Steuern: Fahrtkosten

Hallo.
Ich stehe vor einem Vertragsabschluss mit Leiharbeitsfirma a.
Der Kunde b hat das vermittelt und gibt ein Bruttogehalt x vor.
Die Leiharbeitsfirma möchte einen Teil des Bruttogehalts als Fahtkosten auszahlen. Nämlich 35km mal 20Cent. Das Bruttogehalt ist dann ja niedriger, aber es gibt Fahrtkosten. Die Leiharbeitsfirma verdient so mehr Geld.

Ist das für mich schlechter oder besser? Wie kann ich das ausrechnen. Ich würde ohne Fahrtkostenerstattung von der Leiharbeitsfirma meine tatsächlichen Fahrtkosten als Wechseltätigkeit mit 70kmx30Cent von der Steuer als Reisekosten absetzen. Kann ich das dann trotzdem noch? oder ur zum Teil?

Bitte keine Antworten zur Leiharbeit im Allgemeinen! Ich habe in diesem Fall keine andere Wahl und über Ausnutzung etc wird in anderen Foren schon genug diskutiert.

Die Sachbehandlung hat Vorteile für die Leihfirma und für den Arbeitnehmer (wenn man vergleicht man bekommt x € Reisekostenerstattung statt x € bruttolohn):

Vorteil für die Leihfirma ist, dass auf die Fahrtkostenerstattung keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bezahlt werden müssen.

Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass für die Fahrtkostenerstattung keine Sozialversicherung bezahlt werden muss.

Nachteil für den Arbeitnehmer: Die Reisekostenerstattung wird in der Renetn- und Arbeitslosenversicherung auch nicht als Arbeitslohn berücksichtigt, man bekommt also weniger Leistungen.

Im beschriebenen Fall mindern sich die absetzbaren Werbungskosten auch um die Arbeitgebererstattung:

Beispiel:

Absetzbar sind 70km * 30 ct
abzüglich Erstattung durch AG 35km*20ct
verbleibt Betrag der steuerlich in der ESt-Erklärung noch abgesetzt werden kann

Gruß

Jörg

Hallo. Ich habe selbst schon als „Leiharbeitnehmer“ gearbeitet und weiß, daß man manchmal keine Wahl hat. Hab aber gute Erfahrungen gemacht.

Das mit den Fahrtkosten wird gerne gemacht, da somit die Steuern und Sozialversicherungsabgaben geringer werden. D.h. die Fahrtkosten werden ja nicht versteuert. Dir will man es wahrscheinlich als „egal“ oder „mehr Netto“ verkaufen. Ist es im erstem Moment auch. Allerdings wird Dir der Betrag fehlen in Hinblick auf Rente und Arbeitslosengeld - diese Leistungen gehen immer vom Brutto. Du kannst in jedem Fall die Differenz steuerlich geltend machen. Also das, was Du vom Arbeitgeber bekommst ist als Fahrtgeld bzw. Werbungskosten ja schon angefallen und wird vom Finanzamt nicht mehr erstattet. Sollten Dir aber Mehrkosten anfallen mache die geltend und die werden im Rahmen der Werbungskosten berücksichtigt. Ich hoffe, daß ich Dir helfen konnte. Das wird häufig so gemacht von den Firmen und bringt Dir vordergründig mehr Netto. Die eventuellen „Verluste“ werden halt verschwiegen bzw. sind so gering, daß man es unter den Tisch fallen läßt.
Viel Erfolg, Gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Betrifft Fahrtkosten,
unabhängig von der Erstattung, kann der Arbeitnehmer die Differenz beantragen, also die vollen 30 Cent mal die einfache Fahrstrecke, abzüglich der erstatteten Kosten.
Bedenken sollte man aber auch, dass die Zahlungen z.B. in die Rentenkasse abhängig sind von der Höhe des Bruttolohnes. Je niedriger der Bruttolohn, destso weniger Rente.
Sollte es sich um einen Dauerarbeitsplatz handeln, kann man auch die Höhe der Fahrtkosten auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, was mehr Netto bewirkt.
Ich hoffe das ich weiterhelfen konnte.

Vielen Dank für die Antworten

Hallo,
also so richtig helfen kann ich leider nicht. Aber dein Bruttogehalt ist eben dein Geld, wenn dein Arbeitgeber einen Teil davon wegnimmt und ihn dir wieder als Fahrgeld zurückgibt, dann gewinnst du ja keinen Cent. Ja die Firma spart so Steuern, aber dir bringt es nichts.
Die Pendlerpauschale steht meines Wissens jedem zu ab dem ersten Kilometer - dieses Geld bekommst du auf jeden Fall beim Steuerausgleich zurück. Allerdings wird der Weg nur einfach gerechnet, also wenn du 35 km hin und 35 zurück fährst dann werden nur einmal 35 km gerechnet.

Ich bin aber kein Profi, also ohne Gewähr!^^

Viel Erfolg noch!
Gruß Sibylle

Hallo,
sorry erst mal für die grippebedingt verspätete Anwort. Vermute du hast aber inzwischen von anderen Usern nützliche Antworten erhalten.
werde versuchen deshalb auch "meinen Senf"etwas kürzer und neutraler halten.
Zuerst einmal kann man glaube ich generell sagen, wenn die Leiharbeitsfirma einen solchen Vorschlag macht und dabei Geld verdient, muss jemand anderes das natürlich bezahlen. In dem Fall natürlich Sie.

  1. Fahrtkosten die Sie vom Arbeitgeber erstattet beklommen können natürlich nicht nochmals von der Steuer abgesetz werden. Die Auszahlung von Teilen des Gehalts als Fahrtkosten kommt also einer Lohnkürzung gleich, weil ich die Kosten ja nicht mehr absetzten kann (weil ja bereits erstattet). Das Einkommen verringert sich also insgesamt (mit Lohnsteuererstattung) gesehen.

  2. Der genaue Fehlbetrag läßt sich eigentlich nur über den Differezbetrag bei der Lohnsteuer-Rückerstattung ermitteln. Da ich nicht in der Personalabteilung arbeite sondern Controller bin kann ich es nicht genau errechnen.
    Ersatzweise können sie aber einen Näherungswert ermittlen. Sie müssen dazu die Gesamtfahrtkosten (70km x 0,3 x Tage)um die ausbezahlten Fahrtkosten pro Jahr reduzieren. Den Diff.-Betrag mal dem persönlichen Steuersatz gibt ungefähr an, was Sie diese Vereinbarung im Jahr kosten würde.

  3. Diesen Verlust erleiden sie natürlich jedes jahr aufs Neue

  4. Die jählichen Gehaltserhöhungen werden natürlich nur aus dem bisherigen Gehlat errechnet und nicht aus Fahrtkosten. Da ziehen sie natürlich nochmals den Kürzeren.

  5. Bei der RV bin ich mir nicht sicher ob es sich auswikt. Aber wenn, dann auf keinen Fall positiv.

Da sie keine Alternativen haben wünsche ich ihnen trotzdem viel Glück bei der neuen Arbeit.
Besser ein Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Herzliche Grüße
aus dem Schwabenland

Hallo.
Ich stehe vor einem Vertragsabschluss mit Leiharbeitsfirma a.
Der Kunde b hat das vermittelt und gibt ein Bruttogehalt x
vor.
Die Leiharbeitsfirma möchte einen Teil des Bruttogehalts als
Fahtkosten auszahlen. Nämlich 35km mal 20Cent. Das
Bruttogehalt ist dann ja niedriger, aber es gibt Fahrtkosten.
Die Leiharbeitsfirma verdient so mehr Geld.

Ist das für mich schlechter oder besser? Wie kann ich das
ausrechnen. Ich würde ohne Fahrtkostenerstattung von der
Leiharbeitsfirma meine tatsächlichen Fahrtkosten als
Wechseltätigkeit mit 70kmx30Cent von der Steuer als
Reisekosten absetzen. Kann ich das dann trotzdem noch? oder ur
zum Teil?