Spekulationssteuer bei Aktien, absetzbar?

wie hoch ist die Freigrenze für die Aktien-Spekulationssteuer? Ist diese immer noch bei DM 1000,- wie vor 1999?

Die Aktiengewinne werden privat erzielt. Ich habe aber auch eine schlechtgehende Firma die mit Verlust arbeitet. Kann ich die Summe die ich als Spekulationssteuer ans Finanzamt abführen müsste mit den Firmenverlusten verrechnen, so daß ich unter der Einkommensgrenze von 13038/Jahr komme?

okay habe folgendes herausgefunden, die Freigrenze liegt bei 512 Euro.

Die Frage bleibt aber noch wieviel Prozent der Aktiengewinne man als Selbständiger abführen muss.

Mal angenommen man schreibt Verluste mit der Firma (u.a. durch Leasing Mercedes, BMW) und kommt somit inklusive der zu versteuernden Aktiengewinne unter die Einkommenssteuergrenze von 13038/Jahr, dann müsste man doch KEINE Spekulationssteuer bezahlen? Oder sehe ich das falsch?

Also ist beziehen sich die Prozente der Spekulationssteuer die man zahlen muss auf die Einkommenssteuerprozentsätze und was ist wenn man unter der Einkommenssteuerfreigrenze von 13038/Jahr fällt?

hi cc,

ein blick ins gesetz …

nein, der § 23 Abs. 3 Satz (?):

„Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt.“

besagt deutlicgh, das verluste aus priv. veräusserungsgesch. nicht mit anderen positiven einkünften verrechenbar sind… knallhart und kurz.

gruesse vom

showbee

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