Hallo zusammen.
Wenn jemand auf seiner Gehaltsabrechnung sowohl steuerfreies Verpflegungsgeld (bspw für 3 Tage), als auch steuerpflichtiges Verpflegungsgeld (bspw für 13 Tage) auf seiner Gehaltsabrechnung gelistet hätte, könnte man dann das versteuerte als Werbungskosten absetzen oder gar die Verpflegungspauschale erhalten?
Vielen Dank für Anregungen im Voraus.
Gruß!