Steuerbrutto ungleich Burttoarbeitslohn auf der Lohnsteuerkarte

Sehr geehrte Damen und Herren,

angenommen, ein Arbeitnehmer, der in Drei-Schicht arbeitet und viel Mehrarbeit leistet, hat in seiner Dezember Lohnabrechnung (bzw. Januar Rückrechnung) ein Gesamtbrutto von (beispielhaft: ) 76.000€
und ein Steuerbrutto von ca. (beispielhaft)  59.000€ angegeben, welches vermutlich über die Steuerfreien bzw. reduzierten Zulagen und Zuschlägen anders ausfällt.

Auf der Lohnsteuerkarte im Jahresbruttolohn sei aber ein Betrag von (beispielhaft) 67.000€ angegeben, welche korrekterweise in die Lohnsteuererklärung eingetragen werden soll.

Nun aber die Frage, welcher Wert der relevante für die Erklärung ist und könnte bzw. dürfte dieser Arbeitnehmer, den Wert der Lohnsteuerkarte mit dem Wert von SV-Bruttolohn korrigieren?  Könnte es sein, das der Wert auf der Lohnsteuerkarte total falsch ist, wieso auch immer…?

vielen Dank im voraus bei der Beantwortung dieser Hypothetischen :smile: frage
mfg

Wo der Grund für die Abweichung liegt, kann man natürlich aus dieser Beschreibung nicht heruasfinden. Eine Korrektur bei den Angaben zur Steuererklärung dürfte relativ unwirksam sein, da das Finanzamt die Daten ohnehin schon in elektronischer Form vom Arbeitgeber übermittelt bekommen hat,
Also hilft höchstens ein Besuch in der Lohnbuchhaltung um die Frage nach den unterscheidlichen Bruttolohnhöhen zu ermitteln. Das dürften die einzigen sein, die daran etwas ändern können falls ein Fehler vorliegt.

Servus,

relevant ist der Wert auf der Lohnsteuerbescheinigung (Lohnsteuerkarten sind den Weg von Ärmelschonern, Kurbelregistraturen und Nogeniklammern gegangen).

Das auf der Abrechnung ausgewiesene kumulierte Steuerbrutto kommt aus dem selben Datenbestand wie das, das auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist. Wenn hier abweichende Werte stehen, gibt es entweder noch eine weitere Lohnsteuerbescheinigung, die nach Wiederholung der Abrechnung erstellt und übermittelt worden ist und beim FA die ursprüngliche überschreibt, oder noch eine weitere Abrechnung, die bei Wiederholung erstellt worden und nicht herausgegeben worden ist.

Ziemlich erstaunlich ist allerdings, dass es bei der Nettoauszahlung offenbar keine Differenz gibt - wie schaut denn der kumulierte Wert für die Lohnsteuer auf der Abrechnung im Vergleich zu dem von der Lohnsteuerbescheinigung aus?

Schöne Grüße

MM

Hallo
ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich die Frage verstanden habe :smile:)) aber Nettobetrag auf dem Lohnzettel ist natürlich geringer wie die Steuerbrutto Angabe, auf der Lohnsteuerkarte ist kein Netto angegeben…

Servus,

es geht um den Vergleich Steuerbrutto (Abrechnung) mit Steuerbrutto (Lohnsteuerbescheinigung): Wenn das kumulierte Steuerbrutto auf der Abrechnung und das auf der Lohnsteuerbescheinigung verschieden hoch sind, kommen sie aus verschiedenen Abrechnungsläufen. Bei einem anderen Steuerbrutto kommt aber auch ein anderer Lohnsteuerabzug raus, deswegen kann es nicht passen, wenn die Abrechnung aus einem Verarbeitungslauf und die Lohnsteuerbescheinigung aus einem anderen kommt - entweder die Abrechnung oder die Bescheinigung ist verkehrt.

Schöne Grüße

MM

Ok also ich versuche mal so: Lohnsteuerkarte (1.1.-31.12.13) steht: Bruttoarbeitslohn 67.000€. Auf der letzten Lohnbescheinigung des Jahres, wo neben den Monatlichen be und Abzüge auch die bisher für das Jahr gesamt gezahlten Beträge steht beim Gesamtbrutto 76.000€ und beim SV-Burtto 59.000€) Diese Werte decken sich nicht, auch wenn ich die vorletzte Lohnbescheinigung nehme.

Bleibt mir vielleicht wirklich nichts übrig beim Steuerberater nachzufragen…

Danke aber für die bisherigen Antworten und mühen

Servus,

das ist ja hübsch, dass Du endlich damit rausrückst, was denn nun wirklich Sache ist.

Das mit dem StB kannst Du bleiben lassen - wenn tatsächlich bei der Lohnabrechnung verschiedene Werte in die Abrechnung und auf die Lohnsteuerbescheinigung geraten wären, könnte der auch nicht riechen, was die Kollegen in der Lohnbuchhaltung gemacht haben. Da musst Du die schon selber fragen - ist aber unnötig, weil nichts von dem, was Du jetzt darstellst, irgendwie auffällig wäre.

Lohnsteuerkarte Lohnsteuerbescheinigung (1.1.-31.12.13) steht: Bruttoarbeitslohn 67.000€.

Nein, das steht da nicht. Da steht nämlich „Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge ohne 9. und 10.“ Wenn also unter 9. oder 10. ermäßigt besteuerte Bezüge bescheinigt sind, stehen die nicht noch ein zweites Mal unter 3.

Auf der letzten Lohnbescheinigungabrechnung des Jahres, wo neben den Monatlichen be und Abzüge auch die bisher für das Jahr gesamt gezahlten Beträge

steht beim Gesamtbrutto 76.000€

Jo, normal. Der Unterschied zwischen dem auf der Lohnsteuerbescheinigung unter 3. ausgewiesenen Steuerbrutto und dem auf der Lohnabrechnung ausgewiesenen Gesamtbrutto sind 9.000 €. Die sind entweder steuerfrei oder ermäßigt besteuert. Wenn sie steuerfrei sind, stehen sie nirgends auf der Lohnsteuerbescheinigung, und wenn sie ermäßigt besteuert sind, stehen sie auf der Lohnsteuerbescheinigung unter 10. (ganz vielleicht auch unter 9.).

und beim SV-Brutto 59.000€

Jo, normal. Entweder heißt die Zahl in Wirklichkeit 60.000 € und Du hast die 59.000 € bloß als „Beispiel“ ausgedacht. Dann geht es um die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) - ein höheres SV-Brutto hat niemand in Neufünfland, egal wie viel er verdient. Oder 17.000 von den 67.000 Steuerbrutto sind in einem der Monate Januar bis März als Bonus oder Prämie oder sowas für das Vorjahr abgerechnet worden; dann gehören sie nicht zum SV-Brutto des laufenden Jahres.

Diese Werte decken sich nicht, auch wenn ich die vorletzte Lohnbescheinigung nehme.

Klar, sie müssen sich ja auch nicht decken. Dass die alle gleich hoch sein müssen, obwohl es um ganz verschiedene Dinge geht, ist ja ein Einfall von Dir.

Schöne Grüße

MM

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