Können in der Schweiz Saläre von Managern in jeder Höhe als
Betriebsausgabe von der Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer
abgezogen werden?
Wie sieht das mit Boni und Pensionszusagen aus?
Vielen Dank und beste Grüße
Sebastian
Ja! Es sind vertragliche Gewinnungskosten der Firmen, die von der Steuer abgezogen werden können.
Sämtliche Aufwendungen - auch Löhne, Gehälter, Spesen, Bonizahlungen von den Firmen können als Aufwand in der Erfolgsrechnung voll berücksichtigt und in der Firmenbuchhaltung abgezogen werden können.
Jede „seriöse“ Firma hat drei verschiedene Bilanzen:
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die reale Bilanz (Ist-Zustand)
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eine legal geschönte Bilanz
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eine legal schlechte Bilanz
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dient den Führungskräften und Verwaltungsräten als Orientierungshilfe.
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dient für die Kreditwürdigkeit bei Banken oder zur Emission öffentlicher Firmenanleihen oder als Bilanz für Firmen mit an Börsen kotierten Aktien. (Zwang der öffentlichen Rechnungslegung für die Aktionäre)
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dient für die jährliche Steuerabrechnung
Firmen haben unzählige Möglichkeiten, nach Gesetz Abschreibungen und Abzüge geltend zu machen. Sie steuern PROZENTUAL viel weniger als der Privatmann.
Peensionszusagen werden erst als Rückstellungen in der Bilanz gebucht und bei Auszahlung an die Arbeitnehmer in der Bilanz sowie in der Erfolgsrechung gebucht. Besteuert wird meines Wissens nur der Bezüger. Die Firma kann sogar Kosten für die Verwaltung der PK-Gelder in Abzug bringen, zulasten des künftigen Bezügers natürlich! Sie verdient also an den Pensionskassen. Zumindest diejenigen großen Firmen, die eine eigene PK haben und sie nicht in einer Sammelstiftung ausgelagert haben.
Das ganze Pensionskassenwesen, 1985 obligatorisch eingeführt in der Schweiz, ist sehr intransparent und es sind hauptsächlich Firmen, die daraus den Gewinn ziehen.
Links zur Boni-Steuer.
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bankerboni108.html
http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/schweiz/163…
http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/schweiz/sgb…
Doch bei der geforderten Boni-Steuer scheint es, wenn ich es richtig verstanden habe, um die Besteuerung der BEZÜGER von Boni (also Privatpersonen, nicht juristische Personen) zu gehen, nicht um die Firmen. Gefordert werden vom Schweiz. Gewerkschaftsbund 50%, was prozentual höher ist, als die höchste Steuer für eine Privatpersonen.
Firmenrelevant wird gefordert, den Aktionären mehr Mitspracherecht in Sachen Boni-Höhe über eine Revision des Akjtienrechts zuzugestehen. Bis heute dürfen Aktionäre nicht über Belange der Betriebswirtschaft mitreden.
Hier noch der Link zur Schweizer Regierung. Absolut vertrauenswürdig. Kann in Doktorarbeiten als Referenz verwendet werden.
http://www.admin.ch/suchen/index.html?lang=de&keywor…