Steuerklärung

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe folgendes Problem(chen):

Die Steuererklärung steht an für folgende Sachlage:

Ich war 2008 mit meinem Wohnsitz in Deutschland gemeldet.
Aber ich habe an einer Universität in England gearbeitet, und auch dort einen Wohnsitz gehabt.

An jedem 2. Wochenende bzw. für Projekttreffen und Vorträge bin ich nach D geflogen (und habe natürlich Zeit in meiner Wohnung verbracht).

Mein Gehalt wurde in England versteuert.
Zusätzlich habe ich in Deutschland geringe Einnahmen aus einer Eigentumswohnung gehabt sowie für einige Vorträge und Projekte (~ gesamt etwa 10.000€).

Nun zu meinen Fragen:

Da ich mehr als 183 Tage in England verbringe, zähle ich dann trotzdem als in deutschland unbeschschränkt steuerpflichtig?

Welche Formulare muss ich denn nun ausfüllen? Anlage N, Anlage AUS, wenn ja, welche Zeilen?

Kann ich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen?

2009 habe ich 11.5 Monate in England gearbeitet, und bin seit dem 16.12 wieder in D angestellt. Was bedeutet dies für meine Steuererklärung 2010? Muss ich die Formalare genauso wieder ausfüllen, und zusätzlich natürlich die Angaben der Lohnsteuererklärung?

Herzlichen Dank
Nadja

Hallo Nadja,

wenn man länger als 183 Tage in England arbeitet, ist man in England unbeschränkt steuerpflichtig und in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Als beschränkt steuerpflichtiger in Deutschland müssen die in Deutschland erhaltenen Einkünfte in Deutschland in der Einkommensteuer erklärt werden, wenn sie noch nicht besteuert wurden, also die Einnahmen aus Vermietung und die Vorträge. Dazu gibt es ein extra Formular für beschränkt steuerpflichtige. 2009 wäre dann das gleiche. Die Werbungskosten für die Arbeit in England können nur bei der englischen Einkommensteuererklärung angesetzt werden, dazu aber bitte ev. einen darauf spezialisierten Steuerberater konsultieren.

Viele Grüße,
C.

Hallo,

internationales Steuerrecht ist nicht gerade meine Stärke, aber ich denke, dass Sie „beschränkt“ steuerpflichtig in Deutschland sind. Die doppelte Haushaltsführung könnten Sie m.E. nur in England geltend machen.
Bzgl. den anderen Einkünften müsste man im entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen nachschauen, wo diese zu versteuern sind.

Ich würde an Ihrer Stelle mal Kontakt mit Ihrem zuständigen deutschen Finanzamt aufnehmen. Dort gibt es evtl. einen Sachbearbeiter für internationales Steuerrecht. Der kann Ihnen sicherlich sofot weiterhelfen (v.a. mit den Formularen)

Hallo Nadja.

Tut mir Leid, aber davon habe ich keine Ahnung. Hoffentlich hilft Dir ein von Experten.

Viele Grüße
KRH

Hallo Nadja,

mit den Einkünften im Ausland habe ich leider keine Erfahrung.

Ich würde eine ganz normale Einkommenssteuererklärung erstellen. Da ich meine Steuererkkärung über „ELSTER“ ( Programm des FA ) erstelle, habe ich keine Vordrucke parat, um Dir dort Hinweise zu geben.

Lese den Hauptbogen ( alle 4 Seiten ) genau durch, dann findest Du die in Frage kommenden Zeilen.

Dein Einkommen in England ist m. E. in Anlage N zu erklären. Dort muß dann auch die in England bezahlte Steuer angegeben werden.

In jedem Fall würde ich Kosten für doppelte Haushaltsführung und Heimfahrten geltend machen. Hier spielt mit der Heimfahrt bestimmt auch Dein Familienstand eine Rolle.

Ich würde die Erklärung aufbauen:

  1. Fahrt zum Arbeitsort in England
  2. Kosten der dortigen Haushaltsführung ( keine
    Lebenshaltungskosten )
  3. Wochenendheimfahrten ( Belege !! ) und Fahrten zu
    den Seminaren und Meetings
  4. Heimfahrten aus familiären Anlässen ( Geburtstage -
    Krankheit u. ä. )
  5. Endgültige Heimfahrt

Ich würde meine Erkklärung vom Grundsatz aufbauen:

  1. Wohnsitz Deutschland ( eigene Wohnung - vermietete
    Eigentumwohnung )
  2. vorübergehende Tätigheit in England ( alle
    Mehrkosten wie oben dargestellt als Werbungskosten
    ansetzen, da diese angefallen sind zu Erhaltung /
    Erzielung des Einkommens

Wenn das FA Deiner Auffassung nicht folgt, wird es Dir Hinweise geben mit Begründungen, die man dann nachprüfen kann.

Oder Du nimmst von Anfang an einen Steuerberater zu Hilfe, was m. E. bei den hohen Werbungskosten zu Absetzung und der Besonderheit des Sachverhaltes ( hier ist vielleicht der „kleine“ Sachbearbeiter des FA überfodert ) zu empfehlen ist.

Und noch ein kleiner Hinweis:

Die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsart der Einkommensteuer; es gibt keine Lonsteuererklärung. Der Lohnsteuerjahresausgleich ist nur eine Art der Einkommensteuererklärung.

Und jetzt noch zwei Fragen am Rand:

  1. In frühren Jahren war ich sehr viel in England,
    aber nur Urlaub und damals Sprachfortbildung in
    London, Süd- und Mittelengland. Einmal hat es mich
    bis in den Norden von Schottland verschlagen. Wo
    hast Du gearbeit ???

  2. Wenn Du - jezt wieder in Deutschland - einmal einen
    schönen Urlaub in Thüringen, dem grünen Herzen
    Deutschlands mit all seinen landschaftlichen
    Schönheiten und kulturellen Denkmälern machen
    möchtest, empfehlen ich Dir meine Ferienwohnung,
    näheres unter www.haus-sabine-direkt.de.

Viel Spaß bei der Steuererklärung; für weitere Informationen stehe ich gerne - auch direkt unter [email protected] bei desem heiklem Thema zur Verfügung.

MfG

Stefan Seidel

Hallo Nadja,

sorry, dazu kann ich nichts sagen. Hier sind in den Finanzämtern entsprechende Ansprechpartner vorhanden.

Gruß