Steuererklärung

Hallo,

nehmen wir an im Jahre 2008 haben zwei Personen geheiratet und die Steuerklasse 3 und 5 gewählt. Beide Personen hatten bis dato noch keine Steuererklärung gemacht und wussten auch nicht, dass es verpflichtend in dieser Klasse wird.

Nun haben sie erfahren, dass es verpflichtend ist.
Was kann nun auf sie zukommen, wenn sie ihr Versäumnis melden (was anderes würde für die beiden Eheleute nicht in Frage kommen, ganz gleich wie hoch die Kosten wären), können sie dann die 5 Jahre nachholen, indem sie verpflichtend gewesen sind eine Erklärung ab zu geben?
Oder darf man Rückwirkend immer nur ein Jahr machen? Werden die anderen 4 Jahre dann geschätzt?

Des Weiteren wie würde es aussehen, wenn der eine Ehepartner einen normal verdienst hat und der andere überhaupt kein Einkommen? Sozusagen Hausfrau ist da in Elternzeit (ohne Elterngeld, da dies nur im ersten Jahr gezahlt wurde).
Würde die Nachzahlung in diesem Jahr sehr hoch werden?

Wie würde es weiterhin aussehen wenn in diesen 5 Jahren ein Jahr lang Harz 4 von beiden Partnern bezogen wurde, da der Ehemann leider Arbeitslos und suchend war und die Ehefrau in Elternzeit?
Wäre in diesem Jahr mit einer großen Nachzahlung zu rechnen?

Und wie wäre die Nachzahlung indem Jahr wenn der eine Ehepartner ein Jahr lang Arbeitslosengeld 2 beziehen würde und die Ehefrau Elterngeld (65% ihres Gehaltes)?

Schon mal Danke für die Antworten.

Lg

Hallo,

Hallo

nehmen wir an im Jahre 2008 haben zwei Personen geheiratet und
die Steuerklasse 3 und 5 gewählt. Beide Personen hatten bis
dato noch keine Steuererklärung gemacht und wussten auch
nicht, dass es verpflichtend in dieser Klasse wird.

Nun haben sie erfahren, dass es verpflichtend ist.
Was kann nun auf sie zukommen, wenn sie ihr Versäumnis melden
(was anderes würde für die beiden Eheleute nicht in Frage
kommen, ganz gleich wie hoch die Kosten wären), können sie
dann die 5 Jahre nachholen, indem sie verpflichtend gewesen
sind eine Erklärung ab zu geben?
Oder darf man Rückwirkend immer nur ein Jahr machen? Werden
die anderen 4 Jahre dann geschätzt?

Nein, bei einer Pflichtveranlagung kann man immer 7 Jahre rückwirkend die Steuererklärungen einreichen.

Die weiteren Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab. Kommt es zu einer Nachzahlung setzt das Finanzamt nachträglich Nachzahlungszinsen fest, bei einer Steuererstattung werden Erstattungszinsen mit erstattet.

Des Weiteren wie würde es aussehen, wenn der eine Ehepartner
einen normal verdienst hat und der andere überhaupt kein
Einkommen? Sozusagen Hausfrau ist da in Elternzeit (ohne
Elterngeld, da dies nur im ersten Jahr gezahlt wurde).
Würde die Nachzahlung in diesem Jahr sehr hoch werden?

Hängt von einigen Faktorenab z.B. wie hoch der „normale“ Bruttoverdienst ist
und welche weiteren Kosten ( Versicherungen, Spenden etc ) geltend gemacht werden können.

Wie würde es weiterhin aussehen wenn in diesen 5 Jahren ein
Jahr lang Harz 4 von beiden Partnern bezogen wurde, da der
Ehemann leider Arbeitslos und suchend war und die Ehefrau in
Elternzeit?
Wäre in diesem Jahr mit einer großen Nachzahlung zu rechnen?

Kommt wieder drauf an. Wenn das ganze Jahr über keine Einkünfte vorlagen z.B. aus eine Arbeitsverhältnis, Rente, Gewerbe o.ä. wird es höchstwahrscheinlich nicht zu einer Nachzahlung kommen.

Und wie wäre die Nachzahlung indem Jahr wenn der eine
Ehepartner ein Jahr lang Arbeitslosengeld 2 beziehen würde und
die Ehefrau Elterngeld (65% ihres Gehaltes)?

wahrscheinlich auch keine Nachzahlung unter o.g. Bedingungen

Schon mal Danke für die Antworten.

Bitte =)

Lg

Was kann nun auf sie zukommen, wenn sie ihr Versäumnis melden
(was anderes würde für die beiden Eheleute nicht in Frage
kommen, ganz gleich wie hoch die Kosten wären), können sie
dann die 5 Jahre nachholen, indem sie verpflichtend gewesen
sind eine Erklärung ab zu geben?

Eine Strafe wird es nicht geben, allerdings könnte ein Versäumniszuschlag erhoben werden. Außerdem sind Steuernachzhalungen, wenn es welche geben sollte, zu verzinsen.

Würde die Nachzahlung in diesem Jahr sehr hoch werden?

Wie soll man das einschätzen, wenn man die Zahlen nicht hat ?