Steuererklärung machen wgn Arbeiten i.d. Schweiz

Hallo
Es geht darum, dass wenn man ende letzten Jahres und Anfang diesen Jahres für insgesamt 4,5 Monate in der Schweiz gearbeitet hat, nicht als Grenzgänger behandelt wurde, und dort alle Abgaben wie Quellensteuer, Krankenversicherung, Rentenversicherung etc bezahlt hat, nun nach DE zurück kommt, kann man eine Steuererklärung machen- besteht die Möglichkeit, Geld wiederzubekommen, weil auf das Jahr gerechnet man letztes Jahr nur 2 und dieses Jahr 2,5 Jahre gearbeitet hat?
Sollten sonstige Schritte eingeleitet werden? Finanzamt, irgendetwas?
Vielen Dank!!
morgaine

Arbeitnehmer Schweiz
Hi,

Hallo
Es geht darum, dass wenn man ende letzten Jahres und Anfang
diesen Jahres für insgesamt 4,5 Monate in der Schweiz
gearbeitet hat, nicht als Grenzgänger behandelt wurde, und
dort alle Abgaben wie Quellensteuer, Krankenversicherung,
Rentenversicherung etc bezahlt hat, nun nach DE zurück kommt,
kann man eine Steuererklärung machen- besteht die Möglichkeit,
Geld wiederzubekommen, weil auf das Jahr gerechnet man letztes
Jahr nur 2 und dieses Jahr 2,5 Jahre gearbeitet hat?
Sollten sonstige Schritte eingeleitet werden? Finanzamt,
irgendetwas?

Für die Erstattung von schweizer Steuer ist die Schweiz zuständig.

Der schweizer Lohn ist in der deutschen Steuererklärung anzugeben und wird als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt.

Schöne Grüße
C.