Steuernachforderung wegen falscher Lohnunterlagen

Hallo,

angenommen ein Abreitnehmer hat vom Arbeitgeber bestimmte Beträge erhalten.

Der Arbeitgeber will illegal Stuern einsparen und gibt gegenüber dem Finanzamt über Jahre viel höhere Lohnkosten an, er gibt also an dem Arbeitsnehmer das doppelte und dreifache der tatsächlichen Summen gezahlt zu haben.

Nach Jahren will das Finanzamt eine erhebliche Steuernnachzahlung vom Arbeitnehmer wegen der falschen Unterlagen des Arbeitgeber.

Wie kann sich der Arbeitnehmer gegenüber der unrechtmäßigen Forderung des Finanzamt zu Wehr setzen wenn die Digital abgespeicherten Lohnunterlagen und Stuererklärungen weitestgehend verloren gegangen sind?

Der Arbeitgeber will illegal Stuern einsparen und gibt
gegenüber dem Finanzamt über Jahre viel höhere Lohnkosten an,
er gibt also an dem Arbeitsnehmer das doppelte und dreifache
der tatsächlichen Summen gezahlt zu haben.

Nur angegeben oder auch mit Belegen nachgewiesen?

Nach Jahren will das Finanzamt eine erhebliche
Steuernnachzahlung vom Arbeitnehmer wegen der falschen
Unterlagen des Arbeitgeber.

Wie glaubwürdig sind die Unterlagen? Gibt es z. B. Empfangsbestätigungen des Arbeitnehmers (Unterschriften „Betrag erhalten“ usw.)?

Wie kann sich der Arbeitnehmer gegenüber der unrechtmäßigen
Forderung des Finanzamt zu Wehr setzen wenn die Digital
abgespeicherten Lohnunterlagen und Stuererklärungen
weitestgehend verloren gegangen sind?

Wie kann denn das Finanzamt nachweisen, daß der Arbeitnehmer die Beträge angeblich erhalten hat?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

Nein nicht mit Überweisungsbelegen nachgewiesen, sondern die Lohnkosten frei erfunden ohne das die Beträge ausgezahlt wurden um Steuern zu sparen.

Natürlich auch keine Unterschrift mit Betrag in bar erhaltenoder dergleichen.

dann kann das FA wohl kaum davon ausgehen, dass der AN diese Beträge auch bekommen hat - oder wie begründet es die Nachforderung? Kann AN anhand seiner Kontoauszüge belegen, dass er nichts bzw. nur die geringen Beträge erhalten hat?

Lia

Hallo Lia,

ja natürlich wären nur die geringen Beträge auf den Auszügen aufgeführt.

Hallo,
es stellt sich mir die Frage was genau fordert das Finanzamt?
Wie sahen die Lohnsteuerbescheinigungen aus, wurden dort die überhöhten Beträge ausgewiesen?
Wurden für die betreffenden Jahre seinerzeit Veranlagungen durchgeführt, die - durch die evtl falschen Lohnsteuerbescheinigungen - zu überhöhten Erstattungen führten?

Gruss