Steuererklärung 2010 und Anlage G

Hallo,

nehmen wir mal an, Herr R. hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und seine Frau Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

In der Anlage G erklärt er in der Zeile 4 die Einkünfte aus seinem
Unternehmen.

Müsste Herr R. im selben Formular in Zeile 26 die Einkünfte seiner Frau angeben und in Zeile 26 / 24 seine eigenen Einkünfte?

Obwohl Herr R. diese schon in Zeile 4 angegeben hat, müsste er diese auch in Zeile 24 angeben - oder wofür sind diese Felder?

Danke.
Gruß
Daniel

Servus,

Müsste Herr R. im selben Formular in Zeile 26 die Einkünfte
seiner Frau angeben und in Zeile 26 / 24 seine eigenen
Einkünfte?

ja, so ist es. Im oberen Bereich und auf den jeweiligen Anlagen einzeln, in Z 24/26 bloß die Summe der positiven Einkünfte, zusammengefasst nach Einkunftsart.

Wobei man in Z 24/26, wenn man auf Papier arbeitet, wohl fast alles reinschreiben kann, weil ein sehr hoher Anteil der auf Papier abgegebenen Steuererklärungen an dieser Stelle eh beim Erfassen korrigiert werden muss: Da ist man bei der Veranlagung schon Kummer gewohnt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich bin da leider grad nicht so ganz auf dem laufenden:
Wozu brauchts eigentlich diese ganzen Ehegatteneinkünfte auf der Anlage G?

Gruß,
Markus

Servus,

es geht hier um die Berechnung der „Anteiligen Einkommensteuer“ zur Anrechnung der Gewerbesteuer gem. §35 EStG. Warum die Werte separat erklärt werden müssen, obwohl sie bei der Veranlagung bekannt sind, weiß ich nicht zu sagen: Es geht dabei ja nicht um Sachverhalte, die für sich allein irgendeine Wirkung hätten.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Die Bgeründung ist doch klar:

Allein bei mehreren Anlagen V darf man nur die einbeziehen, die einen positiven Überschuss haben.
Und der FA PC kann nur sieben Anlagen V erfassen, die achte und alle weiteren werden zusammengefasst.

Bei der Anlage G (auch bei Anlage V) gibt es so genannte Beteiligungsfetischisten (so nennen wir sie), die 50 und mehr Beteiligungen haben.
Auch die lassen sich nicht alle einzeln erfassen.

Zudem dürfen nur die gewerbesteuerpflichtigen positiven Einkünfte der Anlage G berücksichtigt werden, auch das sind längst nicht alle.
Beteiligungen, die nach § 5a EStG der Tonnagebesteuerung unterliegen, sind nicht gewerbesteuerpflichtig.

Das alles kann das Programm so nicht wissen…

1 Like