Steuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,
vorab möchte ich sagen, dass ich meine Steuererklärung das erste mal mache und demnach kein Experte auf dem Gebiet bin. Nun zu der Frage

Neben meinem Beruf als Bürokaufmann bilde ich mich durch ein Abendstudium fort. Meine Frage ist: kann ich die damit verbundenen Kosten (Gebühren, Wegekosten, Lernmaterial, Lerngruppen) als Sonderausgaben absetzten oder müssen diese bei den Werbungskosten mit rein. Bei den Werbungskosten würde ich ohne die oben genannten Ausgaben nicht pber den Pauschalbetrag von 920€ kommen. Somit wäre es für mich günstiger dies als Sonderausgaben abzusetzten oder?

Geht das?

ja, das geht, allerdings muss man abgrenzen ob es sich um Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt.

BSp: ein bäcker macht ein sturdium zum konditor, da sind es Werbungskosten.
Macht ein Bäcker ein Studium zum Förster, dann sind es Sonderausgaben, diese sind bis 4000 € beschränkt.

wenn die tatsächlichen kosten nicht über den WK pauschbetrag kommen, dann versuche s als Sonderausgaben.

Hallo!

Ich würde meine Entscheidung davon abhängig machen, wie hoch die Kosten in den nächsten Jahren sein werden. Sonderausgaben max. 4000 €/Jahr! Werbungskosten unbegrenzt abziehbar.

Sollte absehbar sein, dass pro Jahr nicht mehr als 4.000 € anfallen, wäre der Sonderausgabenabzug günstiger, da das Finanzamt zusätzlich den Werbungskosten-Pauschbetrag i.H.v. 920,00 € gewährt.

Gruß
Herby 150771