wie sieht das mit Boni und Pensionszusagen aus?

Ansonsten lese ich viel über die aktuell diskutierte Boni-Steuer bzw. das Abzugsverbot. Kennen Sie dazu gute Artikel die dieses Thema beinhalten? Gerne auch juristische Artikel.

Vielen Dank und beste Grüße

Sebastian

Hallo Sebastian

In Millionen-Sphären bin ich leider überfragt… Im Ernst: Bei den kleinen (meist auch 1-Mann-AG etc.) prüft die Steuerverwaltung bei der Veranlagung, ob das Salär angemessen ist für die ausgeführte Position und nimmt allenfalls Aufrechnungen vor. Wie das aber genau bei den Managersalären geht, kann ich leider nicht sagen. Das wäre wohl ein Schweizer Jurist oder direkt die Steuerverwaltung (www.estv.ch) die beste Auskunftsstelle.

Exgüse für die schlechte Hilfe…

Beste Grüsse aus der Schweiz,
mirti

Hallo Sebastian
deine Fragen sind gar nicht leicht zu beantworten, da diese Themen, wie du ja selbst schreibst, momentan im Fluss sind. Zur Frage 1)kann ich dir aber sagen, dass diese Aufwendungen steuerrelevant sind, d.h. als Aufwand abgezogen werden können.
Gruss

Hans P. Meister

Hallo Sebastian

In der Schweiz können grundsätzlich und im Moment noch Managersaläre in jeder Höhe vom Gewinn einer juristischen Person abgezogen werden. Dies zeigt auch der nachstehende Link, der sich auf eine Motion im Schweizer Parlament bezieht. Der Bundesrat lehnte es (damals noch) ab, die gegenwärtige Rechtslage zu ändern und eine entsprechende Gesetzesvorlage vorzuschlagen. Somit muss dies das Parlament selber tun, wenn es eine Mehrheit findet. Politisch ist das Ganze allerdings noch nicht abgehakt. Hier der Link:

http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.as…

Der obgenannte Grundsatz gilt nicht uneingeschränkt: Geht es nämlich um eine juristische Person mit nur wenigen (oder gar nur einem Gesellschafter), die gleichzeitig Angestellte der Gesellschaft sind, so wird der „geschäftsmässig begründete Aufwand“ für die Salärzahlungen an die angestellten Gesellschafter durchaus beschränkt, und zwar nach Ermessen! Grund: Der Fiskus will - zusätzlich zur Einkommensbesteuerung bei den angestellten Gesellschaftern - bei der Gesellschaft Gewinnsteuern kassieren können.

Was die juristischen Beiträge anbelangt, so sind mir keine bekannt. Es wäre wohl auch zu früh, solche Aufsätze zu schreiben, weil man noch nicht weiss, was die Politiker gebären werden. Sofern Sie gute Zeitungsartikel suchen, empfehle ich die NZZ (nzz.ch), die in etwa der FAZ entspricht. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Suche, dass Saläre in der Schweiz häufig als Löhne bezeichnet werden.

Viel Glück bei Ihrer Arbeit.

HB

Hallo Sebastian

Ich bin der Meinung, dass sich hier die Buchungsgrundsätze in Deutschland und der Schweiz kaum unterscheiden, was eine Firma ausgibt wird als Ausgabe verbucht und ist somit Gewinn oder Verlustwirksam, es wird nicht unterschieden ob ein Lohn an einen Angestellten oder ans Kader ausbezahlt wird.
Also bezahlt eine Firma weniger Steuern, wenn Sie Löhne, Spesen, Unkosten, Provisionen, Boni, oder andere Vergünstigungen auszahlt weil sich dadurch der Gewinn schmälert oder der Verlust grösser wird.
Damit ist aber nicht gesagt, dass der Empfänger dies auch versteuert.

mfg

Walter

In der Schweiz kann eine jur. Person vom Gewinn den geschäftsmässig begründeten Aufwand abziehen, dazu gehören auch die Lohnzahlungen. Soweit ich weiss bis jetzt ohne Begrenzung. Die Einführunge einer solchen Beschränkung wird aber diskutiert.

Ob es sich bei zusätzlichen Zahlungen um eine Gratifikation oder um einen fixen Lohnbestandteil (Bonus ist ein vom Gesetz nicht verwendeter Überbegriff) handelt, ist soweit ich weiss für das Steuerrecht nicht relevant. Lohnaufwand --> Erfolgsrechnung, schmälert den Reingewinn und der ist Berechnungsgrundlage. Auf Seiten des Empfängers stellt es so oder anders Einkommen aus unselbst. Erwerbstätigkeit dar, weil das Arbeitsverhältnis die causa ist.

Auch zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören Zahlungen an Vorsorgeeinrichtungen zugunsten des eigenen Personals, sofern jede zweckwidrige Verwendung ausgeschlossen ist.

alles ohne Gewähr, freundliche Grüsse

Können in der Schweiz Saläre von Managern in jeder Höhe als
Betriebsausgabe von der Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer
abgezogen werden?
Wie sieht das mit Boni und Pensionszusagen aus?
Vielen Dank und beste Grüße
Sebastian

Ja! Es sind vertragliche Gewinnungskosten der Firmen, die von der Steuer abgezogen werden können.

Sämtliche Aufwendungen - auch Löhne, Gehälter, Spesen, Bonizahlungen von den Firmen können als Aufwand in der Erfolgsrechnung voll berücksichtigt und in der Firmenbuchhaltung abgezogen werden können.

Jede „seriöse“ Firma hat drei verschiedene Bilanzen:

  1. die reale Bilanz (Ist-Zustand)

  2. eine legal geschönte Bilanz

  3. eine legal schlechte Bilanz

  4. dient den Führungskräften und Verwaltungsräten als Orientierungshilfe.

  5. dient für die Kreditwürdigkeit bei Banken oder zur Emission öffentlicher Firmenanleihen oder als Bilanz für Firmen mit an Börsen kotierten Aktien. (Zwang der öffentlichen Rechnungslegung für die Aktionäre)

  6. dient für die jährliche Steuerabrechnung

Firmen haben unzählige Möglichkeiten, nach Gesetz Abschreibungen und Abzüge geltend zu machen. Sie steuern PROZENTUAL viel weniger als der Privatmann.

Peensionszusagen werden erst als Rückstellungen in der Bilanz gebucht und bei Auszahlung an die Arbeitnehmer in der Bilanz sowie in der Erfolgsrechung gebucht. Besteuert wird meines Wissens nur der Bezüger. Die Firma kann sogar Kosten für die Verwaltung der PK-Gelder in Abzug bringen, zulasten des künftigen Bezügers natürlich! Sie verdient also an den Pensionskassen. Zumindest diejenigen großen Firmen, die eine eigene PK haben und sie nicht in einer Sammelstiftung ausgelagert haben.

Das ganze Pensionskassenwesen, 1985 obligatorisch eingeführt in der Schweiz, ist sehr intransparent und es sind hauptsächlich Firmen, die daraus den Gewinn ziehen.

Links zur Boni-Steuer.

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bankerboni108.html

http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/schweiz/163…

http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/schweiz/sgb…

Doch bei der geforderten Boni-Steuer scheint es, wenn ich es richtig verstanden habe, um die Besteuerung der BEZÜGER von Boni (also Privatpersonen, nicht juristische Personen) zu gehen, nicht um die Firmen. Gefordert werden vom Schweiz. Gewerkschaftsbund 50%, was prozentual höher ist, als die höchste Steuer für eine Privatpersonen.

Firmenrelevant wird gefordert, den Aktionären mehr Mitspracherecht in Sachen Boni-Höhe über eine Revision des Akjtienrechts zuzugestehen. Bis heute dürfen Aktionäre nicht über Belange der Betriebswirtschaft mitreden.

Hier noch der Link zur Schweizer Regierung. Absolut vertrauenswürdig. Kann in Doktorarbeiten als Referenz verwendet werden.

http://www.admin.ch/suchen/index.html?lang=de&keywor…

Lieber Sebastian

Sorry, dazu weiss ich zu wenig. Weiss einfach, dass im Moment ein Gesetz diskutiert wird, das den Abzug von hohen Boni als Ausgaben verunmöglichen wird. Die genaue aktuelle Situation kenne ich aber nicht.

viele Grüsse,

Stephan

Liebe/-r Experte/-in,

ich recherchiere zur Zeit für meine Diplomarbeit „Das
Steuerrecht als Möglichkeit zur Beschränkung von
Managergehältern“.

Können in der Schweiz Saläre von Managern in jeder Höhe als
Betriebsausgabe von der Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer
abgezogen werden? JA
Wie sieht das mit Boni und Pensionszusagen aus?

Ansonsten lese ich viel über die aktuell diskutierte
Boni-Steuer bzw. das Abzugsverbot. Kennen Sie dazu gute
Artikel die dieses Thema beinhalten? Gerne auch juristische
Artikel.

Vielen Dank und beste Grüße

Sebastian

Heute sind fast alle Manager (natürliche Personen) und sonstige Arbeitnehmer von juristischen Personen angestellt. Das macht das Konstrukt „juristische Person“ möglich. Somit kann die Firma, also die juristische Person, sämtliche Löhne und Boni, egal in welcher Höhe, als Aufwand in der Erfolgsrechnung verbuchen. Es liegt am Angestellten, die Löhne und Boni zu deklarieren und dafür Steuern zu bezahlen.

Überobligatorische Pensionskassenleistungen sind meines Wissens von beiden Parteien nicht steuerbar und können ebenfalls als Aufwand verbucht werden.

Die meisten Pensionskassenbeiträge sind nach dem Berufsvorsorgegesetz, kurz BVG, geregelt und werden eh fast nur in Sammelstiftungen bei Versicherungen einbezahlt, die dann übermässige Bezüge und Renditen absahnen und mit dem Geld arbeiten. Bei Misswirtschaft wird dann einfach der gesetzliche Mindestzinssatz von der Regierung heruntergeschraubt. Bis Anfang 2000 betrug er 4%, heute noch etwas über 2%. Auch wird kontinuierlich der Rentensatz heruntergeschraubt. Da Versicherungen drohen, dieses Geschäft sei sonst für sie nicht von Interesse, muss die Regierung den Forderungen der Abzocker meist nachgeben. Nur sehr große Firmen haben eine eigene Pensionskasse. Auch dort muss das Guthaben nicht versteuert werden und die Firmen können somit günstig langfristige Kredite ihrer Arbeitnehmer beanspruchen.

Das Pensionskassenwesen ist ein Tummelfeld für Abzocker und Bescheisser jeglicher Art, die nie befürchten müssen, sich je vor Gericht verantworten zu müssen. Ich kenne aus direkten Quellen solche Stiftungen, die betrügen. Oft sind Politiker im Verwaltungsrat, was den Filz noch schlimmer macht - man hält einfach den Deckel drauf, damit es nicht stinkt.

Zurzeit wird im Nationalrat debattiert, ob Boni über 3 Mio. von juristischen Personen versteuert werden sollen. Die Aussichten sind gut, dass das Gesetz durchkommt, da die Steuerbelastung kaum höher als 1% ausfallen dürfte.

Charles Bucher