Steuern auf Abfindung

Wird eine Abfindung genauso versteuert wie ein reguläres Gehalt?

Danke im Voraus!

Im Normalfall ja. Wenn jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wird die Abfindung ermäßigt besteuert nach der Fünftelregelung. Siehe http://www.abfindunginfo.de/fuenftelregelung.htm

Wird eine Abfindung genauso versteuert wie ein reguläres
Gehalt?

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grundsätzlich wird die Abfindung genauso versteuert. Ausnahme. : 5tel-regeluung, wenn du im folgejahr keine arbeit/einkünfte mehr hast, kann man ein paar mark durch die verschiebung der jahre und deren progression sparen.

Wird eine Abfindung genauso versteuert wie ein reguläres
Gehalt?

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hallo karin,
also ich bin kein Experte auf dem Gebiet, aber ich denke nachfolgende Regelung ist noch aktuell…

Auf Grund einer Gesetzesänderung durch den Bundestag wurden die bisherigen Freibeträge gestrichen, d.h. die Abfindung wird in voller Höhe besteuert. Allerdings wird nicht der übliche Steuersatz verwendet, sondern die Abfindung mittels der sogenannten „Fünftelregelung“ versteuert ( §10e Einkommensteuergesetz). Wird Abfindung bezahlt, so hat dies auf jeden Fall Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld…google einfach mal, da gibts einige treffer zu diesem Thema :smile: lg anna

Wird eine Abfindung genauso versteuert wie ein reguläres
Gehalt?

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Die alte Regelgung dass Abfindungen über mehrere Jahre versteuert werden kann wurde meines Wissens gekippt. Somit ist eine Abfindung mit den übrigen Einnahmen zu versteuern.

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bei einer abfindung kann die fünftel-regelung greifen.
dass heißt er führt zur einer ermäßigten besteuerung.
zwingend vorgeschrieben
es muss auf einmal gezahlt worden sein,
und es führt zur einer zusammenballung von einkünften, dass heißt es muss dein jahreseinkommen + abfindung mehr sein als dein bisheriges jahreseinkommen…

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Danke im Voraus!

Abfindungen sind seit 2006 voll zu versteuern. Hier ein Link zur Berechnung http://www.abfindunginfo.de/abfindu3.htm

Hoffe es hat geholfen.

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Moin

Bei mir war es so, dass nicht die volle Steuer veranschlagt wurde, aber beim lohnst.Jahresausgleich musst Du es angeben und dann versteuerst du es nach. Es sei denn Du hast genügend zum Absetzen. Also als Beispiel: Bei €2860 sind €2100 rausgekommen

Lg

Hallo Karin,

leider rechne ich keinen Lohn, kenne mich deshalb in dem Bereich nicht soo gut aus.
Aber lies mal hier:
http://www.thema-finanzen.de/topic-541.html
Das steht eigentlich alles, was du wissen musst :smile:

LG Shelly

Wird eine Abfindung genauso versteuert wie ein reguläres
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hallo,

eine Abfindung wird nach einer bestimmten Methode versteuert. Diese ist wirklich kompliziert.
Am besten mal einen Steuerberater aufsuchen.

gruß

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Bis 2006 waren z. B. Entlassungsabfindungen steuerfrei. Seitdem muss es als Einmalbezug versteuert werden (also wie z. B. Weihnachtsgeld über die Jahrestabelle).
Viele Grüße

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Hallo Karin,

eine Abfindung wird anders besteuert. Steuerlich handelt es sich um sogenannten sonstigen Bezug.
Seit 2006 ist dieser voll steuerpflichtig. Um die mit der Zusammenballung der Einkünfte verbundene Steuerprogession zu vermeiden, kann die sogenannte Fünftel-Regelung angewandt werden. Dabei wird der sonstige Bezug durch fünf geteilt, die Steuern für ein Fünftel berechnet und dieser Steuerbetrag wiederum mit fünf multipliziert. Wenn dies günstiger ist als die Besteuerung des gesamten sonstigen Bezugs, wird die Fünftel-Methode angewandt.
Auf jeden Fall hat man einen Vorteil bei der Sozialversicherung, da die Entschädigung für die Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis beitragsfrei in der Sozialversicherung in allen Zweigen ist.

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Hallo Karin,
auf die Abfindung kann unter Umständen die 1/5-Regelung angewendet werden, was zu einer günstigeren Besteuerung führt als normaler Arbeitslohn. Allerdings ist das sehr kompliziert, man muss alle Einkünfte zusammenrechnen und eine Vergleichsberechnung machen. Da würde ich doch einen Steuerberater empfehlen. Oder erst mal beim Lohnsteuerhilfeverein anfragen.
LG Silvia

Hallo!

Es gibt verschiedenste Gründe, warum man eine Abfindung bekommen kann.
Wenn es sich um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit handelt nach §34 Abs. 2 EStG, wird die Abfindung NICHT wie normales Einkommen besteuert.

In diesem Fall wird die Abfindung als „Außerordentliche Einkunft“ anerkannt und Sie können die Fünftelregelung anwenden. Dabei wird in einem aufwendigen Berechnungsverfahren die effektive Steuer berechnet.

Der Vorteil der Fünftelregelung ist der Steuervorteil, der sich in den meisten Fällen ergibt. Das heißt, durch die Fünftelregelung können ein paar hundert bis tausend Euro an der Steuer gespart werden.

Hinweise zum §34 EStG finden sie direkt im Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html

Hallo Karin,
eigentlich nicht. Aber die Bedingungen, unter denen eine ermäßigte Besteuerung möglich ist, sind vielfältig. Um genau festzustellen, ob die ermäßigte Besteuerung greift, muss man alle Umstände kennen.
Gruß Monika

Wird eine Abfindung genauso versteuert wie ein reguläres
Gehalt?

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Hallo Karin,

eine Abfindung wird nach der Fünftelregelung versteuert.

Bei der Versteuerung nach der Fünftelregelung werden die begünstigten Einkünfte aus dem zu versteuernden Einkommen herausgerechnet und mit einem Fünftel wieder hinzugerechnet. Dann wird die Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen mit und ohne Fünftelbetrag ermittelt und die Differenz verfünffacht. Das Ergebnis ist die Steuer für die außerordentlichen Einkünfte.

Die Berücksichtigung der Fünftelregelung muss nicht beantragt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob im Einzelfall die normale Besteuerung oder die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung günstiger ist.

Ich hoffe ich konnte, dir weiterhelfen.