e) der XY- Fiktiv- GmbH stellt Max eine Rechnung aus „Für das Buchen der lfd. Gesschäftsvorfälle im Juli 2006 berechne ich Ihnen …“
f) Für die L&L GmbH erstellt er die monatliche Buchhaltung und Lohnabrechnung
Hallo,
also schnell: e) ist korrekt und möglich, aber nur ohne Erstellung der UStVA! Zum Nebenproduktargument hat schon Soni geschrieben. ANmerken möchte ich dazu auch noch, dass du mal hier das Forum nach Problemen rund um UStG absuchst und erkennst, dass UStVA eben nicht nur ein Abfallprodukt der Buchung ist. Man muss sich schon vor der Buchung kümmern, ggf. schon vor Rechnungslegung wenn der Mandant/Steuerpflichtige fragt „wo ist diese sonst. Leistung steuerpflichtig?“! Insoweit ist auch die Umgehungsvariante nur bedingt sinnvoll. Das kann man unter Angehörigen und nahen Bekannten machen, bei Fremden wäre ich vorsichtig, im Nachhinein kann sich der Kunde/Mandant/Steuerpflichtige nicht mehr daran erinnern und sagt „ja, das hat mein Buchhalter mir immer online zugeschickt und ich musste es nur weiterleiten“ … aua!
zu f) ist alles möglich, wenn man Angestellt ist und auch tatsächlich Arbeitnehmer ist (weisungsgebunden etc.), weil dann davon auszugehen ist, dass der Arbeitgeber uach die Sache in der Hand hat und überwacht. Dann kann auch UStVA erstellt werden, weil er es zu verantworten hat. Allerdings geht auch hier die Realität vor Form, entdeckt man, dass bspw. ein Minijob nur zur Umgehung eingegangen wurde, ist man schnell Scheinarbeitnehmer und wieder im Verbot. Das dürfte zumindest dann schnell auffallen, wenn ein selbst. Buchhalter bei 50% seiner Kunden als Minijobber gemeldet ist.
Und bevor hier wieder viele auf mich als Lobbyist einprügeln: nein, ich bin nicht pro Steuerberaterprivileg, ich bin für geprüfte Leistungen. M.E. sollten auch korrekte selbst. BiBu bzw. Steuerfachangestellte auch selbst. umfangreiche Leistungen anbieten können genauso wie es Steuerberater dürfen. Bei ALLEN (auch StB) sollte aber eine ständige Prüfung stattfinden ob man noch fitt im Steuerrecht ist. Die einmalige Ausbildung (ob Dipl. & StBPrüfung bzw. IHK-BiBu) ist kein Garant für korrekte Arbeit auch nach Jahren, hier hilft nur Pflicht zur Weiterbildung und diese Pflicht muss sanktioniert sein, nicht wie z.Zt. in der BOStB bzw. in BORA
Mfg vom
showbee