hi,
hier ist jemand gefragt, der sich mit CH / D steuerrecht auskennt und gleichzeitig auch noch einen schimmer von versicherungssystemen der länder hat.
vielleicht solltest du vor einem wohnsitzwechsel (ist ja dann von dauer) von einem steuerberater im grenzgebiet beraten lassen. ggf. mal die steuerberaterkammer von BaWü anfragen, ob es StB gibt, die sich auf CH/D wohnsitzprobleme spezialisiert haben.
grundsätzlich unterliegen renten (vom rentenversicherungsträger) nur mit dem ertragsanteil (fiktiver zinsanteil) der besteuerung. dieser liegt beim standart-rentner bei ca. 30-35%!
pensionen und betriebsrenten unterliegen dagegen wie normaler arbeitslohn der besteuerung (nach abzug eines versorgungsfreibetrages von 3.xxx EUR p.a.).
diese diskrepanz ist von der verfassungsrechtsprechung gerügt worden, hier ist der gesetzgeber aufgefordert „nachzubessern“.
da der renter nur den ertragsanteil versteuert (also sagen wir 1/3tel der einnahmen) und dann immernoch der grundfreibetrag von 7.2xx EUR bleibt, bei dme keine steuerbelastung eintritt. defacto zahlen also die „normalen“ rentner, die keine mietobjekte und dicke geldanlagen haben KEINE steuern.
problematik: wo ist deine „rente/pension“ einzuordnen? erst dann kann man genauer prüfen, welche steuerlichen konsequenzen der umzug hat.
mfg vom
showbee