Hallo,
nehmen wir mal an, ein Steuerzahler reicht im Rahmen seiner Steuererklärung Beerdigungskosten ein. Diese Kosten sind ihm entstanden, weil er die komplette Beerdigung seines Vaters bezahlt hat.
Nun fragt das FA bei dem Steuerzahler nach, ob ein Nachlass vorhanden war. Der Steuerzahler verneint die Frage ! Das FA akzeptiert die Kosten, und der Steuerzahler erhält eine Steuerrückzahlung.
Gehen wir jetzt mal davon aus, das sehr wohl ein Nachlass vorhanden war - z.B. eine Doppelhaushälfte in der die Eltern gemeinsam lebten. Dieses Haus gehört nun nicht mehr zur Hälfte, sondern ganz der Mutter des Steuerzahlers - also war doch ein Nachlass vorhanden.
Das FA erfährt dies nun - kann es dem Steuerzahler nun vorwerfen, eine Falschaussage getätigt zuhaben, die das FA dazu berechtigt die Steuererstattung zurückzufordern ? Oder, hat er korrekt geantwortet, weil er die Nachfrage des FA auf seine Person beziehen darf, und nur in soweit beantworten muß, das er Nachlässe die seiner eigenen Person zufallen anzugeben hat. Angaben zu Nachlässen die anderen Personen zufallen garnicht abgeben muß/darf ? Hat das FA Recht, die Erstattung zurückzufordern ? Muß das FA Nachlässe, und wer diese erbt,selber in den internen Datenbänken überprüfen - bevor Beerdigungskosten steuerlich akzeptiert werden ?
Danke für eure Meinungen…