Steuerklassenwahl arbeigeber arbeitnehmer

Hallo,

wenn man heiratet und der eine ist Angestellter, der andere Selbstständig. Ist es dann sinnvoll wenn der Angestellte nach der Heirat die IV nimmt oder gleich die V? Oder wird das bei dem Selbstständigen mit der Einkommensteuererklärung sowieso zusammen veranlagt?

L.G.

Laut Gesetz muss der Angestellte Steuerklasse III nehmen, wenn der andere Ehegatte selbständig ist.

…aber Achtung, da könnte eine saftige Nachzahlung am Jahresende auf das Ehepaar zukommen. Kommt auf die Zahlen der Selbständigkeit an.

Gruß

Jörg