Spesen bei Steuererklärung

Hallo liebe Community,

wenn man Fernfahrer ist und oft ins Ausland fährt bekommt man Spesen.
Auf dem Lohnzettel werden diese als „Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit“ ausgewiesen. Wenn man nun seine Steuererklärung machen würde, müsste man dies ja schon angeben, wenn das Steuerprogramm die Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung abfragt.
Bei den Sonderausgaben kann man aber auch nochmal Reisekosten und Mehraufwand angeben. Ist das nicht doppelt gemoppelt ?
Würde man also tatsächlich beides angeben, oder ginge nur eine Sache?

Vielen Dank für die Hilfe schonmal im Voraus.

Moin,
in diesem fiktiven Fall sind es einzig und allein Werbungskosten.
Schöne Grüße
e

Spesen sind Einnahmen keine Werbungskosten
Hi !

Auf der Lohnsteuerbescheinigung werden Einnahmen ausgewiesen.
In der Einkommensteuer-Erklärung (Anlage N) kann man Werbungskosten angeben. Beides sind daher vollkommen unterschiedliche Themenbereiche.

Übersteigen die vom Arbeitgeber (zu Unrecht) steuerfrei gezahlten Werbungskosten, sind diese übersteigenden Beträge den Einnahmen hinzuzurechnen. Ob solche übersteigenden Beträge in dem Einzelfall vorliegen, kann das Finanzamt nur dann prüfen, wenn der Steuerpflichtige seine Werbungskosten angibt.

BARUL76

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Himmel,
da hätte ich mal genauer lesen sollen…
Danke für die Richtigstellung!
e