Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich bin Studentin und muss nun meine Steuererklärung abgeben. Ich war jedoch nicht das ganze Jahr in Deutschland, sondern einen Teil des Jahres in Australien, wo ich in einem Restaurant gejobbt habe. Ich musste mein Einkommen dort versteuern, habe es mit Hilfe einer sogenannten Taxback-Agentur jedoch zurückbekommen. Nun meine Frage: Muss ich besagte Einkünfte bei der jetztigen Steuererklärung in Deutschland angeben? Oder ist das Thema, da es schon durch die australische Steuerprozedur durchgelaufen ist, damit erledigt?
Ich bin dankbar für jeden Tipp!
Liebe Grüße