[StBerG] wann ist es geschäftsmäßige Hilfeleistung

Guten Tag Ihr Experten!

Eine kurze Frage vorab:
Wann ist die Hilfeleistung lt. § 2 StBerG „geschäftsmäßig“, wann ist sie es nicht? Welche Eigenschaften müssen vorliegen?

Angenommen Max Muster führte ein Gewerbe mit Gegenstand des Unternehmens „Buchen laufender Geschäftsvorfälle“. Nebenberuflich ist er als Minijobber bei der L&L GmbH beschäftigt. Was ist erlaubt, was darf er nicht:

a) Für seine Schwester erstellt er die ESt- Erklärung

b) Einem Kollegen erklärt er, was der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben ist

c) Einem weiteren Kollgen füllt Max nach dessen Angaben die Anlage N aus

d) Einer Freundin stellt er seinen Computer zur Verfügung, um per Elster die ESt- Erklärung an das Finanzamt zu übermitteln

e) der XY- Fiktiv- GmbH stellt Max eine Rechnung aus „Für das Buchen der lfd. Gesschäftsvorfälle im Juli 2006 berechne ich Ihnen …“

f) Für die L&L GmbH erstellt er die monatliche Buchhaltung und Lohnabrechnung

Hi,

a) ja
b) ja, aber nur unentgeltlich
c) nein
d) wie b)
e) es kommt nicht auf die Rechnung an, sondern auf die Tätigkeiten
f) siehe e), er darf was Rng. aussagt, wenn er dass tatsächlich auch
macht, er darf bspw. nicht UStVA erstellung und Weg-Elstern bzw.
Bilanzen erstellen

mfg vom

showbee

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo Showbee,

auf eine Antwort von dir habe ich ein wenig gehofft, da kann man sich wenigstens immer 100 prozentig auf die Richtigkeit verlassen. Allerdings habe ich gehofft, dass man -bzw du- bei der beantwortung ein wenig näher ins Detail gehen würdest.
Die Handhabung der Sachverhalte e) und f) erscheint mir noch nicht so ganz deutlich…

e) der XY- Fiktiv- GmbH stellt Max eine Rechnung aus „Für das Buchen der lfd. Gesschäftsvorfälle im Juli 2006 berechne ich Ihnen …“
f) Für die L&L GmbH erstellt er die monatliche Buchhaltung und Lohnabrechnung

Im Sachverhalt e) ist Max ja selbständiger Gewerbetreibender. Wenn er z.B. mit Datev- Rewe compact Bank, Kasse und eventuell noch AfA bucht, dann ist doch die Erstellung der USt-VA ein automatisches Produkt dieser Buchungen. Und zu f) sei wiederholt gesagt, dass Max bei dem Unternehmer angestellt sei. Oder ändert dies nichts am Sachverhalt?

Grüße Chris

Hallo Chris,

e) der XY- Fiktiv- GmbH stellt Max eine Rechnung aus „Für das Buchen der lfd. Gesschäftsvorfälle im Juli 2006 berechne ich Ihnen …“
f) Für die L&L GmbH erstellt er die monatliche Buchhaltung und Lohnabrechnung

Im Sachverhalt e) ist Max ja selbständiger Gewerbetreibender.
Wenn er z.B. mit Datev- Rewe compact Bank, Kasse und eventuell
noch AfA bucht, dann ist doch die Erstellung der USt-VA ein
automatisches Produkt dieser Buchungen.

Diese Aussage wird leider nicht akzeptiert: „Die USt ist ja nur eine versehentlicher Nebeneffekt des Buchhaltungsprogramms…“
Hab so ein Problem auch gehabt und habe es wie folgt gelöst: Der Kunde für den ich die Buchhaltung erstellt habe war noch bei einem Steuerberater der den Jahresabschluss erstellt hat. Von diesem StB hat der Kunde das Datev Programm Compact erhalten und auf seinen PC gespielt. Ich habe dann die Buchhaltung kontiert und auf seinem PC erfasst. Dann kann der Kunde (nach „Überprüfung“ der Buchhaltung) die USt selber ans Finanzamt schicken.

Und zu f) sei wiederholt gesagt, dass Max bei dem Unternehmer :angestellt sei. Oder ändert dies nichts am Sachverhalt?

Als Angestellter bei einer Firma kann man alles tun: Buchhaltung, Lohnabrechnungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschluss, betriebliche Steuererklärungen. Was meinst Du wie die großen Unternehmen das machen. Da macht ein Bilanzbuchhalter alles fertig und der Wirtschaftsprüfer muss nur noch die Prüfung vornehmen. Schließlich kann jedes Unternehmen seiner steuerlichen Pflichten selber nachkommen ob höchstpersönlich oder durch Angestellte spielt keine Rolle.

Sonnige Grüße von Soni

e) der XY- Fiktiv- GmbH stellt Max eine Rechnung aus „Für das Buchen der lfd. Gesschäftsvorfälle im Juli 2006 berechne ich Ihnen …“
f) Für die L&L GmbH erstellt er die monatliche Buchhaltung und Lohnabrechnung

Hallo,

also schnell: e) ist korrekt und möglich, aber nur ohne Erstellung der UStVA! Zum Nebenproduktargument hat schon Soni geschrieben. ANmerken möchte ich dazu auch noch, dass du mal hier das Forum nach Problemen rund um UStG absuchst und erkennst, dass UStVA eben nicht nur ein Abfallprodukt der Buchung ist. Man muss sich schon vor der Buchung kümmern, ggf. schon vor Rechnungslegung wenn der Mandant/Steuerpflichtige fragt „wo ist diese sonst. Leistung steuerpflichtig?“! Insoweit ist auch die Umgehungsvariante nur bedingt sinnvoll. Das kann man unter Angehörigen und nahen Bekannten machen, bei Fremden wäre ich vorsichtig, im Nachhinein kann sich der Kunde/Mandant/Steuerpflichtige nicht mehr daran erinnern und sagt „ja, das hat mein Buchhalter mir immer online zugeschickt und ich musste es nur weiterleiten“ … aua!

zu f) ist alles möglich, wenn man Angestellt ist und auch tatsächlich Arbeitnehmer ist (weisungsgebunden etc.), weil dann davon auszugehen ist, dass der Arbeitgeber uach die Sache in der Hand hat und überwacht. Dann kann auch UStVA erstellt werden, weil er es zu verantworten hat. Allerdings geht auch hier die Realität vor Form, entdeckt man, dass bspw. ein Minijob nur zur Umgehung eingegangen wurde, ist man schnell Scheinarbeitnehmer und wieder im Verbot. Das dürfte zumindest dann schnell auffallen, wenn ein selbst. Buchhalter bei 50% seiner Kunden als Minijobber gemeldet ist.

Und bevor hier wieder viele auf mich als Lobbyist einprügeln: nein, ich bin nicht pro Steuerberaterprivileg, ich bin für geprüfte Leistungen. M.E. sollten auch korrekte selbst. BiBu bzw. Steuerfachangestellte auch selbst. umfangreiche Leistungen anbieten können genauso wie es Steuerberater dürfen. Bei ALLEN (auch StB) sollte aber eine ständige Prüfung stattfinden ob man noch fitt im Steuerrecht ist. Die einmalige Ausbildung (ob Dipl. & StBPrüfung bzw. IHK-BiBu) ist kein Garant für korrekte Arbeit auch nach Jahren, hier hilft nur Pflicht zur Weiterbildung und diese Pflicht muss sanktioniert sein, nicht wie z.Zt. in der BOStB bzw. in BORA

Mfg vom

showbee