Hallo,
Person X hat im Ausland für 3 Monate an einem Sprachkurs teilgenommen. Nachgewiesen werden können 4 Tage/Woche a 4 Std. pro Tag. Das Finanzamt lehnt die geltend gemachten Aufwendungen für Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand ab, weil es aufgrund der 4 Tage a 4 Std. keine berufliche Veranlassung sieht. Außerdem wird die doppelte Haushaltsführung um diese 3 Monate gekürzt, weil Person X in dieser Zeit nicht beruflich tätig war. Ist das in Ordnung? Die Kosten für die Zweitwohnung bestanden auch während der Abwesenheit. Gibt es beim Sprachkurs eine festgelegt Anzahl von Tagen bzw. Std. pro Tag, die absolviert werden müssen, damit eine berufliche Veranlassung gesehen wird?
Gruß
Mama Leone